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08:45 Uhr, 12.05.2025

EQS-Adhoc: Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots

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EQS-Ad-hoc: Francotyp-Postalia Holding AG / Schlagwort(e): Delisting

Francotyp-Postalia Holding AG: Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots

12.05.2025 / 08:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


AD-HOC-MITTEILUNG

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung

nach Art. 17 MAR

Schlagwort: Delisting

Francotyp-Postalia Holding AG beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots

Berlin, 12. Mai 2025 – Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG (die „FP“ oder „Gesellschaft“) (ISIN DE000FPH9000) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der FP anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der FP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der FP von je EUR 1,00 (die „FP-Aktien“), die nicht bereits unmittelbar von FP als eigene Aktien gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro im Wege eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (das „Rückerwerbsangebot“) zu erwerben. FP soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. Das Angebot soll die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG schaffen.

Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung bestimmt und entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Mitteilung nach § 39 Abs. 2, Abs. 3 BörsG und § 10 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WpÜG („Sechs-Monats-Durchschnittskurs“). Den Sechs-Monats-Durchschnittskurs hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen - vorbehaltlich der verbindlichen Ermittlung eines höheren Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) - mit EUR 2,27 je Aktie der Gesellschaft bestimmt. Die Gesellschaft wird eine höher ausfallende Bestimmung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die BaFin unverzüglich veröffentlichen.

Das Rückerwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen enthalten. Das Rückerwerbsangebot wird nur durchgeführt werden, wenn vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage die ordentliche Hauptversammlung von FP, die am 24. Juni 2025 stattfinden wird, den Beschluss zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von FP-Aktien gemäß der §§ 237 ff. 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG nach deren Erwerb im Rahmen des Rückerwerbsangebot fasst.

Die Gesellschaft beabsichtigt, vor der ordentlichen Hauptversammlung mit der Olive Tree Invest GmbH eine qualifizierte Nichtannahmevereinbarung abzuschließen, in der sich die Olive Tree Invest GmbH gegenüber der Gesellschaft unter Einräumung einer Vertragsstrafe im Hinblick auf die von ihr gehaltenen 4.130.335 FP-Aktien (ca. 25,34% des Grundkapitals) verpflichtet, das Rückerwerbsangebot der Gesellschaft nicht anzunehmen.

Ferner beabsichtigt die Gesellschaft, im Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Annahmefrist des Rückerwerbsangebots gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und § 46 Abs. 1 Nr. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Das Delisting erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat für die Zukunft als nicht börsennotiertes Unternehmen besser positioniert ist. Als nicht börsennotiertes Unternehmen kann die Gesellschaft bei strategischen Entscheidungen unabhängig von Stimmungen am Kapitalmarkt eine langfristige Strategie verfolgen. Außerdem reduziert sich durch das Delisting die Komplexität der Compliance-Anforderungen und der anwendbaren Rechtsvorschriften, wodurch Verwaltungskapazitäten freigesetzt und Kosten verringert werden können. Die Nutzung des öffentlichen Kapitalmarkts als Finanzierungsmöglichkeit als wesentlicher Grund einer Börsennotierung ist nicht mehr erforderlich und ein hinreichender Zugang zu Kapital besteht für die Gesellschaft auch außerhalb der Börse.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von FP-Aktien. Die Konditionen und weitere das Rückerwerbsangebot der FP an die Aktionäre der FP betreffende Regelungen werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern von FP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Rückerwerbsangebot an die FP-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher FP-Aktien wird ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) durchgeführt werden. Eine Durchführung des Rückerwerbsangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen wird nicht erfolgen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für dieses Rückerwerbsangebot wird ausschließlich von der BaFin gestattet. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Rückerwerbsangebots beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der FP werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Rückerwerbsangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, kann FP, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Rückerwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar FP-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf FP-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder anderen einschlägigen Rechtsordnungen erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die FP und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen die „FP-Gruppe“), enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. FP macht darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen beruhen und keine Gewähr dafür besteht, dass solche zukünftigen Ereignisse oder Ergebnisse eintreten. Insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, die Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem die FP-Gruppe tätig ist sowie das Ergebnis oder die Auswirkungen des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf die FP-Gruppe können wesentlich von den in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden, abweichen. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt FP keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Monika Plum
Head of Strategy & Investor Relations
Tel.: +49 (0)30 220 660 410
E-Mail: ir@francotyp.com

Kontakt:
Francotyp-Postalia Holding AG
Norman Höhling
Syndikus
Telefon: +49 (0)30 220 660 173
Telefax: +49 (0)30 220 660 425
E-Mail: n.hoehling@francotyp.com

Ende der Insiderinformation


12.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Francotyp-Postalia Holding AG

Prenzlauer Promenade 28

13089 Berlin

Deutschland

Telefon:

+49 (0)30 220 660 410

Fax:

+49 (0)30 220 660 425

E-Mail:

ir@francotyp.com

Internet:

www.fp-francotyp.com

ISIN:

DE000FPH9000

WKN:

FPH900

Börsen:

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID:

2134654

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