Electronics Line: Ergebnisse der HV
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Die Electronics Line Ltd. gibt bekannt, dass auf einer am 18. April stattgefundenden außerordentlichen Hauptversammlung alle nachfolgenden Beschlüsse von den Aktionären des Unternehmens angenommen wurden:
(1) nach Inkrafttreten des israelischen Aktiengesetzes von 1999 soll die Satzung des Unternehmens abgeändert werden.
(2) allen Vorständen sowie anderen Funktionsträgern des Unternehmens (den "Privilege Officers"), die am oder in der Zeit nach dem 1. Januar 1995 ein Amt innehatten, soll eine in Aussicht gestellte Entschädigung und zwar in der maximale gesetzlich bzw. in der Satzung zugelassenen Höhe bewilligt werden; folglich sollen gelegentlich Zusicherungsschreiben der in Aussicht gestellten Entschädigung den "Privilege Officers" zur Verfügung gestellt werden.
Zu diesen gehören Abraham Krubiner, der bis zum 12. Februar 2002 das Amt des Director und Co-Chief Executive Officer bekleidete, sowie Gad Krubiner und Dan Krubiner, die derzeit das Amt eines Directors und Co-Chief Executive Officers innehaben. Abraham Krubiner, Gad Krubiner und Dan Krubiner gelten gemäß dem Aktiengesetz als Mehrheitsaktionäre des Unternehmens.
(3) allen "Privilege Officers" soll in der maximalen gesetzlich bzw. unter der Satzung zugelassenen Höhe von ihrer Haftung für Schäden, die durch eine Verletzung ihrer Fürsorgepflicht dem Unternehmen gegenüber entstehen, befreit werden; folglich sollen den "Privilege Officers" - darunter auch Abraham Krubiner, Gad Krubiner und Dan Krubiner, die als Mehrheitsaktionäre gelten - gelegentlich entsprechende Befreiungsschreiben ausgestellt werden.
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