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15:43 Uhr, 14.03.2022

DGAP-PVR: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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DGAP Stimmrechtsmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

14.03.2022 / 15:43

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Deutschland, hat uns in Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung gem. § 33 Abs. 1 WpHG vom 28. Februar 2022 sowohl in eigenem Namen als auch in Vertretung der in dieser Stimmrechtsmitteilung genannten Tochtergesellschaften mit Ausnahme der VIB Vermögen AG (zusammen die 'Meldepflichtigen') gem. § 43 Abs. 1 WpHG am 11. März 2022 Folgendes mitgeteilt:

Die VIB Vermögen AG hält unmittelbar 94,88 % der Stimmrechte der Emittentin. Durch den Erwerb von Aktien an der VIB Vermögen AG am 22. Februar 2022 haben die Meldepflichtigen mittelbar die Schwelle von 10 % oder mehr der Stimmrechte aus Aktien an der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG überschritten.

Vor diesem Hintergrund teilen die Meldepflichtigen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:

1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG)

a) Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Emittentin durch die Meldepflichtigen dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Es besteht keine Absicht der Meldepflichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Emittentin durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Meldepflichtigen streben im Rahmen ihrer Stimmrechtsausübung eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leitungsorganen der Emittentin an.

d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 S. 4 WpHG)

Der mittelbare Erwerb von Stimmrechten an der Emittentin durch die Meldepflichtigen erfolgte durch den Erwerb von Aktien an der VIB Vermögen AG und daher ohne Einsatz von Mitteln im Hinblick auf die Emittentin. Die Meldepflichtigen haben zur Finanzierung des Erwerbs ihrer Beteiligung an der VIB Vermögen AG sowohl Fremdkapital als auch Eigenkapital eingesetzt.


14.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Tilly-Park 1

86633 Neuburg an der Donau

Deutschland

Internet:

www.bbi-immobilien-ag.de

Ende der Mitteilung

DGAP News-Service


1301825 14.03.2022

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