Dt. Immofonds von Steueränderung betroffen
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Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass geschlossene Fonds, die ab dem 1. Januar 2002 vertrieben werden, Provisionen und Gebühren nicht mehr als Werbungskosten abziehen dürfen.
Diese Regelung soll nicht nur Immobilienfonds sondern auch andere Beteiligungen wie Schiffsfonds betreffen.
Die Steuerersparnis durch Verlustzuweisung wird dadurch weiter sinken.
Infolge dieser Entscheidung könnte es passieren, dass sich die Geldströme mehr auf Auslandsimmobilienfonds richten.
Deutsche Fonds haben bereits darauf reagiert und ihre Produkte verstärkt auf das Ziel Altersvorsorge ausgerichtet.
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