DGAP-News: ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe
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DGAP-News: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe 20.11.2017 / 10:46 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe Berlin, den 20. November 2017 - Die ADLER Real Estate AG hat Goldman Sachs International als Global Coordinator und Deutsche Bank, Goldman Sachs International, J.P. Morgan und Morgan Stanley as Joint Bookrunner mandatiert, um eine Investorenroadhsow in Europa beginnend ab Donnerstag dem 23. November 2017 durchzuführen. Es wird erwartet, dass - abhängig von den Marktbedingungen - eine unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe Transaktion in zwei Tranchen nach Regulation S mit mittlerer Laufzeit folgt. Entsprechende Stabilisierungsregeln einschließlich FCA/ICMA finden Anwendung. Die Ankündigung steht im Zusammenhang mit der Strategie der Gesellschaft zur Verbesserung ihrer wesentlichen Finanzkennzahlen wie Fremdkapitalkosten und FFO in Verbindung mit dem Ziel, kurz- bis mittelfristig ein Investment-Grade-Rating anzustreben. Daneben gibt ADLER eine Aufforderung zur Gläubigerabstimmung (Consent Solicitation) in Bezug auf die im Jahr 2020 fällige EUR 500.000.000 4,75 % Schuldverschreibung (ISIN XS1211417362) bekannt. Die Aufforderung zur Abgabe der Zustimmungserklärungen ist unter https://portal.lucid-is.com oder über den Tabellierungs- und Informationsagenten (Lucid Issuer Services Limited, Tel. +44 20 7134 2468, E-Mail: adler@lucid-is.com) erhältlich. Die Frist für die Einreichung der Zustimmungserklärungen ist 17.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) am 28. November 2017. Morgan Stanley & Co. International PLC, Deutsche Bank AG, Niederlassung London, Goldman Sachs International und J.P. Morgan Securities PLC wurden beauftragt, die Funktion der Solicitation Agents für die Abstimmung zu übernehmen. Norton Rose Fulbright LLP für ADLER und Allen & Overy LLP auf Bankenseite wurden im Hinblick auf beide Transaktionen mandatiert. Beide Kanzleien waren bereits als Rechtsberater von ADLER bzw. der Banken im Zusammenhang mit früheren erfolgreichen Anleiheemissionen von ADLER tätig, einschließlich der letzten Aufstockung der Anleihe im April 2017. Ihr Kontakt für Rückfragen: Dr. Rolf-Dieter Grass Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung in die Vereinigten Staaten, Kanada Australien oder Japan oder in andere Rechtsordnungen bestimmt, in denen die Verbreitung rechtswidirg wäre. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in anderen Rechtsordnungen dar. Die hierin genannten Wertpapiere sind nicht und werden nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der Securities Act) registriert und dürfen ohne Registrierung innerhalb der Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn dies erfolgt auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act. Keiner der Solicitation Agents gibt eine Empfehlung, Gewährleistung oder Garantie in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung ab. Insbesondere übernimmt keiner der Solicitation Agents eine Funktion oder Verantwortung in Bezug auf oder eine Haftung für die Aufforderung zur Stimmabgabe, die die Gesellschaft an die wirtschaftlichen Eigentümer von Schuldverschreibungen richtet, die keine Berechtigten Wertpapierinhaber (Eligible Securityholders) sind. Ein "Berechtigter Wertpapierinhaber" ist ein Inhaber der Schuldverschreibungen, der (a) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ("EU") ein "professioneller Kunde" im Sinne von Anhang II Abschnitt 1 der Richtlinie 2004/39 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente ist, oder (b) in einer Rechtsordnung außerhalb der EU, ein institutioneller Inhaber nach dem anwendbarem lokalen Recht und kein Retail-Investor ist. Inhaber von Schuldverschreibungen, die keine Berechtigten Wertpapierinhaber sind, sollten alle Fragen, die sie bezüglich der Aufforderung zur Stimmabgabe oder der vorgeschlagenen Änderung haben, an die Gesellschaft richten. 20.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | ADLER Real Estate AG |
Joachimsthaler Straße 34 | |
10719 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 30 398 018 10 |
Fax: | +49 30 639 61 92 28 |
E-Mail: | info@adler-ag.com |
Internet: | www.adler-ag.com |
ISIN: | DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02 |
WKN: | 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0 |
Indizes: | SDAX, GPR General Index |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
630815 20.11.2017
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