DGAP-HV: Villeroy & Boch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.03.2020 in Merzig/Saar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.03.2020 in Merzig/Saar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.03.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft Mettlach ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720
ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723
Bekanntmachung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung
am 27. März 2020 um 15:00 Uhr
auf Verlangen eines Aktionärs
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19. Februar 2020 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft für Freitag, den 27. März 2020, 15:00 Uhr, in der Stadthalle von 66663 Merzig/Saar, Zur Stadthalle 4, einberufen.
Auf fristgemäßes Verlangen des Aktionärs Luitwin Michel von Boch-Galhau, dessen durch Bankbescheinigung belegter Aktienbesitz einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000,00 erreicht, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung unter Beibehaltung der übrigen Tagesordnungspunkte um folgenden Tagesordnungspunkt 7 ergänzt.
7.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Mitglied des Aufsichtsrats Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler hat ihr Amt zum Ablauf des 29. Februar 2020 niedergelegt. Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herr Dominique Villeroy de Galhau, endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Es sind daher Neuwahlen erforderlich.
a)
Es wird vorgeschlagen,
Frau Susanne Heckelsberger, Unternehmensberaterin, Stuttgart, wohnhaft in Stuttgart,
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
b)
Es wird vorgeschlagen,
Herrn Dominique Villeroy de Galhau, Generaldirektor La Financière Tiepolo SAS, Paris, Frankreich, wohnhaft in Paris,
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
1.
Susanne Heckelsberger
a)
gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
keine
b)
vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien:
keine
2.
Dominique Villeroy de Galhau
a)
gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
Momentum Asset Management S.A., Luxemburg (Vorsitz)
b)
vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien:
Adolphe de Galhau'sche Sophienstiftung, Wallerfangen (Vorsitz)
Beide Kandidaten erfüllen die Voraussetzungen nach §§ 100, 105 AktG. Beide Kandidaten haben erklärt, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Stellungnahme der Verwaltung der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft zu dem Tagesordnungsergänzungsverlangen des Aktionärs:
Der Aufsichtsrat schließt sich den Wahlvorschlägen an.
Frau Heckelsberger unterhält keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Dominique Villeroy de Galhau gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem Jahr 2015 an.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlen werden im Wege der Einzelwahl erfolgen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG und § 7 Ziffer 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen.
Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen hat. Der Aufsichtsrat ist daher mit mindestens vier Frauen und mindestens vier Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Dem Aufsichtsrat gehören nach dem Ausscheiden von Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler mit Ablauf des 29. Februar 2020 nur noch drei weibliche Mitglieder an. Um das Mindestanteilsgebot für den Aufsichtsrat künftig zu erfüllen, ist daher mindestens eine Frau in den Aufsichtsrat zu wählen. Nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat insgesamt mindestens vier Frauen und mindestens vier Männer angehören, sodass das Mindestanteilsgebot für den Aufsichtsrat erfüllt wäre.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7
Lebenslauf Susanne Heckelsberger
1.
Persönliche Daten
Geboren am 26. Juli 1964
Wohnhaft in Stuttgart
Nationalität: Deutsch
Susanne Heckelsberger ist gegenwärtig als Unternehmensberaterin in Stuttgart tätig.
2.
Ausbildung
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim mit Abschluss als Diplom-Kauffrau. Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen.
3.
Beruflicher Werdegang
1990-1994
KPMG Peat Marwick Treuhand, seit 1992 Prüfungsleiterin
1995-1998
GKT Industrie- und Handelstreuhand, Manager
1998-2000
AGIV AG, Leiterin der Abteilung Bilanzen und Berichtswesen
2000-2003
Dr. Rödl Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Geschäftsführerin
2003-2007
GEA Gruppe, zunächst Head of Central Group Internal Audit der mg technologies AG, seit 2005 Vorstand der Zimmer AG
2008-2010
Allianz Capital Partners, Chief Operating Officer
2010-2015
Interim Management & Unternehmensberatung (selbständig)
2015-2019
s.Oliver Gruppe, Kaufmännische Geschäftsführerin
Seit 2020
Interim Management & Unternehmensberatung (selbständig)
Lebenslauf Dominique Villeroy de Galhau
1.
Persönliche Daten
Geboren am 3. März 1965 in Nancy, Frankreich
Wohnhaft in Paris, Frankreich
Nationalität: Französisch
Dominique Villeroy de Galhau ist gegenwärtig als Generaldirektor der La Financière Tiepolo SAS, Paris, Frankreich, tätig und seit dem Jahr 2015 Aufsichtsratsmitglied der Villeroy & Boch AG. Im Rahmen seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft ist er Mitglied des Prüfungsausschusses sowie Ersatzmitglied des Personalausschusses und des Investitionsausschusses.
2.
Ausbildung
Diplomstudium 'Techniques de Commercialisation' Nancy; Ausbildung in der Börsenabteilung der BHF Bank, Frankfurt; Ausbildung im Bereich Portfolio- und Vermögensverwaltung für Privatkunden an der Ecole des Hautes Etudes Commerciales de Paris; Diplom der Französischen Gesellschaft für Finanzanalyse
3.
Beruflicher Werdegang
1986 bis 1992
Börsenmakler und Fondsmanager
1992 bis 1998
Creditanstalt-Investment Bank Austria, Wien, seit 1996 Geschäftsleiter des Pariser Büros
1998 bis 2007
Tocqueville Finance SA, Paris, zuletzt als Mitglied des Vorstands
Seit 2007
La Financière Tiepolo SAS, Paris, nunmehr als Generaldirektor
Mettlach, im Februar 2020
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Der Vorstand
02.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Saaruferstraße 1
66693 Mettlach
Deutschland
Telefon:
+49 6864 81-0
Fax:
+49 6864 81-2689
E-Mail:
hauptversammlung@villeroy-boch.com
Internet:
https://www.villeroy-boch.de
ISIN:
DE0007657207, DE0007657231
WKN:
765720, 765723
Börsen:
Auslandsbörse(n) Regulated Market in Frankfurt (Prime Standard), Open, Market in Berlin, Dusseldorf, Hamburg, Hannover,, Munich, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
987413 02.03.2020