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12:28 Uhr, 13.02.2003

Dt. Post-Bonusaktien-Zuteilung nahezu beendet

Die KfW-Zuteilung von Bonusaktien aus dem Börsengang der Deutsche Post AG ist fast abgeschlossen. Dies teilt die Bank mit. Demnach seien bis jetzt 5,6 Mio. Bonusaktien zugeteilt worden. Der Bedarf an Bonusaktien aus dem Börsengang der Deutsche Post AG wird auf insgesamt maximal 6,5 Mio Stück geschätzt. Alle Bonusaktien werden von der KfW bereitgestellt. Privatanleger, die Post-Aktien aus dem Börsengang im November 2000 zu einem Preis von 20,50 EURO zugeteilt bekommen hatten, haben einen Anspruch auf Bonusaktien, sofern sie die Haltebedingungen gemäß Verkaufsprospekt erfüllen. Insbesondere müssen sie die Post-Aktien in der Frühzeichnerphase (vom 30. Oktober 2000 bis zum 10. November 2000) gezeichnet und bis zum Ende der Haltefrist (einschließlich 30. November 2002) auf einem auf ihren Namen lautenden Depot ununterbrochen gehalten haben. Die Bonusaktien werden gemäß Verkaufsprospekt zum Börsengang der Deutsche Post AG im Verhältnis von einer Bonusaktie je fünfzehn Post- Aktien pro Depot zugeteilt. Es erfolgt keine Stückelung, d. h. die Bonusberechtigung bezieht sich auf den durch fünfzehn teilbaren abgerundeten Aktienbestand. Ein Privatanleger, der beispielsweise 100 Post-Aktien mit Bonusberechtigung besitzt, erhält somit sechs Bonusaktien.

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