EM.TV - OLG lehnt Aktionärsklagen erneut ab
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Das Oberlandesgericht München hat heute erneut Schadenersatzforderungen von EM.TV-Aktionären abgelehnt. Die Kläger konnten nicht beweisen, dass für die Käufe der Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG in den Jahren 2000 und 2001 Ad hoc- Mitteilungen der Gesellschaft aus dem Jahre 2000 ursächlich gewesen seien, begründete das OLG das Urteil. Der Streitwert belief sich auf insgesamt rund 72.000 Euro.
Das Urteil bestätigt aus Sicht von EM.TV, dass es aufgrund der mittlerweile feststehenden Rechtsprechung für Aktionäre in der Regel schwierig bleibt, einen behaupteten Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen.
Gegen EM.TV wurden bislang über 130 Klagen eingereicht, von denen ca. zehn zurückgenommen wurden. Sämtliche Urteile sind bislang zugunsten von EM.TV ergangen. Etwa 50 dieser Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.
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