Nachricht
14:30 Uhr, 08.12.2017

DGAP-News: Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Erwähnte Instrumente

DGAP-News: Schweizer Electronic AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

08.12.2017 / 14:30 

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2015 der Schweizer Electronic AG, Schramberg, fehlerhaft ist:

1. In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit um ca. EUR 3 Mio. zu niedrig, der Cashflow aus Investitionstätigkeit um ca. EUR 4 Mio. zu hoch und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit um ca. EUR 1 Mio. zu niedrig ausgewiesen. Dies resultiert zum einen daraus, dass eine nicht zahlungswirksame Umbuchung von geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen in die Sonstigen Forderungen des Umlaufvermögens in Höhe von ca. EUR 3 Mio. als Zahlungsmittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit und Zahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit erfasst wurde. Zum anderen wurde die ebenfalls nicht zahlungswirksame Rückabwicklung einer Kapitaleinlage eines nicht beherrschenden Gesellschafters durch Aufrechnung eines an diesen ausgereichten Darlehens in Höhe von ca. EUR 1 Mio. als Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit und Zahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit abgebildet.

Es liegen somit Verstöße gegen IAS 7.43 vor.

2. In der Konzernbilanz sind die Verbindlichkeiten um EUR 2,8 Mio. zu niedrig und das Eigenkapital um EUR 2,8 Mio. zu hoch ausgewiesen. Mit einem nicht beherrschenden Gesellschafter einer Tochtergesellschaft wurde im Dezember 2015 eine Vereinbarung über eine Kapitalherabsetzung hinsichtlich dessen Geschäftsanteils geschlossen, welche in der Konzernbilanz nicht erfasst wurde.

Dies verstößt gegen IAS 32.23 und IAS 32.33.

3. Ein Unternehmen, von dem nicht widerlegt werden konnte, dass es von einem Aufsichtsrat beherrscht wird oder unter dessen gemeinschaftlicher Führung steht, wurde nicht als nahestehend eingestuft und die Geschäftsbeziehungen mit diesem sind in der entsprechenden Angabe im Konzernanhang nicht enthalten. Angaben zu geleisteten Anzahlungen für Sachanlagen in Höhe EUR 2,9 Mio., bezogenen Maschinen in Höhe von EUR 0,7 Mio. sowie zu einer bestehenden Bankbürgschaft in Höhe von EUR 0,6 Mio. zugunsten einer Konzerngesellschaft fehlen. Ferner werden Angaben zu einer beschlossenen Kapitalherabsetzung über EUR 2,8 Mio. zwar an anderer Stelle im Konzernanhang gemacht, nicht aber als Geschäftsvorfall mit einem nahestehenden Unternehmen gekennzeichnet.

Dies verstößt gegen IAS 24.9 (b) (vi) i.V.m. IAS 24.19 und IAS 24.18.





08.12.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Schweizer Electronic AG
Einsteinstraße 10 
78713 Schramberg
Deutschland
Telefon: 07422-512-301 
Fax: 07422-512-397 
E-Mail: ir@schweizer.ag
Internet: www.schweizer.ag
ISIN: DE0005156236 
WKN: 515623 
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

637157 08.12.2017 

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche