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07:53 Uhr, 24.08.2011

Dt. Euroshop senkt Guidance wegen Steuerurteil

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Hamburg (BoerseGo.de) – Aufgrund eines ungünstigen Gerichturteils muss die Deutsche Euroshop Hand an ihre Prognose für eine wichtige Kennziffer legen: Beim FFO (Funds from Operations) sei im laufenden Geschäftsjahr nur noch mit 1,40 bis 1,44 Euro je Aktie zu rechnen, teilte die Gesellschaft am Dienstag mit. Zuvor war die Unternehmensleitung von einem Wert in der Spanne 1,48 bis 1,52 Euro ausgegangen. Weiter hieß es, dass die Guidance für Umsatz und operativen Gewinn nicht geändert werde.

Zum Hintergrund: Das Unternehmen, das auf die Beteiligung an Shoppingcentern spezialisiert ist, hat als vermögensverwaltende Holding bisher die so genannte "erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung" in Anspruch genommen. Dies wurde stets von der Finanzverwaltung anerkannt. Nun hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dem einen Riegel vorgeschoben. Der BFH hatte im Fall einer GmbH & Co. KG entschieden, dass diese im Rahmen ihrer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft das gewerbesteuerliche Privileg zu versagen ist.

Sollte der Fiskus den Steuerentscheid aus München über den Einzelfall hinaus auch auf die Deutsche Euroshop anwenden, könnte dies zu einer bisher nicht angefallenen Gewerbesteuerbelastung führen, betont die Gesellschaft. Insofern seien Rückstellungen für Gewerbesteuerrisiken in Höhe von rund 6,1 Millionen Euro zu bilden. Im ungünstigsten Fall ergebe sich ein zusätzlicher, aber einmaliger Rückstellungsbedarf von 85 bis 90 Millionen Euro, der 2011 das Bewertungsergebnis belasten würde.

Bei Vorstellung der Zahlen zum zweiten Quartal, hat der Vorstand zuletzt frühere Prognosen bestätigt. Demnach soll der Umsatz um fast 30 Prozent auf bis zu 188 Millionen Euro klettern. Beim Betriebsergebnis erwartet die Euroshop ein Plus von 28 Prozent auf bis zu 161 Millionen Euro.

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