EDS: Zwist vor Gericht mit WorldCom
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Ein Insolvenzrichter sagte am Mittwoch, dass er erst eine Problemstellung mit einem Abkommen zwischen WorldCom und Electronic Data Systems lösen müsse, bevor weitere Anträge geprüft werden könnten, die von den beiden Unternehmen innterhalb WorldCom's Chapter 11 Involvenzverfahren eingereicht wurden.
Judge Arthur J. Gonzalez vom U.S. Bankruptcy Court in Manhattan hat diese Entscheidung getroffen und teilt mit, dass sein Gericht die anderen Anträge innerhalb von 10 Tagen kümmern, die vom U.S. District Court für den südlichen Bezirk von New York von Electronic Data Systems eingereicht wurden. EDS hatte gegen eine Empfehlung des New Yorker Gerichts Berufung eingelegt.
Anfang des Jahres 1999 haben Electronic Data Systems und WorldCom einen 11 jährigen Cross-Vertrag geschlossen, innerhalb dessen WorldCom seine IT Systeme an Electronic Data Systems auslagerte. Im Gegenzug hat Electronic Data Systems seine Telekommunikatione und Netzwerksysteme, und die seiner Kunden, an WorldCom ausgelagert.
Electronic Data Systems fordert nun von dem Insolvenzgericht, von WorldCom fast $15 Millionen zurückzufordern, die EDS an WorldCom überwiesen hatte, um bestimmte Forderungen innerhalb des Outsourcing Vertrages zu begleichen. Darüber hinaus versucht EDS, WorldCom zur Einverständnis zu bewegen. Im Gegenzug hat WorldCom einen Antrag eingereicht und fordert vom Insolvenzgericht, dass Electronic Data Systems rund $80.3 Millionen zahlt, die EDS innerhalb des Outsourcing Vertrages veräumt habe zu zahlen.
Electronic Data Systems sagt in einem seperaten Antrag vom 15. November, dass einige Problemstellungen der Forderungen beider Unternehmen eher der Gesetzgebung des Sitzstaates beider Unternehmen als der Gesetze des Insolvenzgerichtes unterliegen. Daher müsse die Formulierung einiger Plädoyers geändert werden. Somit muss sich das U.S. District Court des südlichen Bezirks von New York zu allererst um diese Angelegenheit kümmern, bevor das Insolvenzgericht letztendlich über die Anträge richten kann. Ein Datum für die Wiederaufnahme der Antragsprüfungen wurde nicht genannt.
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