EQS-Adhoc: home24 SE: Ankündigung eines Delisting-Erwerbsangebots durch XXXLutz zu EUR 7,50 je home24-Aktie und Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit XXXLutz
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EQS-Ad-hoc: home24 SE / Schlagwort(e): Delisting/Vereinbarung
home24 SE: Ankündigung eines Delisting-Erwerbsangebots durch XXXLutz zu EUR 7,50 je home24-Aktie und Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit XXXLutz
28.06.2023 / 19:50 CET/CEST
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Ankündigung eines Delisting-Erwerbsangebots durch XXXLutz zu EUR 7,50 je home24-Aktie und Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit XXXLutz
Berlin, 28. Juni 2023 – Die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW-Immo-GmbH (die „Bieterinnen“) haben der home24 SE („home24“) heute gemäß § 10 Abs. 1, 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG ihre Entscheidung mitgeteilt, ein öffentliches Delisting‑Erwerbsangebot zum Erwerb aller home24‑Aktien (ISIN DE000A14KEB5) für EUR 7,50 je home24‑Aktie zu veröffentlichen. Die Bieterinnen und die XXXLutz KG (gemeinsam „XXXLutz“) kontrollieren zusammen bereits 94,65 % der home24‑Aktien.
Diese Ankündigung eines Delisting-Erwerbsangebots steht im Zusammenhang mit einer Delisting‑Vereinbarung, die der Vorstand der home24 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der home24 mit XXXLutz heute abgeschlossen hat. Die Delisting‑Vereinbarung sieht vor, dass home24 das Delisting‑Erwerbsangebot unterstützen und vor Ablauf der Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der home24‑Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen wird. In der Delisting‑Vereinbarung hat sich XXXLutz zu einer finanziellen Unterstützung der home24 durch Garantien oder Eigen- oder Fremdkapitalmittel bereit erklärt, um den weiteren Finanzierungsbedarf zur Fortführung und Weiterentwicklung des Geschäfts und Wachstums der home24 zu decken, falls Fremdfinanzierungen durch externe Kapitalgeber anderweitig nicht zustande kommen. Die Delisting‑Angebotsunterlage muss vor der Veröffentlichung durch XXXLutz noch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und gestattet werden. Die Unterstützung des Delisting-Erwerbsangebots und die Stellung des Delisting-Antrags durch home24 stehen unter dem Vorbehalt der Sorgfalts- und Treuepflichten von Vorstand und Aufsichtsrat sowie ihrer finalen Prüfung des Delisting‑Erwerbsangebots. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse der Gesellschaft liegt. Das Delisting-Erwerbsangebot ermöglicht es den verbliebenen wenigen home24‑Aktionären, ihre home24‑Aktien vor einer Einstellung der Börsennotierung im regulierten Markt an XXXLutz zu veräußern.
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Rechtliche Hinweise
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der home24 SE oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zugrunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem Securities Act in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem Securities Act besteht.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, da diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist und die außerdem (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung, (die „Verordnung“) fallen, oder (ii) vermögende Gesellschaften und andere Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen und an die man rechtmäßig herantreten kann (wobei diese Personen zusammen als „qualifizierte Personen“ bezeichnet werden). Die Wertpapiere stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu zeichnen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf diese Informationen oder ihren Inhalt handeln.
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Philipp Steinhäuser, ir@home24.de
Zusätzliche Informationen:
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10249 Berlin
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ISIN: DE000A14KEB5
WKN: A14KEB
Notierung: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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