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12:45 Uhr, 31.05.2019

DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb; <DE0006046113>

Erwähnte Instrumente

  • Biofrontera AG
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Zielgesellschaft: Biofrontera AG; Bieter: Maruho Deutschland GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

Maruho Deutschland GmbH Düsseldorf

Bekanntmachung zum geänderten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot (Teilangebot) der Maruho Deutschland GmbH an die Aktionäre der Biofrontera AG nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Vergabe einer neuen ISIN zur Umstellung der Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien von Inhaber- auf Namensaktien

Auf den Namen lautende Aktien der Biofrontera AG: ISIN DE0006046113 (WKN 604611)

Zum Verkauf Eingereichte Biofrontera-Aktien:

alte ISIN DE000A2TSHY1 (WKN A2TSHY) auf den Inhaber lautend neue ISIN DE000A2TSBN7 (WKN A2TSBN) auf den Namen lautend

Maruho Deutschland GmbH, mit Satzungssitz in Düsseldorf und Geschäftsanschrift in Leverkusen, Deutschland ('Bieter'), hat am 15. April 2019 die Angebotsunterlage ('Angebotsunterlage') für sein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in der Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland ('Biofrontera-Aktionäre'), zum Erwerb von insgesamt bis zu 4.322.530 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Biofrontera AG (ISIN DE0006046113 / WKN 604611) ('Biofrontera-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 6,60 je Biofrontera-Aktie ('Erwerbsangebot') veröffentlicht. Wie der Bieter am 26. April 2019 bekannt gegeben hat, endet die Frist für die Annahme des Erwerbsangebots wegen der von der Biofrontera AG im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot einberufenen Hauptversammlung am 24. Juni 2019, 24:00 Uhr (mitteleuropäischer Zeit), soweit sie nicht nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') verlängert wird.

Am 27. Mai 2019 hat der Bieter das Erwerbsangebot sowie die Angebotsunterlage geändert und aktualisiert und die angebotene Gegenleistung auf EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie in bar erhöht ('Geändertes Erwerbsangebot'). Die Unterlage zur Änderung des Erwerbsangebots und Aktualisierung der Angebotsunterlage ('Angebotsänderung') ist in einer deutschsprachigen Fassung sowie in einer unverbindlichen englischen Übersetzung seit dem 27. Mai 2019 im Internet unter der Adresse http:// www.pharma-offer.de abrufbar.

Umstellung der ISIN für die Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien

Bei den Biofrontera-Aktien handelt es sich um auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Die von Biofrontera-Aktionären bislang Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien wurden bisher unter der ISIN DE000A2TSHY1 (WKN A2TSHY) bei der Clearstream Banking AG geführt (vgl. Ziffer 11.2.1 der Angebotsunterlage). Die ISIN DE000A2TSHY1 weist die Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien allerdings als Inhaberaktien anstatt als Namensaktien aus.

Um diesen Zustand zu korrigieren, musste eine neue ISIN für die Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien vergeben werden, die diese ordnungsgemäß als Namensaktien ausweist.

Wie in Ziffer 9.1 der am 27. Mai 2019 veröffentlichten Angebotsänderung geschildert, werden die bislang auf den Inhaber lautenden Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien mit der ISIN DE000A2TSHY1 ('alte ISIN') in auf den Namen lautende Zum Verkauf Eingereichte Biofrontera-Aktien mit der neu vergebenen ISIN DE000A2TSBN7 ('neue ISIN') umgestellt. Die Umstellung erfolgt, damit die Verbriefungsart der Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien der Verbriefungsart der Biofrontera-Aktie entspricht. Nach der Umstellung werden die Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien ordnungsgemäß als Namensaktien geführt.

Biofrontera-Aktionäre, die das Erwerbsangebot bereits wirksam angenommen haben und es auch weiterhin annehmen wollen, brauchen für diese Umstellung nicht tätig zu werden. Sie brauchen auch keine weiteren Handlungen vorzunehmen, um nach Maßgabe der Bestimmungen des Geänderten Erwerbsangebots den Erhöhten Angebotspreis von EUR 7,20 zu erhalten.

Die von diesen Biofrontera-Aktionären bereits Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien, die in die alte ISIN DE000A2TSHY1 umgebucht worden sind, werden automatisch durch Clearstream Banking AG in auf den Namen lautende Zum Verkauf Eingereichte Biofrontera-Aktien mit der neuen ISIN DE000A2TSBN7 umgebucht.

Biofrontera-Aktionäre, die das Erwerbsangebot bislang noch nicht angenommen haben, können das Geänderte Erwerbsangebot innerhalb der Annahmefrist durch das in Ziffer 9.2 der Angebotsänderung näher beschriebene Verfahren annehmen.

Annahmeerklärungen, die sich noch auf die Umbuchung der Zum Verkauf Eingereichten Biofrontera-Aktien in die alte ISIN DE000A2TSHY1 beziehen bzw. auf diese alte ISIN verweisen, gelten als auf die neue ISIN DE000A2TSBN7 bezogen und werden nach Ziffer 9.2 der Angebotsänderung behandelt.

Leverkusen, den 31. Mai 2019

Maruho Deutschland GmbH

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Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Biofrontera-Aktien. Die näheren Bestimmungen des Geänderten Erwerbsangebots sowie weitere das Geänderte Erwerbsangebot betreffende Informationen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Angebotsunterlage sowie in der veröffentlichten Angebotsänderung ausgeführt. Das Erwerbsangebot und die Angebotsunterlage müssen zusammen mit der Angebotsänderung gelesen und ausgelegt werden.

Investoren und Inhabern von Biofrontera-Aktien oder American Depositary Shares ('ADS') der Biofrontera AG ('Biofrontera-ADS') wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und die Angebotsänderung sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Geänderten Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das Geänderte Erwerbsangebot bezieht sich nur auf Biofrontera-Aktien und Inhaber von Biofrontera-ADS können ihre Biofrontera-ADS nicht unmittelbar im Rahmen des Geänderten Erwerbsangebots zum Verkauf einreichen. Inhaber von Biofrontera- ADS, die das Geänderte Erwerbsangebot in Bezug auf die den Biofrontera-ADS zugrundeliegenden Biofrontera-Aktien annehmen möchten, sind dazu berechtigt, müssen ihre Biofrontera-ADS jedoch zunächst rechtzeitig in Biofrontera-Aktien umtauschen, die dann im Rahmen des Geänderten Erwerbsangebots und nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung zum Verkauf eingereicht werden können.

Investoren und Inhaber von Biofrontera-Aktien oder Biofrontera-ADS können eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der das Geänderte Erwerbsangebot betreffenden Dokumente, Mitteilungen und Bekanntmachungen auch kostenlos auf der Internetseite der U.S. Securities and Exchange Commission ('SEC') (http://www.sec.gov) einsehen, sobald diese bei der SEC als Form CB eingereicht worden und auf der Internetseite verfügbar sind. Das Geänderte Erwerbsangebot wurde weder von der SEC oder einer anderen Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats genehmigt oder abgelehnt, noch hat die SEC oder eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines US- Bundesstaats über die Redlichkeit und den Wert des Geänderten Angebots oder die Genauigkeit und Angemessenheit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen entschieden. Jegliche Behauptung des Gegenteils stellt eine Straftat in den Vereinigten Staaten dar.

Das in der Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung enthaltene Geänderte Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und den insoweit anwendbaren Ausnahmen, insbesondere der sog. Tier I Exemption, unterbreitet. Aufgrund der Tier I Exemption unterliegt das Geänderte Erwerbsangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Geänderten Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage in Deutschland und nach deutschem Recht wurden und werden keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen der Angebotsunterlage, der Angebotsänderung oder des Geänderten Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt bzw. veranlasst.

Leverkusen, den 31. Mai 2019

Maruho Deutschland GmbH

Ende der WpÜG-Meldung

31.05.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate

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