DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2022 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Vossloh Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
11.04.2022 / 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.: 766 710
ISIN: DE 000 766 710 7
Berichtigung der am 5. April 2022 veröffentlichten
Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
am 18. Mai 2022
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. April 2022 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Vossloh Aktiengesellschaft als virtuelle Hauptversammlung einberufen für Mittwoch, den 18. Mai 2022, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass in dem unter dem Tagesordnungspunkt 1 abgedruckten Fließtext Druckfehler aufgetreten sind, die wie folgt berichtigt werden (Änderungen durch Unterstreichung gekennzeichnet):
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Vossloh Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht über die Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie die Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance Bericht) nach §§ 289f Absatz 1, 315d des Handelsgesetzbuchs und sind sämtlich über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.vossloh.com
zugänglich. Mit Ausnahme des Jahresabschlusses für die Vossloh Aktiengesellschaft (Einzelabschluss) sind diese Unterlagen im Geschäftsbericht 2021 enthalten. Abschriften aller genannten Unterlagen werden den Aktionärinnen und Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 16. März 2022 gebilligt und den Jahresabschluss für die Vossloh Aktiengesellschaft damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht.
Im Übrigen verbleibt es unverändert bei der am 5. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.
Werdohl, im April 2022
Vossloh Aktiengesellschaft
Der Vorstand
11.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Vossloh Aktiengesellschaft
Vosslohstraße 4
58791 Werdohl
Deutschland
E-Mail:
info@vossloh.com
Internet:
https://www.vossloh.com
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
1325471 11.04.2022