DGAP-News: i:FAO Aktiengesellschaft: i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- i:FAO AGAktueller Kursstand:VerkaufenKaufen
DGAP-News: i:FAO Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Sonstiges
i:FAO Aktiengesellschaft: i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
26.01.2021 / 12:20
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
i:FAO und Amadeus nehmen von Neuem Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
Im Februar 2020 zwischenzeitlich eingeleitete Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen der i:FAO Aktiengesellschaft (i:FAO) und ihrer Mehrheitsaktionärin, der Amadeus Corporate Business AG (Amadeus), wurden im März 2020 aufgrund der Auswirkungen der beispiellosen weltweiten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der daraus folgenden weltweiten Reisebeschränkungen sowie der mit der pandemischen Entwicklung verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheit von Amadeus beendet.
Jetzt hat i:FAO von Amadeus den Vorschlag erhalten, von Neuem Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält rund 90,02 % des Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.
Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, von Neuem Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.
Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai 2021 stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.
26.01.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
i:FAO Aktiengesellschaft
Clemensstr. 9
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon:
+49 (0)69 7680 50
Fax:
+49 (0)69 7680 5100
E-Mail:
wassenich@ifao.net
Internet:
www.cytric.net/de/
ISIN:
DE0006224520
WKN:
622452
Börsen:
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg
EQS News ID:
1163340
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
1163340 26.01.2021
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|