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14:14 Uhr, 24.10.2001
e.multi - Verfügung gegen Dt. Börse
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Die e.multi Digitale Dienste AG hat vor dem Frankfurter Landgericht per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass die neuen Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG erst ab dem 01.04.2002 auf das Unternehmen anzuwenden sind. Die neuen Regeln der Deutschen Börse hätten ursprünglich bereits ab 1.10.2001 Anwendung auf die Papiere des Unternehmens gefunden.
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