DGAP-News: Burcon meldet Erhalt einer Benachrichtigung der NASDAQ betreffend der Nichteinhaltung bestimmter Zulassungsregeln
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DGAP-News: Burcon NutraScience Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges Burcon meldet Erhalt einer Benachrichtigung der NASDAQ betreffend der Nichteinhaltung bestimmter Zulassungsregeln 28.02.2018 / 12:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Burcon meldet Erhalt einer Benachrichtigung der NASDAQ betreffend der Nichteinhaltung bestimmter Zulassungsregeln Vancouver, British Columbia, Kanada, 27. Februar 2018 - Burcon NutraScience Corporation (Frankfurt WKN: 157 793, TSX: BU, NASDAQ: BUR) ("Burcon" oder die "Gesellschaft"), führend in Technologien zur Extraktion, Reinigung und Isolierung natürlicher Produkte, gibt bekannt, dass die Gesellschaft am 21. Februar 2018 eine Benachrichtigung der Zulassungsstelle der NASDAQ Börse LLC ("NASDAQ") erhalten hat, wonach die Gesellschaft den von der NASDAQ festgelegten Stichtag vom 19. Februar 2018, an dem die Gesellschaft die Compliance-Regeln gemäß NASDAQ Listing Rule 5450(a)(1) wieder erfüllen musste, was erfordert hat, dass die gelisteten Wertpapiere der Gesellschaft einen Mindestgeldkurs von 1 US-Dollar haben, nicht eingehalten hat. Die Benachrichtigung der NASDAQ bedeutet nicht, dass die Wertpapiere der Gesellschaft unmittelbar die Börsenzulassung verlieren. Die Wertpapiere werden weiterhin und ohne Unterbrechung unter dem Symbol "BUR" gehandelt. Am 5. Februar 2018 hat die Gesellschaft gemeldet, dass sie eine Benachrichtigung von der Anhörungsstelle der NASDAQ-Börse ("Nasdaq Hearings Panel") erhalten hat, wonach das Panel der Anfrage Burcons stattgegeben hat, die Börsennotiz vom NASDAQ Global Market zum NASDAQ Capital Market ("Capital Market") zu transferieren. Der Handel von Burcons Stammaktien am Capital Market hat am 7. Februar 2018 begonnen. Das NASDAQ Panel hat die Börsennotiz am Capital Market an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter den Abschluss der Bezugsrechtsemission sowie ein Eigenkapital von mehr als 2,5 Millionen Dollar spätestens am 16. Februar 2018. Darüber hinaus wird die Gesellschaft dazu aufgefordert, das Panel laufend mit aktuellen Informationen zu versorgen. Nach Abschluss der Bezugsrechtsemission hat die Gesellschaft erwartet, dass ihr eine zusätzliche Frist von 180 Tagen gewährt wird, um den Mindestgeldkurs, den die NASDAQ fordert, zu erreichen. Doch da das Bezugsrechtsangebot, das am 13. Februar 2018 abgeschlossen wurde, nicht voll gezeichnet wurde, war die Gesellschaft nicht automatisch für die Zusatzfrist von 180 Tagen vorgesehen. Der Brief der NASDAQ vom 21. Februar 2018 erklärt, dass das Panel die Nichterfüllung der Compliance-Auflagen gemäß NASDAQ Listing Rule 5450(a)(1) in seiner Entscheidung bezüglich der weiteren Zulassung am Capital Market berücksichtigen wird. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit ihre Sichtweise bezüglich dieser Nichterfüllung in einer schriftlichen Stellungnahme bis spätestens 5. März 2018 darzulegen. Burcons Management prüft verschiedene verfügbare Optionen der Gesellschaft, um weiter am Capital Market gelistet zu bleiben. Über Burcon NutraScience Corporation Burcon ist führend in der Entwicklung funktionell überlegener pflanzlicher Proteine. Das Unternehmen hat ausgehend von seiner Schlüsseltechnologie zur Extraktion und Reinigung von Proteinen ein Portfolio von Patenten zur Zusammensetzung, Anwendung und Verarbeitung von Pflanzenproteinen entwickelt. Burcons Sojaprotein CLARISOY(TM) ist in säurehaltigen Getränken vollkommen transparent und bietet einen qualitativ hochwertigen Protein-Nährwert und einzigartige Löslichkeit und außergewöhnliche Geschmacksreinheit bei jedem pH-Wert. Peazazz(R) ist ein einzigartig lösliches und geschmacksreines Erbsenprotein; Puratein(R), Supertein(TM) und Nutratein(R) sind Rapsprotein-Isolate mit einzigartigen funktionellen Merkmalen und Nährstoffgehalten. Burcon führt auch Forschungen zu Extraktions- und Isolierungsverfahren für die Produktion von gereinigten Cannabinoidextrakten aus Cannabis und weiteren organischen Ausgangsstoffen durch. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.burcon.ca. Die TSX hat die vorliegende Pressemitteilung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts dieser Mitteilung. Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen oder zukunftsgerichtete Informationen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der anwendbaren Gesetze für kanadische Wertpapiere. Zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen sind mit Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden, die die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen beeinflussen können, so dass sie von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder erwarteten Ergebnissen wesentlich abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Worten wie "voraussagen", "beabsichtigen", "planen", "Ziel", "Projekt", "einschätzen", "erwarten", "glauben", "Zukunft", "wahrscheinlich", "vielleicht", "können", "sollten" oder ähnliche Inbezugnahmen auf die Zukunft. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, abgesehen von historischen Tatsachen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Es gibt keine Garantie, dass sich diese Aussagen als richtig erweisen werden, die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen vorausgesehenen abweichen. Wichtige Faktoren, welche ursächlich dafür sein könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von Burcons Plänen und Erwartungen, einschließlich der tatsächlichen Ergebnisse der Geschäftsverhandlungen, Marketingaktivitäten, wesentlich abweichen, sind nachteilige allgemein ökonomische Bedingungen, Markt- oder Geschäftsbedingungen, regulatorische Veränderungen sowie andere Risiken und Faktoren, wie hier und regelmäßig in den börsenregulierten Berichten beschrieben, einschließlich der mit "Risikofaktoren" überschriebenen Abschnitte in Burcon Jahresinformation vom 21. Juni 2017, hinterlegt bei der U.S. Securities and Exchange Commission auf www.sec.gov. Jede zukunftsgerichtete Aussage oder Information spricht nur für den Zeitpunkt, an dem sie gemacht wurde, Burcon lehnt, abgesehen von nach anwendbaren Gesetzen erforderlichen Verpflichtungen, jeglichen Vorsatz oder jegliche Verpflichtung ab, jede zukunftsgerichtete Aussage zu aktualisieren, entweder als Ergebnis neuer Information, zukünftiger Ereignisse oder anderes. Auch wenn Burcon der Ansicht ist, dass die Annahmen in den zukunftsgerichteten Aussagen begründet sind, können die zukunftsgerichteten Aussagen die zukünftige Leistung nicht garantieren. CLARISOY ist eine Handelsmarke der Archer Daniels Midland Company. Media & Industry Contact: Paul Lam Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen. 28.02.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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