Nachricht
13:57 Uhr, 09.03.2022

DGAP-News: Deutsche Post AG: Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

Erwähnte Instrumente

DGAP-News: Deutsche Post AG

/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Deutsche Post AG: Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

09.03.2022 / 13:57

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Corporate News

Information zum Aktienrückkaufprogramm
9. März 2022

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 25. Oktober 2021 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG durchzuführen und diese ausschließlich Führungskräften anzubieten, die am globalen Share Matching Plan teilnehmen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms werden bis zu 3 Mio. Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 150 Mio. Euro erworben. Der Rückkauf über die Börse startet am 10. März 2022 und endet spätestens am 8. April 2022.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2021, gültig bis zum 5. Mai 2026, nach der Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.

Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3 Mio. Aktien, dies entspricht bis zu ca. 0,24 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wird zwischen dem 10. März 2022 und dem 8. April 2022 auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen.

Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des täglichen Durchschnittshandelsvolumens in dem Monat vor Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms.

Kontakt:

Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.


09.03.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Deutsche Post AG

Charles-de-Gaulle-Straße 20

53113 Bonn

Deutschland

Telefon:

+49 (0)228 182 - 63 100

Fax:

+49 (0)228 182 - 63 199

E-Mail:

ir@deutschepost.de

Internet:

www.dpdhl.com

ISIN:

DE0005552004, DE000A2G87D4

WKN:

555200, A2G87D

Indizes:

DAX

Börsen:

Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange

EQS News ID:

1297513

Ende der Mitteilung

DGAP News-Service


1297513 09.03.2022

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche