DGAP-News: Abivax gibt überzeichnete Kapitalerhöhung über EUR 60 Mio. sowie Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von EUR 25 Mio. bekannt, Gesamtfinanzierung über EUR 85 Mio.
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DGAP-News: ABIVAX
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Anleiheemission
Abivax gibt überzeichnete Kapitalerhöhung über EUR 60 Mio. sowie Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von EUR 25 Mio. bekannt, Gesamtfinanzierung über EUR 85 Mio.
23.07.2021 / 08:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Abivax gibt überzeichnete Kapitalerhöhung über EUR 60 Mio. sowie Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von EUR 25 Mio. bekannt, Gesamtfinanzierung über EUR 85 Mio.
- Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 60 Mio., die einer spezifischen Investorengruppe vorbehalten war, mit minimalem Discount (3 %)
- Die Wandelanleihen in der Höhe von EUR 25 Mio. sind mit einem Kupon von 6,0 % und einer Wandlungsprämie von 25 % ausgestattet
- Die Erlöse werden vorrangig zur Finanzierung der fortschreitenden klinischen Entwicklung von ABX464 zur Behandlung chronisch entzündlicher Krankheiten verwendet, wodurch das operative Geschäft bis ins zweiten Quartal 2022 gesichert ist
PARIS, Frankreich, 23. Juli 2021 - 8:00 Uhr (MESZ) - Abivax SA (Euronext Paris: FR0012333284 - ABVX), ein Biotechnologieunternehmen mit Produkten in der klinischen Entwicklung, das neuartige Therapien entwickelt, die das Immunsystem zur Behandlung von entzündlichen und viralen Erkrankungen sowie Krebs modulieren, gibt heute den erfolgreichen Abschluss seiner überzeichneten Kapitalerhöhung (die "Kapitalerhöhung") in Höhe von EUR 60 Mio. durch Ausgabe von 1.964.031 Aktien mit einem Nennwert von jeweils EUR 0,01 bekannt (die "Neue Aktien"). Die Kapitalerhöhung war einer spezifischen Investorengruppe vorbehaltenen. Dies entspricht 13,34 % des derzeitigen Grundkapitals bei einem Bezugspreis von EUR 30,55 pro Aktie (Marktpreis). Außerdem gibt das Unternehmen die Platzierung von vorrangigen, ungesicherten Anleihen bekannt, die in neue Aktien wandelbar und/oder in bestehende Aktien umtauschbar sind (obligations convertibles échangeables en actions nouvelles ou existantes - OCEANE) (die "Anleihen"). Diese Anleihen, mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 25 Mio. werden zum Stichtag 30. Juli 2026 fällig (die "Transaktion").
Gründe für die Ausgabe sowie Verwendung des Nettoerlöses aus der Transaktion in Höhe von EUR 82 Mio.
- Mit rund 75 % wird der Großteil der Erlöse für den Beginn und die Fortführung der klinischen Studienprogramme von Hauptproduktkandidat ABX464 aufgewendet werden, der sich im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befindet:
- Fortsetzung der Phase-2a und Phase 2b-Erhaltungsstudien mit ABX464 zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Colitis ulcerosa (CU) und geplanter Start des global ausgerichteten, zulassungsrelevanten Phase-3-Studienprogramms mit ABX464 zur Behandlung von CU vor Ende dieses Jahres;
- Geplanter Start einer zulassungsrelevanten Phase-2b-Studie mit ABX464 zur Behandlung von Morbus Crohn (CD) vor Ende dieses Jahres;
- Geplanter Start einer klinischen Phase-2b-Studie mit ABX464 zur Behandlung von Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA)im ersten Quartal 2022;
- Fortsetzung der Phase-2a-Erhaltungsstudie mit ABX464 zur Behandlung von RA;
- Fortsetzung des Forschungs- und Entwicklungsprogramms von ABX464;
- Für die Finanzierung von F&E und anderen allgemeinen Unternehmenszwecken sowie die Aufstockung des Betriebskapitals werden ca. 15 % des Erlöses beanspruchen;
- Für die Tilgung (und Zahlung von Beträgen) bestehender Verbindlichkeiten werden ca. 8 % des Erlöses beanspruchen;
- Für die Fortsetzung der Phase-1/2-Studie (Proof-of-Concept) mit ABX196 zur Behandlung von hepatozellulärem Karzinom werden ca. 2 % des Erlöses beanspruchen.
Basierend auf den derzeit laufenden Programmen geht das Unternehmen davon aus, dass der Erlös der Transaktion dem Unternehmen die nötigen Mittel (Cash Runway) für die Finanzierung seines operativen Geschäfts bis ins zweiten Quartal 2022 sichern wird.
Basierend auf den aktuellen Entwicklungsplänen geht das Unternehmen außerdem davon aus, dass die ihr zum 30. Juni 2021 zur Verfügung stehenden liquiden Mittel in Höhe von EUR 4,3 Mio. zusammen mit den kurzfristig abrufbaren Finanzmitteln (wie unten aufgeführt) die Finanzierung seines operativen Geschäfts bis ins vierte Quartal 2021 sichern werden.
- Ausübung der verbleibenden Eigenkapitalfinanzierungslinie bei Kepler Cheuvreux (beläuft sich auf geschätzte EUR 9,7 Mio., Annahme auf Basis eines Aktienkurses von EUR 30)
- Forderungen gegenüber Bpifrance im Zusammenhang mit der finanziellen Förderung des ABX464 Covid-19 Programms (belaufen sich auf geschätzte EUR 3,1 Mio.)
- Bevorstehende Rückerstattung der F&E-Steuergutschrift (Crédit Impôt Recherche) für 2020 (beläuft sich auf geschätzte EUR 2,6 Mio.)
In Anbetracht der Durchführung der strategischen klinischen Studien des Unternehmens mit ABX464 (Phase 3 in CU, Phase 2b in Crohn und Phase 2b in RA), deren Beginn im Zeitraum zwischen dem vierten Quartal 2021 und dem ersten Quartal 2022 geplant ist, werden sich die operativen Ausgaben des Unternehmens ab dem vierten Quartal 2021 und für das erste Halbjahr 2022 auf mindestens EUR 30 Mio. pro Quartal erhöhen.
Der zusätzliche, vor Durchführung der Transaktion ermittelte Finanzierungsbedarf des Unternehmens für die kommenden 12 Monate beläuft sich auf EUR 100 Mio., d.h. EUR 18 Mio. zusätzlich zu den aus der Transaktion resultierenden Erlösen.
Die zusätzlich benötigten Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts in Höhe von EUR 18 Mio., könnten durch den Abschluss einer strategischen Partnerschaft mit einem Industriepartner und/oder ergänzenden verwässernden oder nicht-verwässernden Finanzierungen (deren Modalitäten auf der Grundlage der vorherrschenden Marktbedingungen festgelegt werden) erhoben werden. Für den Fall des Nichtzustandekommens einer solchen Finanzierung, behält sich das Unternehmen vor, den Zeitplan für den Start seiner klinischen Studien mit ABX464 entsprechend anzupassen.
Prof. Dr. med. Hartmut Ehrlich, CEO von Abivax, sagte: "Wir freuen uns außerordentlich über den erfolgreichen Abschluss der überzeichneten Kapitalerhöhung, mit minimalem Discount von 3 %, sowie über die Platzierung von Wandelanleihen, was einer Gesamtfinanzierung in Höhe von EUR 85 Mio. entspricht. Mit diesen finanziellen Mitteln werden wir die strategischen Ziele des Unternehmens konsequent weiterverfolgen. Wir werden unser globales, bereits weit fortgeschrittenes klinisches Entwicklungsprogramm für ABX464 zur Behandlung von Colitis ulcerosa und Morbus Crohn weiter vorantreiben und in beiden Indikationen bis zum Jahresende zulassungsrelevante Studien starten. Nach den jüngsten, sehr positiven Ergebnissen mit ABX464 zur Behandlung von rheumatoider Arthritis bereiten wir zudem für Anfang 2022 den Beginn einer klinischen Phase-2b-Studie vor. Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf an neuartigen therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten, die die Lebensqualität von Patienten mit chronisch entzündlichen Erkrankungen dauerhaft und nachhaltig verbessern. Das Ziel von Abivax ist es, das entzündungshemmende Potenzial unserer Leitsubstanz ABX464 über verschiedene Indikationen hinweg zum Nutzen der betroffenen Patienten voll auszuschöpfen."
Didier Blondel, CFO von Abivax, fügte hinzu: "Wir freuen uns über das finanzielle Engagement unserer bestehenden, wie auch unserer neuen und hochkarätigen, auf den Biotech-Sektor spezialisierten US-amerikanischen und europäischen Investoren, angeführt von Vivo Capital, Sofinnova, Invus und Commodore Capital. Dies zeugt von der Anerkennung unserer bemerkenswerten Leistungen in der klinischen Entwicklung von ABX464 in den vergangenen Monaten und Jahren. Diese erfolgreiche und für uns zu sehr vorteilhaften Bedingungen abgeschlossene Finanzierungsrunde stellt Abivax auf eine solide Grundlage, um die fortgeschrittene klinische Entwicklung von ABX464 zur Behandlung entzündlicher Darmerkrankungen und rheumatoider Arthritis mit Hochdruck weiter voranzubringen. Basierend auf unseren aktuellen Annahmen ist das Unternehmen nun bis zum zweiten Quartal 2022 durchfinanziert. Wir werden diese Mittel fokussiert einsetzen, mit dem Ziel den betroffenen Patienten schlussendlich neuartige und effiziente Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können und gleichzeitig den Shareholder Value für unsere Aktionäre zu maximieren. Zu diesem Zweck prüfen wir nach wie vor aktiv die Möglichkeiten einer strategischen Partnerschaft mit einem großen Pharma- oder Biotechnologie-Unternehmen, die dem Potenzial von ABX464 in chronisch entzündlichen Indikationen vollumfänglich Rechnung trägt."
Die wichtigsten Merkmale der Transaktion
In neue Aktien wandelbare und/oder in bestehende Aktien umtauschbare Anleihen
Die Anleihen werden zum Nennwert mit einem Zins von 6,0 % per annum ausgegeben, zahlbar halbjährlich nachträglich am 30. Januar und 30. Juli jeden Jahres und beginnend am 30. Januar 2022.
Der Nennwert der Anleihen wurde mit EUR 38,19 bestimmt, was einem Aufschlag von 25 % auf den Referenzaktienkurs entspricht, der als Clearingpreis der gleichzeitig durchgeführten Kapitalerhöhung festgelegt wurde.
Den Anleihegläubigern wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschrecht der Anleihen in neue und/oder bestehende Aktien des Unternehmens eingeräumt (das "Wandlungs- bzw. Umtauschrecht"), das sie zu einem beliebigen Zeitpunkt ab dem Ausgabetag und bis einschließlich des siebten Handelstags (dem Fälligkeitstag oder dem jeweiligen vorzeitigen Rückzahlungstag vorhergehend) ausüben können.
Das anfängliche Wandlungs-/Umtauschverhältnis wird auf eine Aktie je Anleihe festgelegt (d.h. ein Wandlungspreis von EUR 38,19 je Stammaktie).
Das Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis wird neu festgelegt (aber nur wenn das angepasste Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis grösser ist als das neu festgelegte Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis) am 30. Januar 2023, am 30. Juli 2023 und am 30. Juli 2024, wie in den allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt.
Das Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis ist zudem den üblichen Anpassungen vorbehalten, einschließlich der in den Anleihebedingungen beschrieben Schutzvorkehrungen in Bezug auf Verwässerung und Dividenden. Nach Wahl der Gesellschaft erhalten die Anleihegläubiger bei Ausübung ihres Wandlungs- bzw. Umtauschrechtes neue und/oder bestehende Aktien, die in jedem Fall ab dem Abwicklungstag mit den bestehenden Aktien der Gesellschaft gleichgestellt sind.
Für den Fall eines Kontrollwechsels innerhalb des Unternehmens, eines Free-Float-Events oder einer Aufhebung der Börsennotierung der Gesellschaft (wie in den Anleihebedingungen definiert) kann jeder Anleihegläubiger die gesamte, jedoch nicht die teilweise, Rückzahlung seiner Anleihen zum Nennwert vom Unternehmen einfordern, zuzüglich der aufgelaufenen, jedoch noch nicht ausgezahlten Zinsen. Für den Fall, dass die Aktien der Gesellschaft Ziel eines öffentlichen Angebots werden (in bar oder in Wertpapieren, in bar und in Wertpapieren, etc. ), das zu einem Kontrollwechsel innerhalb des Unternehmens führt oder nach einem Kontrollwechsel durchgeführt wird, und für den Fall, dass das besagte Angebot von der französischen Finanzmarktaufsicht AMF (oder deren Nachfolger) für zulässig erklärt wird, ist der Emittent verpflichtet, auf Verlangen des Anleihegläubigers auf Wandlung seiner Anleihen, (i) neue und/oder bestehende Aktien der Gesellschaft zum geltenden Wandlungs-/Tauschverhältnis zu liefern und (ii) einen Barbetrag auszubezahlen, der der Summe der verbleibenden, bis zum Fälligkeitstag vorgesehenen Kupons und etwaiger aufgelaufener Zinsen entspricht.
Sofern nicht zuvor gewandelt, umgetauscht, zurückgekauft oder gekauft und entwertet, werden die Anleihen am 30. Juli 2026 (der "Fälligkeitstag") zum Nennwert zurückgezahlt.
Die Notierung der Anleihen an der Euronext Access(TM) (dem Open Market der Euronext Paris) wird innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Ausgabetag beantragt.
Die Abwicklung und Lieferung der Anleihen wird für oder um den 30. Juli 2021 erwartet.
Bryan, Garnier & Co und J.P. Morgan AG fungierten als gemeinsame globale Koordinatoren und gemeinsame Bookrunner für die Anleihentransaktion.
Kapitalerhöhung
Die Neuen Aktien werden durch eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der Aktionäre ausgegeben und sind gemäß des 18. Beschlusses der Jahreshauptversammlung der Aktionäre vom 4. Juni 2021 einem bestimmten Kreis von Anlegern vorbehalten (auf den pharmazeutischen Sektor spezialisierte Anleger, wie im Beschluss beschrieben).
In Übereinstimmung mit den internen Regeln des Aufsichtsrats nahmen die Vertreter von Sofinnova und Santé Holding nicht an der Aufsichtsratssitzung zur Genehmigung der Kapitalerhöhung teil.
Die Anzahl der zu zeichnenden Stammaktien, der Bezugspreis und die Liste der zeichnungsberechtigten Investoren wurden vom Vorstandsvorsitzenden (Directeur Général) des Unternehmens gemäß einer vom Aufsichtsrat des Unternehmens am 22. Juli 2021 erteilten Befugnis festgelegt.
Der Bezugspreis der Neuen Aktien wurde auf EUR 30,55 festgelegt, d.h. mit Abschlag von 3,02 % auf die letzte Schlussnotierung (zum 22. Juli 2021).
Sofinnova, mit einem Anteil von bislang 11,53 %, hat Neue Aktien zu einem Gesamtwert von EUR 8 Mio. gezeichnet, was einer Anzahl von 261.865 Neuen Aktien entspricht. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung hält Sofinnova 11,75 % des Unternehmenskapitals. Santé Holding, die bislang einen Anteil von 3,42 % am Unternehmen hält, hat neue Aktien zu einem Gesamtwert von EUR 3 Mio. gezeichnet, was einer Anzahl von 98.199 Neuen Aktien entspricht. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung hält Santé Holding 3,61 % des Unternehmenskapitals.
Die von Truffle Capital, dem Gründer von Abivax, verwalteten Funds (inkl. Holding Incubatrice) bleiben nach wie vor Hauptanteilseigner am Unternehmen mit 31,35 %.
Die Abwicklung und Lieferung der Neuen Aktien wird voraussichtlich am oder um den 27. Juli 2021 erfolgen. Ab der Lieferung sind die Neuen Aktien den bestehenden Aktien der Gesellschaft vollumfänglich gleichgestellt.
Die Neuen Aktien werden am 27. Juli 2021 an der Euronext Paris unter der ISIN FR0012333284 notiert.
Bryan, Garnier & Co und J.P. Morgan AG fungierten als gemeinsame globale Koordinatoren und gemeinsame Bookrunner für die Kapitalerhöhung.
Lock-up Vereinbarung
Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft einer Lock-up-Verpflichtung für die Ausgabe oder den Verkauf von Aktien oder Wertpapieren, die Zugang zum Aktienkapital gewähren, zugestimmt. Diese gilt für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen, vorbehaltlich bestimmter üblicher Ausnahmen oder Verzichtserklärungen.
Eine gewisse Anzahl von Managern und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen haben einer Lock-up-Verpflichtung für den Verkauf von Aktien oder Wertpapieren, die Zugang zum Aktienkapital gewähren, zugestimmt. Diese gilt für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen, vorbehaltlich bestimmter üblicher Ausnahmen oder Verzichtserklärungen.
Auswirkung der Kapitalerhöhung auf das Grundkapital
Nach Abwicklung und Notierung machen die Neuen Aktien 11,77 % des Grundkapitals der Gesellschaft aus. Das gesamte Grundkapital der Gesellschaft wird EUR 166.922,68 betragen und sich auf 16.692.268 Aktien verteilen. Zur Veranschaulichung hält ein Aktionär, der vor der Kapitalerhöhung 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft besaß, nach Abschluss der Kapitalerhöhung 0,88 % des Grundkapitals der Gesellschaft (oder 0,81 % bei vollständiger Verwässerung).
Eigentumsanteile
(%)
Auf nicht-verwässerter Basis
Auf voll verwässerter Basis (1)
Vor Ausgabe der Neuen Aktien und Anleihen
1,0000 %
0,9061 %
Nach Ausgabe der Neuen Aktien
0,8823 %
0,8084 %
Nach Ausgabe der Anleihen
1,0000 %
0,8710 %
Nach Ausgabe der Neuen Aktien und Anleihen
0,8823 %
0,7804 %
(1) Nach Ausgabe von 2.180.387 Neuen Aktien aus der Ausübung der 633.828 Optionsscheine und 578.643 Gründeroptionsscheine (BSPCE) und ggf. der Wandlung aller Anleihen (basierend auf dem anfänglichen Wandlungs-/Umtauschverhältnis).
Änderung der Aktionärsstruktur nach der Transaktion
Die Aktionärsstruktur der Gesellschaft vor der Ausgabe der Neuen Aktien und der Anleihen ist im Folgenden dargestellt:
Aktionäre
Anzahl Aktien (nicht verwässert)
% Grundkapital (nicht verwässert)
% Stimmrechte (nicht verwässert)
% Grundkapital
(voll verwässert)
% Stimmrechte (voll verwässert)
Holding Incubatrice
210.970
1,43 %
1,71 %
1,30 %
1,59 %
Truffle Capital
5.232.579
35,53 %
50,21 %
3219 %
46,62 %
Sofinnova
1.698.723
11,53 %
8,57 %
10,45 %
7,95 %
Management
152.781
1,04 %
1,49 %
5,29 %
4,70 %
Aufsichtsrat
778.881
5,29 %
3,93 %
6,01 %
4,57 %
Mitarbeiter
8.077
0,05 %
0,04 %
0,50 %
0,38 %
Berater
400
0,00 %
0,00 %
0,28 %
0,22 %
Sonstige*
595.610
4,04 %
3,58 %
6,75 %
5,68 %
Eigene Aktien
9.200
0,06 %
0,00 %
0,06 %
0,00 %
Float
6.041.016
41,02 %
30,46 %
37,17 %
28,29 %
Total
14.728.237
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
* Sonstige: langjährige Minderheitsaktionäre oder Inhaber von Aktienbezugsscheinen (BSA)/Gründerbezugsscheinen (BCE), Kepler Cheuvreux (basierend auf den am 3. Juli 2019 erklärten Schwellenwerten für die Offenlegung des Eigentums) und ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens, ehemalige Vorstandsmitglieder und bestimmte Ausschussmitglieder.
Die Ausgabe der Neuen Aktien und Anleihen hat folgende Auswirkungen auf die Verteilung des Grundkapitals und die Stimmrechte der Gesellschaft:
Aktionäre
Anzahl Aktien
(nicht verwässert)
% Grundkapital (nicht verwässert)
% Stimmrechte (nicht verwässert)
% Grundkapital
(voll verwässert)
% Stimmrechte (voll verwässert)
Holding Incubatrice
210.970
1,26 %
1,56 %
1,12 %
1,42 %
Truffle Capital
5.232.579
31,35 %
45,68 %
27,73 %
41,53 %
Sofinnova
1.960.588
11,75 %
9,00 %
10,39 %
8,18 %
Santé Holding
602.080
3,61 %
2,76 %
3,70 %
2,92 %
Management
152.781
0,92 %
1,36 %
4,56 %
4,18 %
Aufsichtsrat (andere als Truffle Capital, Sofinnova und Santé Holding)
275.000
1,65 %
1,26 %
1,99 %
1,57 %
Mitarbeiter
8.077
0,05 %
0,04 %
0,43 %
0,34 %
Berater
400
0,002 %
0,002 %
0,25 %
0,19 %
Sonstige*
595.610
3,57 %
3,26 %
5,82 %
5,06 %
Eigene Aktien
9.200
0,06 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
Investoren der Transaction (andere als Sofinnova und Santé Holding)
1.603.967
9,61 %
7,36 %
11,97 %
9,42 %
Float
6.041.016
36,19 %
27,72 %
32,01 %
25,20 %
Total
16.692.268
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
* Sonstige: langjährige Minderheitsaktionäre oder Inhaber von Aktienbezugsscheinen (BSA)/Gründerbezugsscheinen (BCE), Kepler Cheuvreux (basierend auf den am 3. Juli 2019 erklärten Schwellenwerten für die Offenlegung des Eigentums) und ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens, ehemalige Vorstandsmitglieder und bestimmte Ausschussmitglieder.
Für die Öffentlichkeit zugängliche Informationen und Risikofaktoren
Detaillierte Informationen zum Unternehmen, einschließlich seiner Geschäfts-, Finanzinformationen, Ergebnisse, Perspektiven und damit verbundenen Risikofaktoren, sind im Referenzdokument ("Universal Registration Document") 2021 enthalten, das am 30. April 2021 unter der Nummer D.20-0483 bei der französischen Finanzmarktaufsicht, Autorité des Marchés Financiers (AMF), eingereicht wurde. Dieses Dokument sowie andere gesetzlich vorgeschriebene Informationen und alle Pressemitteilungen des Unternehmens können auf der Website des Unternehmens (www.abivax.com) abgerufen werden.
Wir verweisen auf die mit dem Unternehmen und dessen Aktivitäten verbundenen Risikofaktoren, wie sie in Kapitel 3 des Referenzdokuments 2021 ("2021 Universal Registration Document") dargelegt werden. Das Referenzdokument 2021 kann auf der Website des Unternehmens (www.abivax.com) und/oder der Website der französischen Finanzaufsicht, Autorité des marchés financiers (AMF) (www.amf-france.org) eingesehen werden.
Die Gesellschaft wird nach Abschluss der Transaktion einen Prospekt bei der AMF für den Zweck der Börsennotierung der Neuen Aktien und der potenziell aus der Umwandlung der Anleihe resultierenden neuen Aktien einreichen, der eine Wertpapierbeschreibung (note d'opération) und eine Änderung des Referenzdokuments 2021 enthalten wird. Die Änderung des Referenzdokuments 2021 wird eine Aktualisierung des Liquiditätsrisikos und des Verwässerungsrisikos enthalten. Darüber hinaus wird die Wertpapierbeschreibung spezifische Risiken im Zusammenhang mit den im Rahmen der Transaktion ausgegebenen Instrumenten enthalten.
Diese Pressemitteilung stellt weder einen Prospekt gemäß der Prospektverordnung (wie nachstehend definiert) noch ein Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit dar.
*****
Über Abivax (www.abivax.com)
Abivax ist ein Biotechnologieunternehmen mit Produkten in der klinischen Entwicklung, das neuartige Therapien entwickelt, die das Immunsystem zur Behandlung von entzündlichen und viralen Erkrankungen sowie Krebs modulieren. Abivax ist an der Euronext Paris, Compartment B (ISIN: FR 0012333284 - Ticker: ABVX) gelistet. Abivax, mit Sitz in Paris und Montpellier, hat zwei Medikamentenkandidaten in der klinischen Entwicklung: ABX464 zur Behandlung schwerer entzündlicher Erkrankungen und ABX196 zur Behandlung von hepatozellulärem Karzinom. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.abivax.com.
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Diese Pressemitteilung wurde in Französisch und Englisch erstellt. Bei Abweichungen zwischen den Texten gilt die französische Sprachfassung.
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This document does not constitute an offer to the public in France and the securities referred to in this press release can only be offered or sold in France pursuant to Article L. 411-2, 1 of the French Monetary and Financial Code (Code monétaire et financier) to qualified investors (investisseurs qualifiés) acting for their own account, as defined in Article 2 point (e) of the Prospectus Regulation. In addition, in accordance with the authorization granted by the general meeting of the Company's shareholders dated June 4, 2021, only the persons pertaining to the categories specified in the 18th resolution of such general meeting may subscribe to the offering of New Shares.
This document may not be distributed, directly or indirectly, in or into the United States. This document does not constitute an offer of securities for sale nor the solicitation of an offer to purchase securities in the United States or any other jurisdiction where such offer may be restricted. Securities may not be offered or sold in the United States absent registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the "Securities Act"). The securities of the Company have not been and will not be registered under the Securities Act, and the Company does not intend to make a public offering of its securities in the United States.
The distribution of this document (which term shall include any form of communication) is restricted pursuant to Section 21 (Restrictions on "financial promotion") of Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA"). This document is only being distributed to and directed at qualified investors as defined in Article 2 point (e) of the Prospectus Regulation as it forms part of the domestic law by virtue of the European Union (Withdrawal) Act 2018 who (i) are outside the United Kingdom, (ii) have professional experience in matters relating to investments and who fall within the definition of investment professionals in Article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended) (the "Financial Promotion Order"), (iii) are persons falling within Article 49(2)(a) to (d) (high net worth companies, unincorporated associations, etc.) of the Financial Promotion Order or (iv) are persons to whom this communication may otherwise lawfully be communicated (all such persons referred to in (i), (ii), (iii) and (iv) above together being referred to as "Relevant Persons"). This document must not be acted on or relied on in the United Kingdom by persons who are not Relevant Persons. Any investment or investment activity to which this document relates is available only to Relevant Persons, and will be engaged in only with such persons in the United Kingdom.
The securities referred to in this press release may not and will not be offered, sold or purchased in Australia, Canada or Japan. The information contained in this press release does not constitute an offer of securities for sale in Australia, Canada or Japan.
Prohibition of sales to European Economic Area retail investors
No action has been undertaken or will be undertaken to make available any Bonds to any retail investor in the European Economic Area. For the purposes of this provision:
a) the expression "retail investor" means a person who is one (or more) of the following:
i. a retail client as defined in point (11) of Article 4(1) of Directive 2014/65/EU (as amended, "MiFID II"); or
ii. a customer within the meaning of Directive (EU) 2016/97, as amended, where that customer would not qualify as a professional client as defined in point (10) of Article 4(1) of MiFID II; or
iii. not a "qualified investor" as defined in the Prospectus Regulation; and
b) the expression "offer" includes the communication in any form and by any means of sufficient information on the terms of the offer and the Bonds to be offered so as to enable an investor to decide to purchase or subscribe the Bonds.
Consequently, no key information document required by Regulation (EU) No 1286/2014 (as amended, the "PRIIPs Regulation") for offering or selling the Bonds or otherwise making them available to retail investors in the European Economic Area has been prepared and therefore offering or selling the Bonds or otherwise making them available to any retail investor in the European Economic Area may be unlawful under the PRIIPS Regulation.
Prohibition of sales to UK retail Investors
No action has been undertaken or will be undertaken to make available any Bonds to any retail investor in the United Kingdom ("UK"). For the purposes of this provision:
a) the expression "retail investor" means a person who is one (or more) of the following:
i. a retail client, as defined in point (8) of Article 2 of Regulation (EU) No 2017/565 as it forms part of UK domestic law by virtue of the European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA"); or
ii. a customer within the meaning of the provisions of the FSMA and any rules or regulations made under the FSMA to implement Directive (EU) 2016/97, where that customer would not qualify as a professional client, as defined in point (8) of Article 2(1) of Regulation (EU) No 600/2014 as it forms part of domestic law by virtue of the EUWA; or
iii. not a qualified investor as defined in Article 2 of Regulation (EU) 2017/1129 as it forms part of domestic law by virtue of the EUWA; and
b) the expression an "offer" includes the communication in any form and by any means of sufficient information on the terms of the offer and the Bonds to be offered so as to enable an investor to decide to purchase or subscribe for the Bonds.
Consequently no key information document required by Regulation (EU) No 1286/2014 as it forms part of domestic law by virtue of the EUWA (the "UK PRIIPs Regulation") for offering or selling the Bonds or otherwise making them available to retail investors in the UK has been prepared and therefore offering or selling the Bonds or otherwise making them available to any retail investor in the UK may be unlawful under the UK PRIIPs Regulation.
MIFID II product governance / Professional investors and ECPs only target market - Solely for the purposes of each manufacturer's product approval process, the target market assessment in respect of the Bonds has led to the conclusion that: (i) the target market for the Bonds is eligible counterparties and professional clients, each as defined in MiFID II; and (ii) all channels for distribution of the Bonds to eligible counterparties and professional clients are appropriate. Any person subsequently offering, selling or recommending the Bonds (a "distributor") should take into consideration the manufacturers' target market assessment; however, a distributor subject to MiFID II is responsible for undertaking its own target market assessment in respect of the Bonds (by either adopting or refining the manufacturers' target market assessment) and determining appropriate distribution channels.
23.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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