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16:30 Uhr, 14.01.2014

DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Angebotsunterlage heute veröffentlicht - Zugriff bereits auf rund 74,6% der Aktien

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DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Fusionen & Übernahmen Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Angebotsunterlage heute veröffentlicht - Zugriff bereits auf rund 74,6 % der Aktien

14.01.2014 / 16:30 


DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG

Pressemitteilung vom 14.01.2014 

Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Angebotsunterlage heute veröffentlicht - Zugriff bereits auf rund 74,6 % der Aktien

Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter') teilt im Zusammenhang mit der am 4.12.2013 veröffentlichten Entscheidung, den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, 'Pulsion') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der Pulsion gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 16,90 EUR je Stückaktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot') mit:

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet und ist seit heute im Internet unter www.maquet.com/pulsion-angebot erhältlich. Die Annahmefrist läuft ab sofort und endet am 12.02.2014. Der Angebotspreis in Höhe von 16,90 EUR liegt um 3,02 EUR bzw. rund 21,76 % über dem gewichteten, durchschnittlichen Börsenkurs der Pulsion-Aktien bis zum 3.12.2013.

Das Übernahmeangebot setzt unter anderem den Eintritt der folgenden Bedingungen voraus: die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt und das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Aktien. Weitere Vollzugsbedingungen und nähere Informationen zu den Bedingungen sind in der Angebotsunterlage dargestellt.

Der Bieter und die Getinge Group haben bereits heute Zugriff auf rund 74,6 % der Aktien. Ein Aktionärspool unter der Führung der Forum European Smallcaps GmbH und weitere Aktionäre, die gemeinsam insgesamt rund 70,1 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Pulsion halten, haben sich unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot des Bieters anzunehmen. Außerdem halten der Bieter und eine mit ihm gemeinsam handelnde Person unmittelbar bereits insgesamt rund 4,5 % der Aktien an Pulsion.

Herr Dr. Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsrates von Pulsion, hat mitgeteilt, dass Pulsion das Übernahmeangebot als eine großartige Chance ansieht, ihre in Europa führende Position für hämodynamisches Monitoring mit dem starken weltweiten Vertrieb und Marketing von Getinge zu verbinden. Nach Prüfung der Angebotsunterlage wird der Verwaltungsrat den Aktionären von Pulsion eine abschließende Empfehlung abgeben.

Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird. Das Übernahmeangebot richtet sich nach den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das Angebot zum Erwerb der PULSION-Aktien richtet sich ausschließlich nach den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.

Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen, diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Außerdem wird ihnen empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die PULSION Medical Systems SE zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.

Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

Rastatt, den 14.01.2014 

Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)

Der Vorstand

Ende der Corporate News


14.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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