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13:08 Uhr, 07.11.2014

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; <DE0006042708>

Erwähnte Instrumente

Zielgesellschaft: HAWESKO Holding AG; Bieter: TOCOS Beteiligung GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bieter:

TOCOS Beteiligung GmbH Ballindamm 36 20095 Hamburg Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117205 

Zielgesellschaft:

HAWESKO Holding AG Hamburger Straße 14-20 25436 Tornesch Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66708 

ISIN: DE0006042708 WKN: 604270 

Die TOCOS Beteiligung GmbH ('Tocos') hat heute entschieden, den Aktionären der HAWESKO Holding AG ('Hawesko Holding') anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Hawesko Holding mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils gerundet EUR 1,53 ('Hawesko Holding-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Tocos beabsichtigt, den Aktionären der Hawesko Holding als Gegenleistung für ihre Hawesko Holding-Aktien eine Geldleistung in Höhe von EUR 40,00 je Hawesko Holding-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen stehen.

Zum heutigen Tag hält Tocos 2.650.195 Hawesko Holding-Aktien (ca. 29,501 % des Grundkapitals und der Stimmrechte).

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden:

http://www.tocos-angebot.de

Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Bereithalten zur kostenlosen Ausgabe bei einer geeigneten Stelle im Inland veröffentlicht. Die Stelle, bei welcher die Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten wird und die Adresse, unter welcher die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet erfolgt ist, wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Hawesko Holding-Aktien. Die endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Hawesko Holding wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und die sonstigen einschlägigen Dokumente im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, sobald diese Dokumente veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') durchgeführt werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Hawesko Holding können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Tocos hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder Tocos noch die mit Tocos gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Hamburg, 7. November 2014 

TOCOS Beteiligung GmbH

Der Geschäftsführer

Ende der WpÜG-Meldung

07.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart

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