Nachricht
10:47 Uhr, 26.04.2024

Einheitlicher Standard für Ladekabel beschlossen

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht. Die Länderkammer verzichtete darauf, zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten wie Tablets, eBook-Reader oder Digitalkameras müssen demnach zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich laut der Länderkammer um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspreche. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.

Die Vereinheitlichung der Ladegeräte habe zur Folge, dass zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können. Auf den Verpackungen müsse anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht. Das Gesetz setzt laut den Angaben eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern respektive zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/mgo

Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.