DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG: Übernahmeangebot für Pulsion: Vollzug erfolgt - Bieter hält nun mehr als 78% der Aktien
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DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Alsterhöhe 1. V V AG: Übernahmeangebot für Pulsion: Vollzug erfolgt - Bieter hält nun mehr als 78 % der Aktien
20.02.2014 / 10:00
Pressemitteilung vom 20.02.2014
Übernahmeangebot für Pulsion: Vollzug erfolgt - Bieter hält nun mehr als 78 % der Aktien
Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter') teilt im Zusammenhang mit der am 14.01.2014 veröffentlichten Angebotsunterlage, in der der Bieter den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, 'Pulsion') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anbietet, ihre nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der Pulsion zu erwerben (das '(Übernahme-)Angebot') mit:
Die Annahmefrist ist am 12.02.2014, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) abgelaufen. Sämtliche Vollzugsbedingungen sind eingetreten. Der Vollzug des Angebots für die bis zum Ablauf der Annahmefrist eingereichten Aktien der Pulsion erfolgte gestern.
Der Bieter hält nun mehr als 78 % der Aktien und Stimmrechte der Pulsion: Die Gesamtzahl der Aktien der Pulsion, für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Aktien der Pulsion, die von dem Bieter bereits unmittelbar gehalten werden sowie der Aktien der Pulsion, die von der Healthinvest Partners AB (einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person) unmittelbar gehalten werden, beläuft sich insgesamt auf 6.480.539 Aktien und entspricht somit einem Anteil von rund 78,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Pulsion.
Wie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz geregelt, läuft derzeit eine weitere Annahmefrist, d.h. alle Aktionäre von Pulsion, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, können das Angebot noch bis zum 03.03.2014, 24:00 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 16,90 EUR je Stückaktie in bar nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen.
Nach Abschluss des Angebots beabsichtigt der Bieter, mit Pulsion einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG abzuschließen und dem Abschluss dieses Vertrages in der Hauptversammlung der Pulsion zuzustimmen.
Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.
Für Details wird auf die 1. Schlussbekanntmachung vom 17.02.2014 nach Ablauf der Annahmefrist verwiesen, die unter www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar ist.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das Übernahmeangebot richtet sich ausschließlich nach den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen.
Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen, diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Rastatt, den 20.02.2014
Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)
Der Vorstand
Ende der Corporate News
20.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
253452 20.02.2014
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