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15:30 Uhr, 27.11.2001
e-m-s new media - Verfügung gegen Dt. Börse
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Die e-m-s new media AG konnte - wie bereits zahlreiche andere Neue-Markt-Unternehmen zuvor - eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirken. Das neue Regelwerk ist daher erst 6 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen auf die Aktien von e-m-s anzuwenden.
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