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15:14 Uhr, 13.02.2014

DGAP-News: Öffentliches Kaufangebot der AEVIS Holding SA für Victoria-Jungfrau Collection AG: Änderung vom 13. Februar 2014 des Angebotsprospekts vom 8. November 2013

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EQS Group-News: AEVIS Holding SA / Schlagwort(e): Firmenübernahme Öffentliches Kaufangebot der AEVIS Holding SA für Victoria-Jungfrau Collection AG: Änderung vom 13. Februar 2014 des Angebotsprospekts vom 8. November 2013 

13.02.2014 / 15:14 


Änderung vom 13. Februar 2014 des Angebotsprospekts vom 8. November 2013 

Öffentliches Kaufangebot

der AEVIS Holding SA, Fribourg, Schweiz

für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 100 der

Victoria-Jungfrau Collection AG, Interlaken, Schweiz

1. Einleitung

Am 8. November 2013 veröffentlichte AEVIS Holding SA (die 'Anbieterin' oder 'AEVIS') ein öffentliches Kaufangebot für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Victoria-Jungfrau Collection AG ('VJC').

Am 30. Dezember 2013 hat die Swiss Private Hotel AG ('SPH') ein konkurrierendes Angebot für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der VJC publiziert.

Am 23. Januar 2014 hat AEVIS ihr Angebot angepasst und den Angebotspreis je VJC-Aktie auf CHF 305.00 erhöht. Gleichentags hat der Verwaltungsrat der VJC seinen Aktionären empfohlen, das erhöhte Angebot von AEVIS zu akzeptieren und das Angebot von SPH abzulehnen.

Am 30. Januar 2014 hat SPH ebenfalls ihr Angebot angepasst und den Angebotspreis je VJC-Aktie auf CHF 310.00 erhöht.

Am 10. Februar 2014 hat der Verwaltungsrat der VJC seine Empfehlung in dem Sinne geändert, dass er darauf verzichtet, die Annahme beziehungsweise Ablehnung der Angebote von AEVIS und SPH zu empfehlen und hat stattdessen entschieden, in seinem Bericht nur die wesentlichen Eigenheiten der zwei Angebote darzustellen.

Am 10. Februar 2014 hat AEVIS VJC-Aktien zum Preis von CHF 310.00 je VJC-Aktie erworben. Unter Anwendung der sogenannten Best Price Rule ('Best Price Rule' - Art. 10 UEV) entspricht somit von nun an der von AEVIS offerierte Angebotspreis im Rahmen des Angebots ebenfalls CHF 310.00 je VJC-Aktie.

Mit Entscheid 550/07 vom 11. Februar 2014 hat die Übernahmekommission entschieden, dass die Angebotsfrist um 10 Börsentage ab dem Zeitpunkt der Publikation der vorliegenden Änderung verlängert wird.

Sofern nicht anders vermerkt, haben die in der vorliegenden Änderung verwendeten Begriffe die Bedeutung, welche für sie im Angebotsprospekt vom 8. November 2013 (der 'Angebotsprospekt') festgelegt wurden.

2. Erhöhung des Angebotspreises

Anstelle des in Abschnitt 2.3 des Angebotsprospekts vorgesehenen und am 23. Januar 2014 auf CHF 305.00 erhöhten Angebotspreises, offeriert AEVIS nun CHF 310.00 je VJC-Aktie (der 'Angebotspreis'). Der Angebotspreis wird durch den Bruttobetrag allfälliger Dividendenzahlungen, Kapitalausschüttungen oder anderer Verwässerungseffekte (wie z.B. Kapitalerhöhungen mit einem Ausgabepreis unter dem Angebotspreis, Verkauf von VJC-Aktien durch VJC oder ihre Tochtergesellschaften unter dem Angebotspreis oder Ausgabe von Options- und/oder Wandelrechten oder anderen Finanzinstrumenten mit Bezug auf VJC-Aktien) reduziert.

3. Einigung zwischen AEVIS und bedeutenden Aktionären der VJC

Abschnitt 5.3 des Angebotsprospektes (Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und mit der Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnden Personen auf der einen Seite und VJC, deren Geschäftsleitung, Verwaltungsräten und Aktionären auf der anderen Seite) wird um folgenden Abschnitt ergänzt:

Am 10. Februar 2014 hat:

- die Société Financière Terramaris S.A., Fribourg, 41'169 VJC-Aktien an AEVIS zum Preis von CHF 310.00 je VJC-Aktie verkauft, entsprechend 14.70 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der VJC;

- die Terramaris International SA, Meinier (Genève), 2'300 VJC-Aktien an AEVIS zum Preis von CHF 310.00 je VJC-Aktie verkauft, entsprechend 0.82 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der VJC;

- Herr Gérard Limat, Meinier (Genève), Mitglied des Verwaltungsrates der Société Financière Terramaris S.A. und der Terramaris International SA, 290 VJC-Aktien an AEVIS zum Preis von CHF 310.00 je VJC-Aktie verkauft, entsprechend 0.10 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der VJC.

Am 11. Februar 2014 hat:

- die Novartis Holding AG, Basel, 12'084 VJC-Aktien an AEVIS zum Preis von CHF 310.00 je VJC-Aktie verkauft, entsprechend 4.32 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der VJC.

Im Rahmen der vier Vereinbarungen haben die Société Financière Terramaris S.A., die Terramaris International SA, Herr Gérard Limat und Novartis Holding AG der AEVIS zugesichert, dass sie uneingeschränkte Eigentümer der verkauften Aktien sind und keinerlei Rechte Dritter an diesen Aktien bestehen.

4. Beteiligung von AEVIS und von der mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen an VJC

Am 12. Februar 2014 hielten die Hubert-Reybier Gruppe und AEVIS gemeinsam direkt und indirekt 97'339 VJC-Aktien, was einer Beteiligung von 34.76 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. Diese Beteiligung wird wie folgt gehalten:

- Frau Géraldine Hubert-Reynard hält direkt 767 VJC-Aktien, entsprechend 0.27 % des Kapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft;

- Herr Antoine Hubert und Frau Géraldine Hubert-Reynard halten zu gleichen Teilen indirekt über den Intermediär HRFP (siehe dazu Abschnitt 3.2 des Angebotsprospektes) 26'220 VJC-Aktien, entsprechend 9.36 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft;

- Herr Michel Reybier hält indirekt über den Intermediär EMER (siehe dazu Abschnitt 3.2 des Angebotsprospektes), 10'895 VJC-Aktien, entsprechend 3.89 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft;

- AEVIS hält direkt 55'843 VJC-Aktien, entsprechend 19.94 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft; und

- VJC hält direkt 3'614 VJC-Aktien, entsprechend 1.29 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft.

5. Bedingungen

Abschnitt 2.7 des Angebotsprospekts wird folgendermassen angepasst:

- Beibehalten der Bedingung (c) so wie sie in Abschnitt 2.7 des Angebotsprospekts enthalten ist;

- ebenfalls Beibehalten der Bedingung (f) so wie sie in Abschnitt 2.7 des Angebotsprospekts enthalten ist; und

- Verzicht auf alle anderen Bedingungen (a, b, d und e) denen das Angebot anfangs unterstellt war.

6. Widerruf der Annahmeerklärungen

Gemäss den Verfügungen der Übernahmekommision vom 11. und 13. Februar 2014 können Annahmeerklärungen sowohl für das Angebot der SPH als auch für das Angebot der AEVIS widerrufen werden.

Der Widerruf der Annahmeerklärungen betreffend die Angebote ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.

7. Angepasster indikativer Zeitplan

Aufgrund der Verlängerung der Angebotsfrist gestaltet sich der indikative Zeitplan des Angebots wie folgt:

Publikation der Änderung des Angebotsprospekts in den elektronischen Medien 13. Februar 2014 Publikation der Änderung des Angebotsprospekts in den Zeitungen 14. Februar 2014 Ende der Angebotsfrist (16:00 Uhr MEZ) 28. Februar 2014* Publikation provisorisches Zwischenergebnis in den elektronischen Medien 3. März 2014 * Publikation definitives Zwischenergebnis in den Zeitungen 6. März 2014 * Beginn der Nachfrist 7. März 2014 * Ende der Nachfrist (16:00 Uhr MEZ) 20. März 2014 * Publikation provisorisches Endergebnis in den elektronischen Medien 21. März 2014 * Publikation definitives Endergebnis in den Zeitungen 26. März 2014 * Vollzug 3. April 2014 *

* Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Angebotsfrist gemäss Ziffer 2.5 des Angebotsprospekts zu verlängern. In diesem Fall wird der Zeitplan angepasst. Die Anbieterin behält sich ebenfalls vor, den Vollzug des Angebots gemäss Ziffer 2.7 des Angebotsprospekts aufzuschieben. 8. Bericht der Prüfstelle zur Angebotsänderung Als gemäss BEHG anerkannte Prüfstelle für die Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten haben wir die Ergänzung zum Angebotsprospekt der AEVIS Holding SA, Fribourg ('Anbieterin'), geprüft.

Für die Erstellung des Angebotsprospektes und seiner Ergänzungen (zusammen 'Angebotsprospekt') ist die Anbieterin verantwortlich. Unsere Aufgabe besteht darin, den Angebotsprospekt zu prüfen und zu beurteilen. Wir bestätigen, dass wir die übernahmerechtlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

Unsere Prüfung erfolgte nach dem Schweizer Prüfungsstandard 880, wonach eine Prüfung nach Art. 25 BEHG so zu planen und durchzuführen ist, dass die formelle Vollständigkeit des Angebotsprospektes gemäss BEHG und dessen Verordnungen festgestellt sowie wesentliche falsche Angaben im Angebotsprospekt als Folge von Verstössen oder Irrtümern erkannt werden, wenn auch bei nachstehenden Ziffern 3 bis 5 nicht mit derselben Sicherheit wie bei den Ziffern 1 und 2. Wir prüften die Angaben in der Ergänzung zum Angebotsprospekt mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Einhaltung des BEHG und dessen Verordnungen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unsere Aussage bildet.

Nach unserer Beurteilung

1. hat die Anbieterin die erforderlichen Massnahmen getroffen, damit am Vollzugstag die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stehen; 2. wurde die Best Price Rule bis zum 11. Februar 2014 eingehalten. Ausserdem sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass 3. die Empfänger des Angebotes nicht gleich behandelt werden; 4. die Ergänzung zum Angebotsprospekt nicht vollständig und wahr ist; 5. die Ergänzung zum Angebotsprospekt nicht dem BEHG und dessen Verordnungen entspricht.

Dieser Bericht ist weder eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Angebots noch eine Bestätigung (Fairness Opinion) hinsichtlich der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises.

Zürich, 12. Februar 2014 

Ernst & Young AG

Louis Siegrist Dr. Jvo Grundler

9. Veröffentlichungen

Diese Änderung des Angebotsprospekts wird in der l'AGEFI auf Französisch und in der Neuen Zürcher Zeitung auf Deutsch publiziert. Sie wird ebenfalls Bloomberg, Reuters und Telekurs/AWP-News zugestellt.

Diese Änderung des Angebotsprospekts können in deutscher und französischer Sprache kostenlos bei der UBS AG bezogen werden (Telefon: +41 (0)44 239 47 03, Fax +41 (0)44 239 69 14, E-Mail swiss-prospectus@ubs.com). Die vollständigen Angebotsdokumente können zudem unter der Adresse http://www.aevis.com/websites/aevis/English/3900/offre-publique-daevis-hol ding-sa---oeffentliches-angebot-der-aevis-holding-sa---public-offer-of-aev is-holding-sa.html heruntergeladen werden.

10. Verweis auf den Angebotsprospekt vom 8. November 2013 

Mit Ausnahme der in dieser Änderung genannten Modifikationen bleiben die im Angebotsprospekt beschriebenen Modalitäten und Bedingungen des Angebots (insbesondere die Angebotsrestriktionen) unverändert bestehen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegende Änderung des Angebotsprospekts, das Angebot sowie sämtliche daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterstehen schweizerischem materiellem Recht. Exklusiver Gerichtsstand ist das Kantonsgericht des Kantons Genf in der Schweiz oder das an seine Stelle tretende Gericht.

Durchführende Bank: UBS AG

VJC Aktien Valorennummer: 111'107 ISIN: CH0001111076 Ticker: VIJN

Ende der Medienmitteilung


13.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Schweiz AG. www.eqs.com - Medienarchiv unter http://switzerland.eqs.com/de/News

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.


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