DGAP-News: NORDWEST Handel AG: Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme nach §§ 34, 27 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH
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DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Übernahmeangebot NORDWEST Handel AG: Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme nach §§ 34, 27 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH 21.11.2017 / 14:07 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG ("NORDWEST Handel" bzw. "Gesellschaft") haben heute die Beschlüsse über ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß §§ 34, 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu der am 14. November 2017 von der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim (Taunus) ("Bieterin"), veröffentlichten Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot gefasst. Vorstand und Aufsichtsrat der NORDWEST Handel halten in ihrer Stellungnahme den Angebotspreis in Höhe von EUR 18,25 je NORDWEST Handel-Aktie aus finanzieller Sicht für nicht angemessen. Diese Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde auch im Rahmen einer Fairness Opinion bestätigt, die im Auftrag der Gesellschaft von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt wurde. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten in ihrer Stellungnahme unter anderem die Auffassung, dass rein vergangenheitsbezogene Parameter den derzeitigen Unternehmenswert und das Entwicklungspotential der Gesellschaft unzureichend abbilden. Obwohl - je nach angewendetem Bewertungsverfahren und zugrunde gelegten Annahmen - die Diskrepanz zwischen der Höhe des Angebotspreises und dem inneren Wert je NORDWEST Handel-Aktie, mithin einer aus finanzieller Sicht angemessenen Gegenleistung, doch teils sehr deutlich negativ zulasten des Angebotspreises ausfällt, verbinden Vorstand und Aufsichtsrat hiermit in ihrer Stellungnahme keine Handlungsempfehlung für NORDWEST Handel-Aktionäre. Denn unabhängig von der erfolgten Einschätzung des Angebotspreises haben Vorstand und Aufsichtsrat in die Überlegungen zu ihrer Stellungnahme insbesondere auch einbezogen, dass es im wohl verstandenen Interesse der NORDWEST Handel-Gruppe und ihrer Mitarbeiter von großer Bedeutung ist, für NORDWEST Handel eine zuverlässige und belastbare Aktionärsstruktur zu erhalten. Hierbei begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer Stellungnahme ausdrücklich die Erklärungen der Bieterin im Rahmen des Übernahmeangebots über ihre Ziele und Absichten, insbesondere, dass sie als Ankeraktionär beabsichtige, die NORDWEST Handel bei der erfolgreichen Fortführung und Weiterentwicklung ihrer derzeitigen Geschäfte sowie in ihrer Strategie zu unterstützen, ferner, dass sie weder Änderungen im Hinblick auf Mitarbeiter oder Organmitglieder noch irgendwelche Strukturmaßnahmen betreffend die NORDWEST Handel-Gruppe beabsichtige. Vorstand und Aufsichtsrat halten die genannten Gesichtspunkte für gleichrangig und es erschien ihnen nicht praktikabel, sie derart gegeneinander zu gewichten, dass sich hierbei im Rahmen ihrer Stellungnahme eine für eine Handlungsempfehlung hinreichende Präferenz ergeben hätte. Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Stellungnahme unabhängig voneinander jeweils einstimmig beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat weisen ferner darauf hin, dass jeder NORDWEST Handel-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung des Wertes und Börsenkurses der NORDWEST Handel-Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und für wie viele NORDWEST Handel-Aktien er das Angebot der Bieterin annimmt oder nicht. Vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften treffen Vorstand und Aufsichtsrat keine Verantwortung für den Fall, dass die Annahme oder Nichtannahme des Angebots im Nachhinein zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen für einen NORDWEST Handel-Aktionär führen sollte. Die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu dem Übernahmeangebot der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH an die Aktionäre der NORDWEST Handel AG wird ab 21. November 2017 zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten bei der NORDWEST Handel AG, Vorstandsbüro, Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49(0)231 2222-5714 unter Angabe einer Postadresse für den Postversand). Darüber hinaus ist die Stellungnahme ab 21. November 2017 auch im Internet abrufbar unter der Adresse http://www.nordwest.com (im Bereich "Investor Relations", Verzeichnis "Übernahmeangebot"). Eine entsprechende Hinweisbekanntmachung wird im Bundesanzeiger am 21. November 2017 veröffentlicht. Wichtiger Hinweis: Dortmund, 21. November 2017 NORDWEST Handel AG 21.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | NORDWEST Handel AG |
Robert-Schuman-Straße 17 | |
44263 Dortmund | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 231 2222-3001 |
Fax: | +49 231 2222-3099 |
E-Mail: | info@nordwest.com |
Internet: | www.nordwest.com |
ISIN: | DE0006775505 |
WKN: | 677550 |
Börsen: | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
631433 21.11.2017
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