DGAP-News: ADLER Real Estate AG gibt den Erhalt der erforderlichen Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die 2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen bekannt
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DGAP-News: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe ADLER Real Estate AG gibt den Erhalt der erforderlichen Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die 2020 fälligen 4,75 % Schuldverschreibungen bekannt 28.11.2017 / 20:45 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gibt den Erhalt der erforderlichen Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die 2020 fälligen 4,75 % Schuldverschreibungen bekannt 28. November 2017 - Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (Börsenkürzel der Frankfurter Wertpapierbörse: ADL) (ADLER oder die Gesellschaft) gibt bekannt, dass sie im Rahmen der zuvor angekündigten Aufforderung zur Gläubigerabstimmung (Consent Solicitation) über die Änderung der Bedingungen ihrer 2020 fälligen 4,75 % Schuldverschreibungen (die Schuldverschreibungen) wirksame Zustimmungserklärungen von der Mehrheit der Schuldverschreibungsgläubiger und somit die erforderlichen Zustimmungen zur Annahme der vorgeschlagenen Änderung erhalten hat. ADLER hat daher heute, am 28. November 2017, eine dritte Ergänzung des Begebungsvertrages (Indenture) unterzeichnet, in der eine Definitionen in dem Covenant betreffend unbelastete Vermögenswerte (Unencumbered Assets Covenant) zum Zwecke der Klarstellung hinsichtlich der Methodik für die Berechnung der Einhaltung des Unencumbered Assets Covenant geändert wird. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die geänderte Bestimmung die Methodik, die sie zur Berechnung der Einhaltung des Unencumbered Assets Covenant verwendet, genauer widerspiegelt. Die Gläubigerabstimmung lief am 28. November 2017 um 17:00 Uhr MEZ aus (das Ablaufdatum). Vorbehaltlich der Bedingungen in der Aufforderung zur Gläubigerabstimmung, die am 20. November 2017 an Inhaber der Schuldverschreibungen verteilt wurde, zahlt ADLER einen Betrag von EUR 2,50 pro EUR 1.000 Nennbetrag derjenigen Schuldverschreibungen, für die eine Zustimmung rechtswirksam vor dem Ablaufdatum abgegeben wurde. ADLER geht davon aus, dass die Zahlung am 1. Dezember 2017 erfolgen wird. Die Deutsche Bank AG, Niederlassung London, Goldman Sachs International, J.P. Morgan Securities plc und Morgan Stanley & Co. International plc agierten als Solicitation Agents im Rahmen der Gläubigerabstimmung. Lucid Issuer Services Limited fungierte als Information Agent und Tabulation Agent. Wichtiger Hinweis Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Aufforderung zur Gläubigerabstimmung wurde nur nach Maßgabe der Bedingungen des Consent Solicitation Statement und zugehörigen Materialien abgegeben. Kontaktdaten: Dr. Rolf-Dieter Grass 28.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | ADLER Real Estate AG |
Joachimsthaler Straße 34 | |
10719 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 30 398 018 10 |
Fax: | +49 30 639 61 92 28 |
E-Mail: | info@adler-ag.com |
Internet: | www.adler-ag.com |
ISIN: | DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02 |
WKN: | 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0 |
Indizes: | SDAX, GPR General Index |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
633605 28.11.2017
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