Die täglich maximal zulässige Kursbewegung ("daily price limit")
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Durch ein "daily price limit" ("daily trading limit"; "intra-day price limit", tägliche maximale Kursfluktuation) wird ein höchstzulässiger Kursänderungsbetrag fixiert, um den ein Börsenterminkurs während eines Handelstages an einer Derivatebörse steigen (= oberes Limit) oder fallen (= unteres Limit) darf, ohne dass es dadurch zu administrativen Handelseinschränkungen oder -unterbrechungen kommt. Die Bezugsgröße, von der ausgehend die Terminbörsen einen solchen maximalen Kursänderungsbetrag berechnen und anwenden, bildet regelmäßig der offizielle Schlusskurs der vorherigen Börsenhandelsphase: der sogenannte "daily settlement price".
Nicht jeder Futures-Markt unterliegt den Regelungen zu einem täglichen Kurslimit. Gilt aber in einem betrachteten Futures-Markt ein von der Terminbörse vorgegebenes maximales tägliches Kurslimit, so bedeutet dies automatisch, dass sich der betreffende Marktpreis (Futureskurs) während der anstehenden Handelsperiode ausschließlich innerhalb einer exakt vordefinierten Bandbreite ("daily range") bewegen darf, deren obere und untere Begrenzungen durch die Höhe des "daily price limit" eindeutig festgelegt sind. Besteht in einem Markt eine täglich maximal zulässige Kursbewegung und
- liegt in einem solchen Fall bereits der niedrigste Angebotskurs ("offer") über dem durch das obere Kurslimit fixierten höchstmöglichen Kurs, so kommt der Handel vollständig zum Erliegen: Es herrscht im Markt eine "limit-up"-Situation; alle Marktbeteiligten wollen zum Limitkurs kaufen, doch niemand verkaufen.
- Liegt hingegen das höchste Nachfragegebot ("bid") unter dem durch das untere Kurslimit bestimmten niedrigstzulässigen Kurs, so kommt der Handel ebenfalls vollständig zum Erliegen: Es besteht dann eine "limit-down"-Situation; alle Marktbeteiligten wollen zum Limitkurs verkaufen, doch niemand kaufen.
Die Träger von Terminbörsen richten "daily price limits" in dem Bestreben ein, vermeintlich überzogene Preisbewegungen wirksam zu unterbinden. Es wird bezweckt, auf diese Weise die Disziplin der Marktteilnehmer zu erhöhen und ihnen zugleich Gelegenheit zu geben, die allgemeine Markteinschätzung nochmals in Ruhe zu überdenken, diese hiernach ggf. zu korrigieren, um nunmehr mit abgewandelten Aufträgen erneut an die Börse heranzutreten oder aber zuvor erwogene Orders fallen zu lassen.
Halten wir fest: Durch ein bestehendes "daily price limit" wird ein täglicher Preiskorridor um den Referenzkurs für einen regulären Handel im betreffenden Terminmarkt für einen jeden Handelstag exakt abgesteckt. Mithin liegt auch der an diesem Börsentag höchstzulässige bzw. der niedrigstzulässige Futureskurs fest, zu dem gewöhnliche Abschlüsse an der Börse zustande kommen können. Bei einer "limit up"-Bewegung im Markt ("limit move") sind Abschlüsse damit ausschließlich zum oberen Limitkurs oder zu niedrigeren Preisen möglich, bei einer "limit down"-Bewegung hingegen lediglich Abschlüsse zum unteren Limitkurs oder zu höheren Preisen. Beispiel:
Beträgt an der Terminbörse CBOT das tägliche Preislimit in einem Nicht-Spotmonat bei Weizen 30 US-Cent/bushel und hat der betreffende Weizen-Futureskontrakt am Vortage bei 300 US-Cent/bushel geschlossen ("settle"), so liegt der Preiskorridor für mögliche Abschlüsse am Folgetage zwischen 270 und 330 US-Cent/bushel, und zwar unter Einschluss seiner Begrenzungen. Der Futureskurs darf demnach am folgenden Börsentag betragsmäßig genauso viel steigen wie fallen: um 30 US-Cent nach oben oder um 30 US-Cent nach unten.
Doch auch auf die Auftragerteilung im Börsenterminhandel nimmt ein "daily price limit" regelmäßig Einfluss. Bei Orders in Form preislich limitierter Tagesorders macht ein erwogenes Kurslimit z.B. immer nur dann Sinn, wenn es sich auf die geltende täglich vorgegebene Kursspanne einschließlich ihrer Kursbegrenzungen bezieht. Auch im Hinblick auf GTC-Orders ("good-till-cancelled orders", "Orders bis auf Widerruf") ist Obacht geboten: Einige Terminbörsen stornieren automatisch alle jene Orders, deren Stopp- bzw. Limit-Kurse sich außerhalb des für diesen Tag angesetzten Preiskorridors befinden.
Während der börsliche Handel außerhalb eines Preiskorridors nicht erlaubt ist, und der Handel an der Terminbörse zu solchen Futureskursen folglich vollständig ruht*, sind, wie oben bereits angedeutet, Umsätze direkt zum Limitkurs ohne weiteres zulässig. Bewegt sich der Futureskurs nach Eintritt einer "limit-up"- bzw. "limit-down"-Bewegung über den Marktprozess zurück in den erlaubten Preiskorridor, so könnte der reguläre Handel demnach im Grunde genommen umgehend wieder aufgenommen werden. In der Praxis verbleibt jedoch vielfach – ungeachtet des augenblicklichen Marktpreises und je nach den Bestimmungen der einzelnen Terminbörsen – der Handel im Anschluss an eine derartige Kurslimitbewegung zumeist für mehrere Minuten ausgesetzt. Aber auch die komplette Einstellung des Handels bis zum nächsten Börsentag infolge einer Limit-Situation ist an den Marktplätzen keine Seltenheit. Hinzu tritt, dass während einer Markt-Limitsituation über die angegliederte Clearingstelle der Terminbörse ("clearing house") i.d.R. zusätzliche Marginbeträge als Sicherheiten von den einzelnen Positionsinhabern eingefordert werden.
[* Ein ähnliches Prinzip besteht in den sog. Circuitbreakers, wie sie von der New York Stock Exchange her bekannt sind.]
Aufgrund von Limitbewegungen in einem Markt, verbunden mit den sich hieran vielfach anschließenden Handelsunterbrechungen, verbleiben unweigerlich zahlreiche Orders* des teilnehmenden Publikums unausgeführt; denn das laufende Angebot bzw. die laufende Nachfrage lässt sich zum gegenwärtig herrschenden börslichen Limitkurs schlicht nicht marktgerecht befriedigen. Einem hiervon betroffenen Investor, der sich in einer derartigen Konstellation um eine Verlustbegrenzung bemüht und gern "aussteigen" möchte, bleibt nicht viel mehr übrig als zu hoffen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt zu einem für ihn dann noch halbwegs akzeptablen Futureskurs zum Zuge kommt**. Leider lässt sich dieser Wunsch nicht immer verwirklichen, und so erwischen Limitbewegungen des Marktes regelmäßig zahlreiche Trader "auf dem falschen Fuß". Gerade bei plötzlich und überraschend eintreffenden, unerwarteten Nachrichten von großer Bedeutung für den Markt kann ein Futureskurs mitunter mehrere Tage in Folge am Limit haften, ohne dass es hierbei zu nennenswerten börslichen Umsätzen kommt mit der denkmöglichen Folge, dass sehr viele Marktakteure unfreiwillig auf ihren Positionen sitzen bleiben in der Hoffnung, dass es ihnen gelingt, diese möglichst rasch am darauf folgenden Handelstage schließen zu können. Das häufig zitierte immense Verlustrisiko bei Termingeschäften ist zu einem großen Teil auf derartige Limit-Situationen in den Futuresmärkten zurückzuführen.
[* Achtung: Angesichts einer Markt-Limitbewegung können selbst Stopp-Loss-Orders ihre Wirkung versagen.]
[** Anmerkung: Die meisten Orders lassen sich auch jenseits des Börsenparketts ausführen. In diesem Falle spricht man von einer "off-floor order". Diese beinhaltet unter Aufgabe der Vorteile eines börsengeregelten Handels bilaterale Vereinbarungen zweier Parteien zum Austausch eines Futures-Kontrakts. Die eigentliche Abwicklung der gesamten Transaktion findet damit außerhalb des Einflussbereichs einer Terminbörse statt.]
Börsliche Umsätze ("trades") zu fairen ("unverzerrten") Marktpreisen kommen am Folgetag einer Limit-Situation stets nur unter der Voraussetzung zustande, dass die nunmehr gültige neue Handelsspanne den zu jener Zeit tatsächlich herrschenden Marktpreis des Futures ("equilibrium price") einschließt. Man beachte hierbei, dass Futures tatsächlich einer kontinuierlichen Marktbewertung unterliegen – ungeachtet irgendwelcher börsenseitig angeordneten fixierten täglichen Kurslimits oder Handelszeiten. Der Sachverhalt einer fortlaufenden Marktbewertung von Futures liefert überdies eine Erklärung dafür, warum in nicht wenigen Alltagsfällen Futureskurse zu Börsenbeginn eines neuen Handelstages von heute auf morgen zum Teil erheblich vom Settlement-Preis des Vortages abweichen können. Anhand geeigneter grafischer Kursschaubilder (wie z.B. sog. Bar-Charts) erkennt man Markt-Limitbewegungen eines abgelaufenen Börsentages mit einem Blick an einem (oft isolierten) Punkt zwischen den sonst überwiegenden Balken.
Die von den einzelnen Terminbörsen auferlegten maximal zulässigen Kursbewegungen in den Märkten sind in ihrer Höhe stets genau fixiert. Einige Terminbörsen greifen bei der Fixierung täglicher Kurslimits jedoch auf variable tägliche Kurs-Limits zurück ("elastic limits"). So gilt z.B. für den Crude-Oil-Futures der New York Mercantile Exchange (NYMEX) zunächst ein allgemeines Kurs-Limit von 10 US-$/Barrel in allen Terminmonaten. Nach Erreichen dieses Limits schließt sich eine kurze Handelsunterbrechung an, und das Limit steigt gleichzeitig um zunächst weitere 10 US-$/Barrel, sofern zu diesem Zeitpunkt irgendein Kontrakt am 10 US-$ Dollar Limit, bezogen auf den Vortagesschluss, verharren sollte. Wird das neu abgesteckte Limit in der Folge abermals erreicht, so setzt sich nach erneuter 5-minütiger Pause die Erhöhung des Limits in Schritten von 10 US-$/Barrel fort. Ein maximales Limit existiert demnach nicht. Hinzu tritt bei Limit-Bewegungen, wie oben bereits aufgezeigt, häufig eine automatische Anhebung des Ersteinschusses ("initial margin") in der Absicht, dem gestiegenen Marktrisiko hierdurch hinreichend Rechnung zu tragen.
Im "nearby"-Terminmonat eines andienungsfähigen Futures (d.h. im momentan kalenderzeitmäßig nächsten Terminmonat, der damit unmittelbar zur physischen Lieferung ansteht) besteht üblicherweise kein bzw. ein erweitertes "daily price limit". Grund hierfür ist, dass die Terminbörsen eine etwaige Andienungsprozedur von terminfälligen Futures nicht unnötig durch administrative Preislimits behindern möchten.
Die exakte Höhe der einzelnen (von den jeweils zuständigen Börsenaufsichtsbehörden zu genehmigenden) äußerstenfalls zulässigen Preisänderungen unterscheidet sich gewöhnlich von Markt zu Markt. Zur Stunde an den verschiedenen Terminbörsen noch gültige tägliche Kurslimits können sich praktisch jederzeit durch das In-Kraft-Treten von an laufende Marktbedingungen angepassten Limits ändern. Einen Überblick über aktuell gültige "daily price limits" erhalten Sie selbstverständlich im Internet auf den Seiten der betreffenden Terminbörsen (i.d.R. unter dem Stichwort "Kontraktspezifikationen" ("contract specifications")) oder ggf. über Ihr Kommissionshandelshaus.
Fazit: Infolge einer "limit-up"-Situation besteht an der Terminbörse eine "künstliche" Überschussnachfrage zum Limit-Kurs (b, "bid"), wohingegen in einer "limit-down-Situation ein "künstliches" überhängiges Angebot zum Limit-Kurs (a, "ask") zu verzeichnen ist.
Der Zweck der Regelung zu einer täglich maximal zulässigen Kursbewegung besteht darin, dem Markt eine Atempause zu gewähren, ihn neu zu ordnen und potentiell erste, übersteigerte Reaktionen der Marktteilnehmer einzudämmen. Darüber hinaus ist in der Praktik eines täglichen Kurslimits neben der des Margin-Systems eine zusätzliche, erweiterte Sicherheitsmaßnahme, eine Auffangstellung, zu sehen, die das Risiko der Nichterfüllung von Terminkontraktgeschäften weitestgehend begrenzen soll. Ob diese Art der Marktregulierung durch tägliche Kurslimits dem Terminhandel letztlich mehr nützlich als hinderlich ist, wird unter Experten indes kontrovers diskutiert.
Autor: Bert H. Deiters
Fachartikel aus dem Futureswissensbereich von GodmodeTrader.de :
http://www.godmode-trader.de/wissen/futures/?ida=417705
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