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17:45 Uhr, 10.05.2022

DGAP-News: Photon Energy Group prüft Aufstockung ihres Green Bond 2021/2027

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Emittent / Herausgeber: Photon Energy NV

/ Schlagwort(e): Anleihe

Photon Energy Group prüft Aufstockung ihres Green Bond 2021/2027

10.05.2022 / 17:45

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Photon Energy Group prüft Aufstockung ihres Green Bond 2021/2027

- Photon Energy Group prüft Aufstockung des im November 2021 begebenen 6,50 % Green Bond 2021/2027 (DE000A3KWKY4).

- Die neuen Teilschuldverschriebungen sollen im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Investoren angeboten werden.

Amsterdam – 10. Mai 2022 – Photon Energy N.V. (WSE&PSE: PEN, FSX: A1T9KW) ("Photon Energy Group" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass sie die Möglichkeiten einer Aufstockung der im November 2021 begebenen 6,50 %-Unternehmensanleihe 2021/2027 (DE000A19MFH4) prüft.

Die neuen Teilschuldverschreibungen sollen im Rahmen einer Privatplatzierung bei qualifizierten institutionellen und supranationalen Investoren in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Ländern mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Kanada, Australien und Japan platziert werden.

Ob und in welcher Höhe eine Aufstockung durchgeführt wird, hängt vom Ergebnis der kurzfristig anstehenden Investorengespräche ab.

Das Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Frankfurt am Main, wurde heute als Sole Global Coordinator & Bookrunner mit der Organisation einer europaweiten Roadshow bei Institutionellen Investoren sowie der Begleitung der etwaigen Aufstockung des Bonds beauftragt.

Mit einer etwaigen Aufstockung könnte die Gesellschaft kurzfristig durch Ausnutzung sehr lukrativer Opportunitäten den eigenen Bestand an PV-Kraftwerken weiter deutlich erhöhen. Ein regionaler Fokus liegt dabei insbesondere auf den „Solar Hot Spots“ Ungarn, Rumänien und Polen.

Über die Photon Energy Group – photonenergy.com

Die Photon Energy Group liefert weltweit Solar- und Wasseraufbereitungslösungen. Die Solarenergielösungen der Gruppe werden von Photon Energy geliefert: Seit der Gründung im Jahr 2008 hat Photon Energy Photovoltaikanlagen mit einer kombinierten Kapazität von über 100 MWp installiert und in Betrieb genommen und verfügt inzwischen über ein Eigenportfolio von 91,9 MWp. Derzeit werden Projekte mit einer kombinierten Kapazität von über 746 MWp in Australien, Ungarn, Polen und Rumänien entwickelt und Betrieb und Instandhaltung von über 310 MWp weltweit gewährleistet. Photon Water, der zweite Hauptgeschäftsbereich der Gruppe, bietet Wasserbehandlungsdienstleistungen, einschließlich Wasseraufbereitung und -sanierung sowie Entwicklung und Management von Brunnen und anderen Wasserressourcen an. Photon Energy N.V., die Holding der Photon Energy Group, ist an den Börsen in Warschau, Prag und Frankfurt gelistet. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Amsterdam, weitere Büros in Australien und Europa.

Medienkontakt

Martin Kysly
Leiter Marketing und Unternehmenskommunikation
Tel. +420 774 810 670
E-mail: martin.kysly@photonenergy.com

Investorenkontakt

Emeline Parry
Investor Relations & Sustainability Manager
Tel. +420 702 206 574
E-mail: emeline.parry@photonenergy.com

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Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Inhaber-Teilschuldverschreibungen von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Inhaber-Teilschuldverschreibungen (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Inhaber-Teilschuldverschreibungen später anbietet, ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Inhaber-Teilschuldverschreibungen eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.


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