E.ON muss 553 Mio. Euro Strafe zahlen
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Brüssel (BoerseGo.de) - Die EU-Kommission hat die Energiekonzerne E.ON und GDF Suez zu einer Strafzahlung von jeweils 553 Millionen Euro verurteilt. Das gaben die europäischen Wettbewerbshüter am Mittwoch bekannt. Damit hat die EU-Kommission zum ersten Mal eine Kartellstrafe im Energiesektor verhängt. E.ON hatte im Vorfeld bereits angekündigt, eine drohende Verurteilung nicht akzeptieren zu wollen.
Die heutige E.ON-Tochter Ruhrgas und Gaz de France sollen beim Bau der MEGAL-Pipeline 1975 illegale Absprachen über die Aufteilung von Märkten getroffen haben. Nach Angaben der EU-Kommission vereinbarten die Unternehmen, kein über die Leitung geliefertes russisches Gas im Heimatmarkt des jeweils anderen Unternehmens zu verkaufen. Erst 2005 wurde die Vereinbarung zurückgenommen, während der europäische Gasmarkt bereits im August 2000 liberalisiert worden war und entsprechende Absprachen damit illegal wurden. E.ON Ruhrgas gehört erst seit März 2003 zum E.ON-Konzern.
E.ON Ruhrgas will gegen die heutige Entscheidung der EU-Kommission Klage beim Europäischen Gericht erster Instanz einreichen, wie der Konzern am Mittwoch bekräftigte. "Die Kommission konstruiert Marktabsprachen, die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden haben, auch nicht im Zeitraum zwischen 2003 und 2005. Zudem ignoriert sie wirtschaftliche Zusammenhänge. Der Wettbewerb auf dem europäischen Gasmarkt ist längst Realität", sagte Dr. Bernhard Reutersberg, Vorstandsvorsitzender der E.ON Ruhrgas AG. "Die Entscheidung und insbesondere das hohe Bußgeld sind nicht nachvollziehbar."
Die gerügten Absprachen waren laut E.ON Ruhrgas zur Absicherung des Leitungsinvestments erforderlich, "hatten für die Marktentwicklung keine Relevanz, wurden nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell aufgehoben." Mit den Vereinbarungen hätten die Unternehmen zu keiner Zeit gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
World of Trading 2024: Triff die stock3-Experten live vor Ort
Am 22. & 23.11. findet die World of Trading in Frankfurt statt & stock3 ist mit dabei. Wir laden Dich ein, uns & unsere Experten näher kennenzulernen. Mit dabei sind u.a. Bastian Galuschka, Sascha Gebhard u.v.m.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.