EM.TV - Gericht weist zwei Aktionärsklagen ab
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Das Münchener Medienunternehmen EM.TV teilte heute mit, dass zwei Aktionärsklagen von einem Münchner Gericht wegen Verjährung abgewiesen worden sind. Mit Urteil vom 22. Dezember 2005 entschied das Landgericht München I, ebenso wie zuvor das Amtsgericht München im November 2005 in einer anderen Aktionärsklage, dass mögliche Schadenersatzansprüche spätestens im Oktober 2004 verjährt seien, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.
Die Kläger hatten wegen mehrerer Ad-hoc-Mitteilungen aus den Jahren 1999 und 2000 Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Sie hatten sich u. a. auch auf die Ad-Hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 gestützt, in der Halbjahreszahlen veröffentlicht worden waren.
Gegen EM.TV wurden bislang über 120 Klagen eingereicht. Davon wurden bislang über 40 Verfahren rechtskräftig zugunsten der Gesellschaft entschieden. Zehn Verfahren wurden durch Klagerücknahme beendet.
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