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17:37 Uhr, 09.12.2013

DGAP-News: Allerthal-Werke AG: Vorstandskonzept zur künftigen Verwendung des Bilanzgewinns

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DGAP-News: Allerthal-Werke AG / Schlagwort(e): Dividende/Dividende Allerthal-Werke AG: Vorstandskonzept zur künftigen Verwendung des Bilanzgewinns

09.12.2013 / 17:37 


Konzept des Vorstands der Allerthal-Werke AG zur künftigen Ausgestaltung des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2 AktG)

In der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Konzept zur künftigen Ausgestaltung des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2 AktG) beschlossen.

Auch in Zukunft möchte der Vorstand der Allerthal-Werke AG die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg und damit am erzielten Jahresüberschuss der Gesellschaft beteiligen. Der Vorstand geht daher für seine künftigen Vorschläge zur Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2 AktG) von folgenden Leitlinien aus:

Bei einem Jahresüberschuss zwischen 300.000 EUR und 600.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung eine Vollausschüttung des Jahresüberschusses (abgerundet auf volle 5 cent je Aktie) vorzuschlagen. Dies entspricht derzeit einer Dividende von 0,25 EUR - max. 0,50 EUR je Aktie.

Bei einem Jahresüberschuss zwischen 600.000,00 EUR und 2.000.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung die anteilige Ausschüttung von 600.000,00 EUR vorzuschlagen. Dies entspricht derzeit einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie.

Ab einem Jahresüberschuss von 2.000.000 EUR beabsichtigt der Vorstand der Hauptversammlung - neben der anteiligen Ausschüttung von 600.000 EUR - zusätzlich einen Bonus von 50 % des 2.000.000 EUR übersteigenden Anteils des Jahresüberschusses vorzuschlagen. Beispiel: Bei einem Jahresüberschuss von 3.000.000 EUR entspricht dies derzeit einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie zzgl. einem Bonus von 0,40 EUR je Aktie (50 % von 1.000.000 EUR).

Vorstehende Leitlinien des Vorstands stehen unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen gesellschafts- und handelsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Insbesondere muss ein ausreichender Bilanzgewinn vorhanden sein. Darüber hinaus behält sich der Vorstand vor, von diesen Leitlinien abzuweichen, wenn dies nach seiner Beurteilung im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, z.B. um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern oder um die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten.

Köln, den 9. Dezember 2013 

Der Vorstand

Ansprechpartner bei Rückfragen:

Alfred Schneider

Vorstand der Allerthal-Werke AG

Friesenstr. 50, 50670 Köln

Tel. (0221) 8 20 32- 0 

Fax (0221) 8 20 32- 30 

eMail silvia.schneider@allerthal.de

www.allerthal.de

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