DGAP-HV: Strategie Kapital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2022 in Cottbus mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Strategie Kapital AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Strategie Kapital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2022 in Cottbus mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.04.2022 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Strategie Kapital AG Cottbus Wertpapier-Kenn-Nummer: A2BPHP
ISIN: DE000A2BPHP3
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 1. Juni 2022, um 10:00 Uhr Ortszeit, an der Firmenanschrift, Stadtring 4, 03042 Cottbus, stattfindenden, ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des gebilligten und festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Die vorgenannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Strategie Kapital AG am Stadtring 4, 03042 Cottbus, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen im Internet unter
http://www.strategie-kapital.de
zur Verfügung.
Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor.
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr im Wege der Einzelentlastung folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Herrn Jörg Grundmann wird Entlastung erteilt.
b)
Herrn Uwe Oesterreich wird Entlastung erteilt.
c)
Frau Gabi Wahnschapp wird Entlastung erteilt.
Tagesordnungspunkt 4:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die DMP Audit & Valuation GmbH, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg,
wird für das Geschäftsjahr 2022 zum Abschlussprüfer der Strategie Kapital AG sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2022 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.
Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 01. Juni 2022 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Grundmann, Uwe Oesterreich und Gabi Wahnschapp.
Daher sind drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 01. Juni 2022 zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung der unter lit. a) bis c) genannten Personen erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also voraussichtlich die ordentliche Hauptversammlung 2027) beschließt.
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird jeweils nicht mitgerechnet.
a)
Herr Jörg Grundmann, Zerbst, Bankkaufmann
b)
Herr Uwe Oesterreich, Spremberg, Steuerberater
c)
Frau Gabi Wahnschapp, Cottbus, Rechtsanwältin
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der vorgeschlagenen Personen als Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr 2022 keine Vergütung/Aufwandsentschädigung.
I. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse angemeldet haben.
Strategie Kapital AG
Stadtring 4
03042 Cottbus
Telefax: +49 (0)355 - 547881559
E-Mail: info@strategie-kapital.de
Die Aktionäre müssen die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 11. Mai 2022 (0:00 Uhr MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag) und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär von der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ausschließen.
Nach fristgemäßer Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
II. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10 , 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 8 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten daher die Form der Vollmacht vorab mit dem Bevollmächtigten abstimmen.
Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Strategie Kapital AG
Stadtring 4
03042 Cottbus
Telefax: +49 (0)355 - 547881559
E-Mail: info@strategie-kapital.de
III. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an die nachstehende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Strategie Kapital AG
Stadtring 4
03042 Cottbus
Telefax: +49 (0)355 - 547881559
E-Mail: info@strategie-kapital.de
Bis spätestens zum 17. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ), bei vorstehender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter
http://www.strategie-kapital.de/hauptversammlung
unverzüglich veröffentlicht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
IV. Auskunftsrecht gem. §131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt
V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.850.000,00 und ist eingeteilt in 1.850.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Alle 1.850.000 Stückaktien sind teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Cottbus, im April 2022
Strategie Kapital AG
Der Vorstand
08.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch
Unternehmen:
Strategie Kapital AG
Stadtring 4
03042 Cottbus
Deutschland
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Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
1324347 08.04.2022