DGAP-News: i:FAO und Amadeus nehmen Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- i:FAO AGAktueller Kursstand:VerkaufenKaufen
DGAP-News: i:FAO Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Sonstiges
i:FAO und Amadeus nehmen Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
03.02.2020 / 11:50
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
i:FAO und Amadeus nehmen Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
Die i:FAO Aktiengesellschaft ("i:FAO") hat von ihrer Mehrheitsaktionärin Amadeus Corporate Business AG ("Amadeus") den Vorschlag erhalten, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält derzeit rund 90,02 % des Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.
Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.
Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai/Juni 2020 stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.
03.02.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
i:FAO Aktiengesellschaft
Clemensstr. 9
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon:
+49 (0)69 7680 50
Fax:
+49 (0)69 7680 5100
E-Mail:
information@ifao.net
Internet:
www.ifao.net
ISIN:
DE0006224520
WKN:
622452
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Tradegate Exchange; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
EQS News ID:
966281
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
966281 03.02.2020
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|