DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
10.07.2018 / 17:11
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom heutigen Tage (II ZR 120/16) die Revision der Hyrican AG gegen die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 20. April 2016 zurückgewiesen. Darin hatte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Erfurt bestätigt, die die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 zur Ausnutzung eines satzungsmäßigen genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 400.000 für nichtig erklärt hat. Die Begründung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor.
10.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
703281 10.07.2018
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|