DGAP-News: BURCON MELDET MEHRERE PATENTGENEHMIGUNGEN UND NEUES VON PEAZAZZ(R)
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DGAP-News: Burcon NutraScience Corp. / Schlagwort(e): Patent BURCON MELDET MEHRERE PATENTGENEHMIGUNGEN UND NEUES VON PEAZAZZ(R) 10.05.2017 / 15:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. BURCON MELDET MEHRERE PATENTGENEHMIGUNGEN UND NEUES VON PEAZAZZ(R) Vancouver, British Columbia, Kanada, 09. Mai 2017 - Burcon NutraScience Corporation (Frankfurt WKN: 157 793, TSX: BU, NASDAQ: BUR) ("Burcon") freut sich mitzuteilen, dass es für die Produktionstechnologie seines Erbsenproteins Peazazz(R) ein U.S.-Patent erhalten hat: U.S.-Patent Nr. 9.635.875 wurde am 2. Mai 2017 erteilt. Dies ist das erste Patent, das Burcon von der US-amerikanischen Patentbehörde für die Erbsenprotein-Technologie erhalten hat, und es bestätigt, dass der Ansatz des Unternehmens einzigartig, unverwechselbar und geschützt ist. Burcon geht davon aus, dass zu gegebener Zeit bei den Patentanmeldungen weitere positive Fortschritte gemacht werden. Burcon meldet heute auch, dass zwei weitere U.S.-Patente für die Produktionstechnologie von CLARISOY(TM) erteilt wurden und dass es von der U.S.-Patentbehörde zwei sogenannte "Notice of Allowance" für die Patentanmeldung bezüglich der Produktion des Sojaproteins CLARISOY(TM) erhalten hat. Eine Notice of Allowance der U.S.-Patentbehörde ist eine schriftliche Mitteilung, dass die Patentanmeldung die internen Prüfungen durchlaufen hat, vor der Genehmigung steht und in naher Zukunft erteilt wird. Die Patente für das Sojaprotein CLARISOY(TM): U.S.-Patent Nr. 9.629.381 wurde am 25. April 2017 erteilt; U.S.-Patent Nr. 9.603.377 wurde am 28. März 2017 erteilt; die U.S.-Patentanmeldung 15/094386 wurde am 14. März 2017 und die U.S.-Patentanmeldung 14/117384 am 29. März 2017 anerkannt. Mit den oben genannten fünf U.S.-Patenterteilungen und Mitteilungen umfasst das Patentportfolio des Unternehmens nun über 215 erteilte Patente in verschiedenen Ländern, einschließlich 65 in den USA, sowie über 350 aktive Patentanmeldungen, einschließlich 47 weitere U.S.-Patentanmeldungen. In der ersten Jahreshälfte 2017 hat Burcon auch seine Aktivitäten in Richtung einer Kommerzialisierung seiner weiteren einzigartigen Extraktionstechnologien von Pflanzenproteinen weiter verstärkt. Burcon hat sich insbesondere auf die Zusammenarbeit mit einer ausgewählten Gruppe potenzieller Partner für den Kommerzialisierungsprozess unseres Erbsenproteins Peazazz(R) konzentriert. Das Team des Winnipeg Technical Centre unterstützt die laufenden Gespräche mit der Produktion von Proben, Anwendungsarbeit und Besuchen zur Due Diligence-Prüfung. Zu den Aktivitäten der potenziellen Partner gehören die Arbeit an Produktanwendungen, detaillierte Marktanalysen und die Erforschung der Produktionslogistik. "Das Interesse an alternativen pflanzlichen Protein-Ingredienzien und die Nachfrage danach ist ein großer Trend in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie", sagte Johann Tergesen, Burcons Präsident und Chief Operating Officer. Er fügte hinzu: "Wir sind hocherfreut, dass Burcons neuartige Pflanzenproteine auf dem Weg zur vollen Kommerzialisierung weiter vorankommen und sind überzeugt, von diesem Großtrend profitieren zu können." Über Burcon NutraScience Corporation Burcon ist führend in der Entwicklung funktionell überlegener pflanzlicher Proteine. Burcon hat ausgehend von seiner Schlüsseltechnologie zur Extraktion und Reinigung von Proteinen ein Portfolio von Patenten zur Zusammensetzung, Anwendung und Verarbeitung von Pflanzenproteinen entwickelt. Die TSX hat die vorliegende Pressemitteilung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts dieser Mitteilung. Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen oder zukunftsgerichtete Informationen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der anwendbaren Gesetze für kanadische Wertpapiere. Zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen sind mit Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden, die die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen beeinflussen können, so dass sie von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder erwarteten Ergebnissen wesentlich abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Worten wie "voraussagen", "beabsichtigen", "planen", "Ziel", "Projekt", "einschätzen", "erwarten", "glauben", "Zukunft", "wahrscheinlich", "vielleicht", "können", "sollten" oder ähnliche Inbezugnahmen auf die Zukunft. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, abgesehen von historischen Tatsachen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Es gibt keine Garantie, dass sich diese Aussagen als richtig erweisen werden, die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen vorausgesehenen abweichen. Wichtige Faktoren, welche ursächlich dafür sein könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von Burcons Plänen und Erwartungen, einschließlich der tatsächlichen Ergebnisse der Geschäftsverhandlungen, Marketingaktivitäten, wesentlich abweichen, sind nachteilige allgemein ökonomische Bedingungen, Markt- oder Geschäftsbedingungen, regulatorische Veränderungen sowie andere Risiken und Faktoren, wie hier und regelmäßig in den börsenregulierten Berichten beschrieben, einschließlich der mit "Risikofaktoren" überschriebenen Abschnitte in Burcon Jahresinformation vom 27. Juni 2016, hinterlegt bei der U.S. Securities and Exchange Commission auf www.sec.gov. Jede zukunftsgerichtete Aussage oder Information spricht nur für den Zeitpunkt, an dem sie gemacht wurde, Burcon lehnt, abgesehen von nach anwendbaren Gesetzen erforderlichen Verpflichtungen, jeglichen Vorsatz oder jegliche Verpflichtung ab, jede zukunftsgerichtete Aussage zu aktualisieren, entweder als Ergebnis neuer Information, zukünftiger Ereignisse oder anderes. Auch wenn Burcon der Ansicht ist, dass die Annahmen in den zukunftsgerichteten Aussagen begründet sind, können die zukunftsgerichteten Aussagen die zukünftige Leistung nicht garantieren. CLARISOY ist eine Handelsmarke der Archer Daniels Midland Company. Media & Industry Contact: Paul Lam Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen. 10.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
571983 10.05.2017
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|