DGAP-HV: Weng Fine Art AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2017 in Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Weng Fine Art AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Weng Fine Art AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2017 in Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.07.2017 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 11.07.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Weng Fine Art AG Krefeld ISIN: DE0005181606 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine Art AG ein, die am Donnerstag, den 31. August 2017 ab 14.00 Uhr stattfindet und, falls erforderlich, am Freitag, den 1. September 2017, ab 10:00 Uhr dort fortgesetzt wird. TAGESORDNUNG WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG Krefeld, im Juli 2017 Weng Fine Art AG - Der Vorstand - |
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt 'Investor Relations: Hauptversammlung' zur Verfügung und werden in der Hauptversammlung ausliegen. |
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 Der Bilanzgewinn für das zum 31.12.2016 beendete Geschäftsjahr beträgt EUR 262.954,89 . Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft Stück 225.000 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. |
TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
TOP 5 |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das am 31.12.2016 beendete Geschäftsjahr folgende Vergütung: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 8.000,00 ; der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 7.000,00 ; das dritte Aufsichtsratsmitglied erhält EUR 5.000,00 . |
TOP 6 |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das am 1.1.2017 begonnene Geschäftsjahr zu wählen. |
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 2.750.000 und ist eingeteilt in 2.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 225.000 eigene Aktien, aus denen ihr kein Stimmrecht zusteht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 2.525.000. |
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Die Gesellschaft hat Namensaktien. Nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind deshalb diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung muss spätestens am 24.08.2017, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache mindestens in Textform (§126b BGB) unter folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: Weng Fine Art AG Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 17.08.2017, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Wir weisen darauf hin, dass aus technischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 24.08.2017, 24:00 Uhr, bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, 24.08.2017, 24:00 Uhr. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 24.08.2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. |
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir weisen zudem darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen. Sonstige Bevollmächtigte Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, soll diese an die nachfolgende Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden: Weng Fine Art AG Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht. Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachterteilung wird den Aktionären, die spätestens am 17.08.2017, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein Vollmachtformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt 'Investor Relations: Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte nach entsprechender Vollmacht- und Weisungserteilung in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. Ein Formular zur Anmeldung und Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären, die spätestens am 17.08.2017, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt 'Investor Relations: Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. Vollmachten und Weisungen zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform unter der nachstehenden Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse (unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars zur Vollmachts- und Weisungsmitteilung) erteilt, geändert oder widerrufen werden: Weng Fine Art AG Darüber hinaus bieten wir fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern oder zu widerrufen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung oder den von der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilt werden. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich. |
4. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf der Internet-Seite der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt 'Investor Relations: Hauptversammlung' zur Verfügung. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Weng Fine Art AG |
Rheinpromenade 8 | |
40789 Monheim am Rhein | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 2173 6908700 |
Fax: | +49 2173 6908701 |
E-Mail: | hv@wengfineart.com |
Internet: | http://www.wengfineart.com/ |
ISIN: | DE0005181606 |
WKN: | 518160 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
591703 11.07.2017
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