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15:05 Uhr, 22.03.2021

DGAP-HV: SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2021 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2021 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.03.2021 / 15:05

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT München Wertpapier-Kennnummer 722400
ISIN DE0007224008

Einladung zur virtuellen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

Vorbemerkung

Erneut machen wir, aufgrund der Restriktionen und der Infektionsgefahr in Folge der COVID-19-Pandemie, von der im Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Kommt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung zustande, kann die Dividende in voller Höhe ausgezahlt werden. Die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch ohne Ermächtigung durch die Satzung treffen. Voraussetzung ist vor allem, dass die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt und die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) bzw. Vollmachtserteilung möglich ist. Da ein Ausschluss des Fragerechtes nicht möglich ist, wird die Übermittlung von Fragen per E-Mail zugelassen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßen, freiem Ermessen über die Zulassung und Beantwortung der Fragen, wobei er vorgibt, dass die Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung, also bis zum 28.04.2021 um 24:00 Uhr, im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind (unter der E-Mail Adresse HVFragen@sedlmayr-ag.de). Den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung, eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 30. April 2021, um 11.00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marsstraße 46-48, 80335 München, stattfindenden virtuellen ordentlichen Hauptversammlung ein, die ohne physische Präsenz der Aktionäre abgehalten wird.

Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal unter

https://www.sedlmayr-ag.de/hauptversammlung.html

übertragen. Voraussetzung der Teilnahme ist die vorangegangene Anmeldung. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

Die genannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung sowie auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.sedlmayr-ag.de

im Bereich 'Investor Relations' abgerufen werden. Auf Verlangen werden die genannten Unterlagen jedem Aktionär auch zugesandt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 32.550.828,61 für das Geschäftsjahr 2019/20 eine Dividende von € 29,00 je dividendenberechtigter Stückaktie zuzüglich eines Bonus von € 15,00 je dividendenberechtigter Stückaktie - insgesamt somit € 32.308.892,00 - auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 241.936,61 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/21 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, etwaige Vollmachtsnachweise und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, den Nachweis einer etwaigen Bevollmächtigung sowie für die elektronische Briefwahl geben wir folgende Adresse an:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 0049 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
- Investor Relations - Marsstraße 46-48, 80335 München
Telefax: 0049 89 5122 2520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-ag.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen von Aktionären

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien ausschließlich im Freiverkehr gehandelt werden, in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Zur Erleichterung der Teilnahme möchten wir Ihnen aber gleichwohl gerne folgende Hinweise geben:

Teilnahmeberechtigung und Nachweis zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis ist nach § 17 Abs. 2 der Satzung durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu führen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 9. April 2021 (Record Date), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten Adresse mindestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 23. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Anmeldebestätigungen übersandt.

Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.sedlmayr-ag.de/hauptversammlung.html

ab dem 9. April 2021 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit den Zugangsdaten einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung und Nachweis zur virtuellen Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis spätestens 29. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) über das Aktionärsportal übersandt werden, soweit Sie sich bis spätestens 23. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht hier das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://www.sedlmayr-ag.de/hauptversammlung.html

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ab dem 9. April 2021 bis zum Ende der Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung am 30. April 2021 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz

Aktionäre haben das Recht, Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz). Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Es werden ausschließlich in deutscher Sprache gestellte Fragen berücksichtigt.

Fragen der Aktionäre sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 28. April. 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

HVFragen@sedlmayr-ag.de

einzureichen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende am 30. April 2021 unter Angabe der Anmeldebestätigungs-Nummer sowie des Namens im Wege der elektronischen Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@sedlmayr-ag.de

erklärt werden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend vorstehend unter: 'Teilnahmeberechtigung und Nachweis zur virtuellen Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung übersandten Zugangsdaten erhält.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform und kann bis spätestens 29. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden, soweit Sie sich bis spätestens 25. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht dafür das Aktionärsportals der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://www.sedlmayr-ag.de/hauptversammlung.html

zur Verfügung. Dieses steht Ihnen ab dem 9. April 2021 bis zum Ende der Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung am 30. April 2021 zu Verfügung. Über das Aktionärsportal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte etwaige zuvor an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilte Vollmachten oder Weisungen ändern oder widerrufen. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen, Wortmeldungen oder zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen kann.

Hinweis zur Aktionärshotline

Bei organisatorischen Fragen zu unserer virtuellen Hauptversammlung können sich Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an

hauptversammlung@sedlmayr-ag.de

wenden. Zusätzlich stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis einschließlich Freitag zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 89 5122 0 zur Verfügung.

Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt hat.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechtzeitig eingegangene Anträge bzw. Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG unter

https://www.sedlmayr-ag.de/hauptversammlung.html

zugänglich gemacht.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis zum Ablauf des 15. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 734.273 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien. Das gezeichnete Kapital beträgt € 19.091.618,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Datenschutzrechtliche Betroffenheitsinformation für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung ('DS-GVO') personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung, den dem Aktionär zugeteilten Zugangscode zum Aktionärsportal, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär das Aktionärsportal nutzt, die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl, soweit der Aktionär auch Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, den Inhalt der vom Aktionär eingereichten Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch; gegebenenfalls Name und Vorname des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn und dessen IP-Adresse) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch den Vorstand Martin Schumacher.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären werden der Name des Aktionärs und eine gegebenenfalls abgegebene Begründung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen die Gesellschaft und unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
Marsstraße 46-48
80335 München
Telefax: 0049 89 5122 2520

E-Mail:

hauptversammlung@sedlmayr-ag.de

Investor.relations@sedlmayr-ag.de

München, im März 2021

Sedlmayr Grund und Immobilien AG

Der Vorstand


22.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT

Marsstraße 46-48

80335 München

Deutschland

Telefon:

+49 89 51222327

Fax:

+49 89 51221327

E-Mail:

thomas.appel@sedlmayr-ag.de

Internet:

http://www.sedlmayr-ag.de

ISIN:

de0007224008

WKN:

722400

Börsen:

Auslandsbörse(n) München , , Frankfurt , , Stuttgart , , Tradegate

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1177318 22.03.2021

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