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17:25 Uhr, 19.06.2024

DSGV und BVR wollen Verbesserungen zu EU-Einlagensicherung

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken in Deutschland haben nach einem nun erreichten EU-Ratskompromiss zur Änderung der Richtlinien zur Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) auf Verbesserungen an den geplanten Regelungen gepocht. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Staaten habe mit der nun verabschiedeten Position eine Korrektur der ursprünglichen Gesetzesvorschläge der EU-Kommission vorgelegt, betonte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Der Kompromiss sei "sicher kein Wunschergebnis", sagte DSGV-Präsident Ulrich Reuter. Die Korrekturen gingen in die richtige Richtung. "Sie sind aber nicht weitgehend genug und im Ergebnis zu bürokratisch und komplex", so Reuter.

Zwar zeige sich, dass die Mitgliedsstaaten der Heterogenität und Diversität der europäischen Bankenlandschaft ein stärkeres Gewicht beimessen als EU-Kommission und EU-Parlament - so in der Klarstellung des Rates, dass die Mittel der Einlagensicherung weiterhin für präventive Maßnahmen der Institutssicherung genutzt werden könnten. Auch die Beibehaltung der besonderen Vorrangstellung der Ansprüche aus Positionen gedeckter Einlagen in Insolvenzverfahren sei richtig. Insgesamt überwiege aber die Skepsis: "Selbst die vom Rat verabschiedeten Änderungen bringen noch zahlreiche neue administrative Belastungen für Institute und Sicherungssysteme mit sich", sagte der DSGV-Präsident.

Zudem seien verwobene und komplizierte Abstimmungsprozesse zwischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden bei unscharfer Zuständigkeitsregelung zwischen nationaler und europäischer Ebene vorgesehen. Für den nun anstehenden Trilog von Rat, Kommission und Europaparlament müsse aus Sicht des DSGV der Erhalt der Ratsposition das Minimalziel sein. "Wir setzen nun darauf, dass die Bundesregierung diese Linie auch hält", sagte Reuter. Darüber hinaus sei es angeraten, Entbürokratisierung bezogen auf behördliche Prozesse und Strukturen sowie auf Anforderungen an Institute und Sicherungssysteme stärker in den Blick zu nehmen.

   Institutssicherungssysteme spielen bedeutende Rolle 

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßte, dass der Rat die bedeutende Rolle der Institutssicherungssysteme und ihrer präventiven Maßnahmen bei seinem Kompromiss berücksichtigt habe. "Der Rat hat die herausragende Bedeutung der Institutssicherungssysteme für das Kundenvertrauen und die Finanzstabilität deutlich besser erkannt als die Europäische Kommission und das EU-Parlament. Nur die Position des Rates steht im Einklang mit der Erklärung der Eurogruppe vom Juni 2022, wonach ein funktionierender Rahmen für Institutssicherungssysteme beibehalten werden soll", erklärte BVR-Präsidentin Marija Kolak.

Obwohl auch der Rat nicht die vom BVR nachdrücklich geforderte Ausnahme für Banken, die einem Institutssicherungssystem angehören, umgesetzt habe, bleibe die Möglichkeit bestehen, präventive Maßnahmen zugunsten der institutssicherungsgeschützten Banken durchzuführen, wenn auch unter strengeren und aufwendigeren Bedingungen. "Um Effizienz und Schnelligkeit zukünftig gewährleisten zu können, wird hier noch weitere Detailarbeit notwendig sein", so Kolak weiter.

Die BVR-Präsidentin betonte die Notwendigkeit einer zielgerichteten Verbesserung des Krisenmanagements im Rahmen des bevorstehenden Trilogs: "Nun ist es Aufgabe des Trilogs, auf Basis der konstruktiven Ausrichtung des Rates den Vorschlag der Europäischen Kommission erheblich zu verbessern." Stabilität und Sicherheit des Bankensektors in Europa müssten ohne unnötige Belastungen für die etablierten Systeme gewährleistet sein. Das sei nur möglich, "wenn die Institutssicherung im Interesse der Strukturen des deutschen Bankenmarktes und insbesondere der Existenz der kleinen und mittleren Institute erhalten bleibt".

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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