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09:00 Uhr, 29.10.2001

eJay: Sieg über Dt. Börse AG

Die eJay AG hat vor der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Demnach wird der Deutschen Börse untersagt, das geänderte Regelwerk gegen die eJay AG anzuwenden. Der Beschluss ist gleichbedeutend mit einer Fristverlängerung von sechs Monaten.
Von den Pennystock-Regeln der Deutschen Börse bleibt eJay nun bis zum 1. April 2002 unberührt.

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