DGAP-News: MTU Aero Engines AG: Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert
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DGAP-News: MTU Aero Engines AG
/ Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG: Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert
10.09.2019 / 14:37
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Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert
- Emissionsvolumen EUR 500 Millionen, Laufzeit 7,5 Jahre
- Kupon von 0,05 %, Ausgabepreis von 103 %, entsprechend einer jährlichen Rendite bis zur Endfälligkeit von -0,34 %, und eine Wandlungsprämie von 55 %
München, 10. September 2019: Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die "Gesellschaft") gibt die erfolgreiche Platzierung von neuen nicht nachrangigen und nicht besicherten Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen und Fälligkeit im März 2027, unterteilt in 5.000 Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 (die "Neuen Wandelschuldverschreibungen") bekannt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar. Die Bezugsrechte der Aktionäre wurden ausgeschlossen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7,5 Jahren haben und mit einem Festzinssatz von 0,05 % pro Jahr verzinst, die Zinsen sind jährlich nachschüssig zahlbar. Der Ausgabepreis beträgt 103 %, dies entspricht einer jährlichen Rendite bis zur Endfälligkeit von -0,34 %. Die Wandlungsprämie wurde mit 55 % über dem Referenzaktienpreis (Durchschnitt der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA an dem 11., 12. und 13. September 2019) festgelegt.
Der Erlös der Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Teilrückerwerbs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft mit Fälligkeit in 2023, ISIN DE000A2AAQB8, in Verbindung mit der am 10. September 2019 bekanntgegebenen Verkaufsaufforderung (soweit dieser erfolgt) sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.
Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag (zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen) gemäß den Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 8. April 2025 zurückzukaufen, wenn der Kurs der Stammaktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungskurses beträgt oder (ii) wenn höchstens 20 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Neuen Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S nach dem United States Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung durch eine Privatplatzierung platziert. Das Settlement der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 18. September 2019 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich im Anschluss zeitnah erfolgen.
HSBC und UniCredit Bank AG begleiteten die Platzierung der Neuen Wandelschuldverschreibungen als Joint Global Coordinator und Joint Bookrunner.
-ENDE-
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Eckhard Zanger
Leiter Unternehmenskommunikation und Public Affairs
Tel.: + 49 (0)89 14 89-91 13
Mobil: + 49 (0) 176-1000 6158
Email: Eckhard.Zanger@mtu.de
Markus Wölfle
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 (0)89 14 89-83 02
Mobil: +49 (0) 151-1741 5084
Email: Markus.Woelfle@mtu.de
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Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen nicht erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Neuen Wandelschuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Neuen Wandelschuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen muss. Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.
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