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07:12 Uhr, 20.01.2015

DGAP-News: Monument Mining berichtet über den neuesten Stand des Selinsing-Rechtsstreites

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DGAP-News: Monument Mining Ltd. / Schlagwort(e): Rechtssache Monument Mining berichtet über den neuesten Stand des Selinsing-Rechtsstreites

20.01.2015 / 07:12 


Monument Mining berichtet über den neuesten Stand des Selinsing-Rechtsstreites

Selinsing Mine Sdn Bhd (der "Kläger") gegen Selinsing Gold Mine Manager Sdn Bhd, Able Return Sdn Bhd und Monument Mining Limited ("SMSB gegen Monument") über eine Forderung für einen 5 %-JV Anteil an Selinsing.

Vancouver, British Columbia, Kanada. 19. Januar 2015. Monument Mining Limited (Frankfurt: WKN A0MSJR; TSX-V: MMY) ("Monument" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass Monuments Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Bundesgericht gegen eine Aussetzung der Entscheidung durch das Berufungsgericht vom Bundesgericht abgelehnt wurde. Folglich wird das Unternehmen 9,4 Mio. USD in ein gemeinsames Konto einzahlen, das von den Anwälten der entsprechenden Parteien des Rechtsstreits bis zur Hauptverhandlung verwaltet wird, deren Anhörung auf den 16. und 17. Februar 2015 festgesetzt wurde.

Monument hatte im Oktober 2014 vom Bundesgericht eine Aussetzung erhalten, nachdem ihre Berufung gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Shah Alam vom Berufungsgericht zurückgewiesen wurde. Der Oberste Gerichtshof in Shah Alam hatte Monument angewiesen, einen Betrag von 9,4 Mio. USD in Erwartung der Hauptverhandlung SMSB gegen Monument einzuzahlen. Monument hatte gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Shah Alam und des Berufungsgerichts unter anderem aufgrund der Ablehnung der Bedingung für eine Anordnung zur Stärkung durch SMSB, einer stillen Gesellschaft, sowie für Kosten, die dem Unternehmen durch Einzahlung der 9,4 Mio. USD entstehen könnten, Einspruch eingelegt.

Hintergrund: Am 10. Oktober 2012 reichte SMSB eine Klageschrift gegen Monument und seine sich vollständig in Unternehmensbesitz befindlichen Tochtergesellschaften Selinsing Gold Mine Manager Sdn Bhd und Able Return Sdn Bhd ein. SMSB erhebt unter anderem Anspruch auf einen Joint-Venture-Anteil von 5 % an dem Gewinn der Goldproduktion auf einer der Liegenschaften von Monuments Selinsing-Goldmine. SMSB war der ehemalige Pächter und Betreiber, der die Selinsing-Goldmine an Monument und seine Tochtergesellschaften frei von Belastungen verkaufte. Die Transaktion wurde am 25. Juni 2007 abgeschlossen und SMSB wurde dafür vollständig bezahlt. SMSB stellte bezüglich des angeblichen "Joint-Venture-Anteils" keine Forderung bis Oktober 2012. Monument bestreitet, dass SMSB irgendeinen "Joint-Venture-Anteil" an der Selinsing-Goldmine besitzt und beabsichtigt, diese Forderung weiterhin energisch anzufechten.

Über Monument Mining Limited

Monument Mining Limited (TSX-V: MMY) ist ein etablierter kanadischer Goldproduzent, der die Selinsing-Goldmine in Malaysia besitzt und betreibt. Das erfahrene Managementteam setzt sich für das Wachstum des Unternehmens ein und avanciert mehrere Explorations- und Entwicklungsprojekte, einschließlich des sich in der Entwicklungsphase befindlichen Polymetallprojekts Mengapur im malaysischen Bundesstaat Pahang und des Murchison-Goldprojekts in Western Australia, das sich aus Burnakura, Gabanintha und Tuckanarra zusammensetzt. Das Unternehmen beschäftigt über 300 Mitarbeiter in beiden Regionen und setzt sich für die höchsten Standards beim Umweltmanagement, bei der Sozialverantwortung und der Gesundheit sowie der Sicherheit seiner Angestellten und der umliegenden Gemeinden ein.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Monument Mining Limited

Richard Cushing, Investor Relations Suite 1580 - 1100 Melville Street Vancouver, BC, Canada V6E 4A6 Tel. +1 (604) 638 1661 Fax +1 (604) 638 1663 www.monumentmining.com

AXINO GmbH Neckarstraße 45 73728 Esslingen am Neckar Tel. +49 (711) 253592 30 Fax +49 (711) 253592 33 office@axino.com www.axino.com

Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.


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