EQS-Adhoc: Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
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EQS-Ad-hoc: Softing AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
25.09.2024 / 11:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)
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Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
Haar bei München, 25. September 2024 - Der Vorstand der Softing AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 von EUR 9.105.381,00 um EUR 820.500,00 auf EUR 9.925.881,00 durch Ausgabe von 820.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 („Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft entsprechend §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden einem Investor zum Ausgabebetrag von EUR 4,60 je Aktie zum Erwerb angeboten. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 voll gewinnberechtigt.
Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für die Finanzierung des weiteren Wachstums zu verwenden.
Die Neuen Aktien sollen zeitnah nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender
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Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Softing AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Softing AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Softing AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Softing AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
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