Eckert & Ziegler bildet Risikovorsorge
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Berlin (BoerseGo.de) - Die Eckert & Ziegler AG wird als Risikovorsorge für denkbare Ertragsauswirkungen aus der Klage eines Aktionärs der belgischen International Brachytherapy (IBt) eine Rückstellung in Höhe von 7,14 Millionen Euro in den 2008er Jahresabschluss einbuchen. Der Jahresgewinn des Konzerns bleibe damit weiterhin positiv, die Sondereffekte aus der Einbringung der Eckert & Ziegler BEBIG GmbH in die IBt im Februar 2008 einerseits und diverse im Zusammenhang mit der Einbringung stehende Abschreibungen und Risikovorsorgen andererseits heben sich nun laut Eckert & Ziegler aber weitgehend auf. Es verbleibe ein Ergebnis außerhalb von Sondereffekten in der bereits prognostizierten Größenordnung von etwa 3,5 Millionen Euro oder 1,12 Euro pro Aktie. Die genauen Zahlen werden am 27.3.2009 mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses bekannt gegeben.
Eine Auswertung von Gesprächen mit Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Aktionären und anderen am Fall beteiligten Institutionen habe zu dem Ergebnis geführt, dass für die vorliegende Klage in Belgien kaum Präzedenzfälle existierten und die Rechtslage weitgehend unklar sei, so das Unternehmen. Zudem gebe es gegen die Entscheidung des zuständigen Gerichts keine Berufungsinstanz.
Die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG ist von einem Aktionär der belgischen International Brachytherapy S.A. (IBt) vor einem Brüsseler Gericht zur Erzwingung eines Pflichtangebots verklagt worden. Begründet wird die Klage mit dem Transfer einer Option Ende Dezember 2008. Eckert & Ziegler hatte nach eigenen Angaben zusammen mit 29,89 Prozent der Aktien der International Brachytherapy im Februar 2008 eine Zehnjahresoption auf ein Paket von 5 Millionen Stimmaktien an IBt erworben. Zusammen mit den regulären IBt-Aktien machen diese Optionen mehr als die Hälfe der Hauptversammlungsstimmrechte aus. Ende 2008 wurden die Optionen auf eine der Eckert & Ziegler AG bekannte unabhängige Investmentgesellschaft überstellt. Der Kläger unterstellt, dass der neue Optionsgeber und Eckert & Ziegler in Bezug auf IBt abgestimmt gehandelt hätten.
Mit Hilfe des Erwerbs von Aktienoptionen können Unternehmen Mitteilungspflichten und Pflichten zum Unterbreiten eines Übernahmeangebots derzeit offenbar umgehen. Auch der deutsche Sportwagenbauer Porsche hatte sich den Zugriff auf VW-Stammaktien durch den Kauf von Aktienoptionen gesichert und so die gesetzlichen Mitteilungspflichten umgangen.
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