DGAP-HV: Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2019 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Schaeffler AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2019 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.03.2019 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Schaeffler AG Herzogenaurach ISIN (Stammaktien): DE000SHA0019 (WKN SHA001)
ISIN (Vorzugsaktien): DE000SHA0159 (WKN SHA015)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Schaeffler AG am 24. April 2019
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 24. April 2019, 11:00 Uhr (MESZ), in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Schaeffler AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 499.458.949,24 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von
EUR 0,55 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie,
bei 166.000.000 Vorzugsaktien sind das:
EUR
91.300.000,00
Ausschüttung einer Dividende von
EUR 0,54 je dividendenberechtigter Stammaktie,
bei 500.000.000 Stammaktien sind das:
EUR
270.000.000,00
Einstellung in die Gewinnrücklage:
EUR
138.158.949,24
Bei entsprechender Beschlussfassung ist der Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 29. April 2019, fällig.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
a)
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019;
b)
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019; sowie
c)
für den Fall einer prüferischen Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht
zu bestellen.
6.
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die gegenwärtige Amtszeit der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. April 2019, so dass eine Neuwahl sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat der Schaeffler AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Zudem muss sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Die gesetzliche Mindestquote gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtorgan (Gesamterfüllung). Sowohl die Anteilseignervertreter- als auch die Arbeitnehmervertreterseite kann jedoch der Gesamterfüllung durch Mehrheitsbeschluss widersprechen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben am 10. Dezember 2015 einstimmig der Gesamterfüllung widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Anteilseignervertreter- und der Arbeitnehmervertreterseite getrennt zu erfüllen. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats muss deshalb je mindestens drei weibliche und drei männliche Kandidaten enthalten, damit nach erfolgter Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten die gesetzliche Quote auf der Anteilseignerseite erreicht wird.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigt die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, die folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann
wohnhaft in Herzogenaurach
Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs GmbH
b)
Herr Georg F. W. Schaeffler
wohnhaft in Dallas/USA und Herzogenaurach
Gesellschafter der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der IHO Verwaltungs GmbH
c)
Herr Prof. Dr.-Ing. habil Prof. E.h. mult. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Bullinger
wohnhaft in Stuttgart
Professor Technologiemanagement
d)
Herr Dr. Holger Engelmann
wohnhaft in Gräfelfing
Vorstandsvorsitzender der Webasto SE
e)
Herr Prof. Dr. Bernd Gottschalk
wohnhaft in Esslingen
Geschäftsführender Gesellschafter der AutoValue GmbH
f)
Frau Dr. Vera Rothenburg
wohnhaft in Stuttgart
Rechtsanwältin und Partnerin bei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart
g)
Frau Sabrina Soussan
wohnhaft in Bubenreuth
CEO Siemens Mobility GmbH
h)
Herr Robin Stalker
wohnhaft in Oberreichenbach
Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsrat der Commerzbank AG und der Schmitz Cargobull AG
i)
Herr Prof. KR Ing. Siegfried Wolf
wohnhaft in Weikersdorf/Österreich
Unternehmer, Aufsichtsrat u.a. der SBERBANK Europe AG und der Continental AG
j)
Herr Prof. Dr. Ing. Tong Zhang
wohnhaft in Shanghai/Volksrepublik China und Pulheim
Direktor der Akademischen Kommission, Fachbereich der Fahrzeugtechnik an der Tongji Universität in Shanghai, Volksrepublik China
Im Fall seiner Wiederwahl soll Herr Georg F. W. Schaeffler als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erforderlichen Zeitaufwand aufbringen können.
Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann, Herr Georg F. W. Schaeffler, Herr Prof. Dr.-Ing. habil Prof. E.h. mult. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Bullinger, Herr Dr. Holger Engelmann, Herr Prof. Dr. Bernd Gottschalk, Herr Robin Stalker, Prof. KR Ing. Siegfried Wolf und Herr Prof. Dr. Ing. Tong Zhang sind bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der Schaeffler AG und Herr Georg F. W. Schaeffler hat zudem den Vorsitz dieses Organs inne. Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann und Herr Georg F. W. Schaeffler halten indirekt sämtliche Stammaktien an der Schaeffler AG und Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann ist die Mutter von Herrn Georg F. W. Schaeffler. Frau Dr. Rothenburg ist Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart, welche die Schaeffler AG fallweise juristisch berät. Frau Soussan ist CEO der Siemens Mobility GmbH, welche von Tochtergesellschaften der Schaeffler AG beliefert wird. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen einem der vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den Gesellschaften der Schaeffler Gruppe, den Organen der Schaeffler AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Schaeffler AG beteiligten Aktionär andererseits.
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben sich vorab bereit erklärt, das Amt für den Fall ihrer Wahl anzunehmen.
Weitere Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere die Lebensläufe der Kandidaten sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG finden sich im Anschluss an die Tagesordnung.
Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 666.000.000,00 und ist eingeteilt in 666.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Von den 666.000.000 Stückaktien sind 500.000.000 Stück Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten und 166.000.000 Stück stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktien haben in der Hauptversammlung auch nach § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG kein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter
Schaeffler AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Fax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 17. April 2019 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 3. April 2019 (00:00 Uhr MESZ) beziehen ('Nachweisstichtag').
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 00:00 Uhr MESZ an dem Nachweisstichtag erworben haben, in Bezug auf diese Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt (Stammaktionäre) sind, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach 00:00 Uhr MESZ an dem Nachweisstichtag ganz oder teilweise veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit sie Stammaktionäre sind - zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung der Aktien.
Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme
Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktion��re) bzw. seine sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält.
Die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können auch schon vor der Hauptversammlung durch Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) an die folgende Adresse erfolgen:
Schaeffler AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: schaeffler-HV2019@computershare.de
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) sowie an Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, so ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
Stammaktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen, die von der Gesellschaft zu diesem Zweck benannt sind. Auch in diesem Fall muss sich der Stammaktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht nachweisen. Wenn ein Stammaktionär die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er ihnen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegennehmen. Sie stehen auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung, zu denen es keine in dieser Einberufung oder später bekannt gemachte Beschlussvorschläge gibt.
Zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter für Stammaktionäre kann das Formular verwendet werden, das Stammaktionäre bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular steht für Stammaktionäre auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen können auch schon vor der Hauptversammlung in Textform bis zum 23. April 2019 (24:00 Uhr MESZ) an folgende Adresse erfolgen:
Schaeffler AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: schaeffler-HV2019@computershare.de
Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder allein oder zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 24. März 2019 (24:00 Uhr MEZ), zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten:
Schaeffler AG
Vorstand
z. Hd. Rechtsabteilung
Industriestr. 1-3
91074 Herzogenaurach
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.schaeffler.com/hv
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG
Die Aktionäre können zudem in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 9. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite
www.schaeffler.com/hv
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 AktG).
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG (bei Gegenanträgen und Wahlvorschlägen) oder des § 127 Satz 3 AktG (bei Wahlvorschlägen) vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
dargestellt.
Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Schaeffler AG
Rechtsabteilung
Industriestr. 1-3
91074 Herzogenaurach
Fax: +49 9132 82-4963
E-Mail: OR-HZA-Legal-Team-DE-HZA@schaeffler.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge/Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.
Gemäß § 18.2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen beschränken. Zudem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern. Die Tatbestände, in denen der Vorstand berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
dargestellt.
Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen (insbesondere die unter Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden Unterlagen), veröffentlichungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schaeffler.com/hv
zur Verfügung. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 24. April 2019 zugänglich sein.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 14. März 2019 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Übertragung im Internet
Die Aktionäre der Schaeffler AG und die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden am 24. April 2019 ab 11:00 Uhr (MESZ) im Internet verfolgen (www.schaeffler.com/hv). Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen nach der Hauptversammlung im Internet unter der genannten Adresse als Aufzeichnung zur Verfügung. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Übertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Herzogenaurach, im März 2019
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet als die im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und Nummer der Teilnahmekarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Zudem verarbeitet die Gesellschaft auch die personenbezogenen Daten eines von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere dessen Namen sowie dessen Wohnort). Sofern ein Aktionär oder ein Vertreter mit der Gesellschaft in Kontakt tritt, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die von Aktionären oder ihren Vertretern angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern).
In Abhängigkeit vom Einzelfall kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Die Gesellschaft verarbeitet beispielsweise Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung. Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Internet unter
www.schaeffler.com/hv (Menüpunkt 'Hauptversammlung 2019')
veröffentlicht.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist nach den §§ 118 ff. Aktiengesetz zwingend erforderlich, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und anderen versammlungsbezogenen Rechten nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung. Da sämtliche Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, weist die Gesellschaft jedoch darauf hin, dass Aktionäre sich unter Wahrung ihrer Anonymität bzw. ohne Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten durch ein Kreditinstitut (§ 135 Abs. 5 Aktiengesetz), Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen vertreten lassen können. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung (§ 129 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz) und bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (§ 129 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz) eingesehen werden.
Die Gesellschaft verwendet die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhobenen personenbezogenen Daten nicht zur Vornahme von Entscheidungen, die auf automatisierter Verarbeitung beruhen (Profiling).
Die Gesellschaft bzw. die damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut der Aktionäre, das diese mit der Verwahrung ihrer Aktien der Gesellschaft beauftragt haben (sog. Depotbank).
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung. Sollten personenbezogene Daten von Aktionären unrichtig oder unvollständig sein, haben diese ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung. Die Aktionäre können jederzeit die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Gesellschaft nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt ist. Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen, über die Aktionäre die Gesellschaft auch für Fragen zum Datenschutz erreichen können:
Schaeffler AG
Industriestraße 1-3
91074 Herzogenaurach
Fax: +49 9132 82-5901
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel.: +49 981 53-1300
Fax: + 49 981 53-5300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter:
Schaeffler AG
Datenschutzbeauftragter
Industriestraße 1-3
91074 Herzogenaurach
Fax: +49 9132 82-5901
Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 6, insbesondere die Lebensläufe der Kandidaten sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann
Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und
Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs GmbH
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1941
Nationalität:
Deutsch
Ausbildung:
1960 - 1963
Studium der Medizin an der Medizinischen Universität Wien (Physikum)
Beruflicher Werdegang:
seit 1996
Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler KG (ab 2010: INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG)
1996 - 2010
Vorsitzende des Beirats der Schaeffler Gruppe
seit 2010
Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Schaeffler AG
Auszeichnungen:
2001
Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
2003
Bayerischer Verdienstorden
2007
Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
2007
Großes Silbernes Ehrenzeichen mit Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Continental AG, Hannover
Georg F. W. Schaeffler
Gesellschafter der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und
Geschäftsführer der IHO Verwaltungs GmbH
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1964
Nationalität:
Deutsch
Ausbildung:
1986 - 1990
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule St. Gallen, Schweiz Abschluss als lic. oec. HSG
1996 - 1999
Studium der Rechtswissenschaften an der Duke Law School, USA
Dualer Abschluss als Juris Doctor/LLM (in International and Comparative Law)
Beruflicher Werdegang:
seit 1981
Gesellschafter der Schaeffler Gruppe (bzw. Vorgängerunternehmen)
1990 - 1996
Diverse Managementfunktionen in Unternehmen der Schaeffler Gruppe (bzw. Vorgängerunternehmen) in Deutschland und USA
2000 - 2006
Wirtschaftsanwalt in Dallas, USA
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Continental AG, Hannover
ATESTEO Management GmbH, Herzogenaurach (Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. habil Prof. E.h. mult. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Bullinger
Professor Technologiemanagement
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1944
Nationalität:
Deutsch
Ausbildung:
Lehre als Betriebsschlosser;
Studium, Promotion und Habilitation an der Universität Stuttgart im Fachbereich Maschinenbau
Beruflicher Werdegang:
1975 - 1980
Leiter der Hauptabteilung Unternehmensplanung am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA)
ab 1980
Professor für Arbeitswissenschaft/Ergonomie an der Fernuniversität Hagen
1981 - 2002
Leiter des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und des Instituts für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement an der Universität Stuttgart
2002 - 2012
Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft in München
2006 - 2012
Vorsitzender der Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (gemeinsam mit Dr. Arend Oetker)
2013 - 2018
Senator der Fraunhofer-Gesellschaft
Auszeichnungen:
2009
Wahl zum 'Manager des Jahres' durch das Manager Magazin
2012
Großes Verdienstkreuz mit Stern der Bundesrepublik Deutschland
2013
Aufnahme in die 'Hall of Fame der deutschen Forschung'
2014
'Schöller Ehrenpreis zum Ehrenfellow' des Dr. Theo und Friedel Schöller Forschungszentrums für Wirtschaft und Gesellschaft
Diverse Ehrendoktorwürden und zwei Ehrenprofessuren
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Arri AG, München (Vorsitzender)
Bauerfeind AG, Zeulenroda-Triebes
Alfred Kärcher SE, Winnenden
TÜV-Süd AG, München (Vorsitzender)
Wilo SE, Dortmund (stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Holger Engelmann
Vorstandsvorsitzender der Webasto SE
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1965
Nationalität:
Deutsch
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre in Münster und Köln;
Promotion an der Universität Köln im Fachbereich Volkswirtschaftslehre (1993)
Beruflicher Werdegang:
1993 - 1998
Verschiedene Stationen bei Fichtel und Sachs (heute ZF Friedrichshafen) u.a. Leiter der Abteilung Projektcontrolling und Beteiligungsprojekte
1998 - 2007
Verschiedene Leitungsfunktionen bei Mannesmann Plastics Machinery; zuletzt CFO der Unternehmensgruppe
2007 - 2010
Finanzvorstand Webasto AG (heute Webasto SE)
seit 2008
Vorsitzender des Management Boards der Webasto Roof & Components
2010 - 2012
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Webasto SE
seit 2013
Vorsitzender des Vorstands der Webasto SE
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Webasto Thermo & Comfort SE, Gilching (Vorsitzender)
Prof. Dr. Bernd Gottschalk
Geschäftsführender Gesellschafter der AutoValue GmbH
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1943
Nationalität:
Deutsch
Ausbildung:
Studium der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Hamburg, Saarbrücken und Stanford, California/USA, Promotion an der Universität Hamburg (1971)
Beruflicher Werdegang:
1972 - 1996
Daimler-Benz AG
ab 1982
Leitung der Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschafts- und Verkehrspolitik des Konzerns
ab 1988
Kaufmännische Leitung des Werkes Mannheim
ab 1991
Präsident der Mercedes-Benz do Brasil
ab 1992
Ordentliches Mitglied des Vorstands der Daimler-Benz AG zuständig für den Geschäftsbereich Nutzfahrzeuge weltweit
1997 - 2008
Präsident des Verbands der Automobilindustrie (VDA)
Präsident des Weltverbands der Automobilverbände (OICA), Paris
Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
seit 2008
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der AutoValue GmbH, Frankfurt
Auszeichnungen:
Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
2017
Ritter im Orden der Ehrenlegion Frankreichs
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Jost Werke AG, Neu-Isenburg (Stellvertretender Vorsitzender)
Plastic Omnium SA, Paris/Frankreich
Woco Industrietechnik GmbH, Bad Soden-Salmünster (Vorsitzender)
Dr. Vera Rothenburg
Rechtsanwältin und Partnerin bei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1977
Nationalität:
Deutsch
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Fribourg/Schweiz;
Rechtsreferendariat in Karlsruhe, Berlin und Bangkok/Thailand;
Promotion an der Universität Tübingen (2008)
Beruflicher Werdegang:
seit 2004
Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart
2010
Secondment bei der Rechtsanwaltskanzlei Herbert Smith LLP in London/UK
seit 2014
Partnerin bei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
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Sabrina Soussan
CEO Siemens Mobility GmbH
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1969
Nationalität:
Französisch
Ausbildung:
Master Degree Mechanical and Aeronautical Engineering E.N.S.M.A, Aeronautical and Mechanical Engineering School, Poitiers University/Frankreich
Postgraduate Degree in Business Administration (MBA)
Beruflicher Werdegang:
1999 - 2003
Siemens Automotive, Powertrain Division in Toulouse/Frankreich, Regensburg, London/UK als Project Director Ford for Gasoline and Diesel Systems
2003 - 2008
Siemens VDO Automotive, Powertrain Division in Regensburg, Tokyo (Japan) als Managing Director for Diesel Systems Renault-Nissan
2008
Continental AG, Powertrain Division als Managing Director for Gasoline and Diesel Systems Renault-Nissan
2009 - 2011
Siemens Schweiz, Building Technologies Division als Head of Strategy and Marketing for Building Automation
2011 - 2013
Siemens Schweiz, Building Technologies Division als Vice President Sustainability and Energy Management
2013 - 2015
Siemens AG, Mobility Division als Vice President Commuter and Regional Trains
2015 - 2017
Siemens AG, Mobility Division als CEO Business Unit Mainline Transport
2017 - 2018
Siemens AG als CEO Mobility Division und CEO Business Unit Rolling Stock
seit 08/2018
Siemens Mobility als CEO Siemens Mobility und CEO Business Unit Rolling Stock
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
ITT, Inc. White Plains NY/USA
Robin J. Stalker
Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsrat der Commerzbank AG und der Schmitz Cargobull AG
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1958
Nationalität:
Neuseeländisch
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Internationalem Abschluss;
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
Beruflicher Werdegang:
1982 - 1986
Arthur Young*
Wirtschaftsprüfer
1986 - 1989
United International Pictures
Controller - Fernost
1989 - 1992
Warner Bros. International
Director of Operations
1992 - 1996
Freiberuflicher Unternehmensberater
für u.a. UCI und Hewitt Group
1996 - 1997
adidas AG
Head of Corporate Services/Reporting
1997 - 1999
adidas AG**
Vice President Group Reporting
1999 - 2000
adidas-Salomon AG**
Vice President Group Reporting & Taxes
seit 02/2000
adidas AG**
Chief Financial Officer
seit 02/2001
adidas AG**
Mitglied des Vorstands, verantwortlich für Finanzen
2005 - 05/2017
adidas AG**
Mitglied des Vorstands, verantwortlich für Finanzen und Arbeitsdirektor
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Schmitz Cargobull AG, Horstmar (stellvertretender Vorsitzender)
Commerzbank AG, Frankfurt
* jetzt Ernst & Young
** adidas-Salomon AG von 12/1996 bis 05/2006
Prof. KR Ing. Siegfried Wolf
Unternehmer, Aufsichtsrat u.a. der SBERBANK Europe AG und der Continental AG
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1957
Nationalität:
Österreichisch
Ausbildung:
Ausbildung zum Werkzeugmachermeister
Berufsbegleitende Ausbildung zum Ingenieur an der Bundeslehranstalt für Maschinenbau und Betriebstechnik
Beruflicher Werdegang:
1974 - 1981
Lehre, Technischer Angestellter im Qualitätsmesslabor, PHILIPS, Wien
1981 - 1983
Vereinigte Metallwerke Wien, Wien
Leitung Feinmessraum
Stellvertretende Leitung der Qualitätskontrolle
1983 - 1995
Hirtenberger AG, Hirtenberg
Bereichsleiter Qualitätswesen
Werksdirektor, Gesamtprokurist
1995 - 1999
Präsident der Magna Europa AG
1999 - 2001
Präsident der Magna Europa AG und Vice-Chairman der Magna International Inc.
2001 - 2002
President & CEO der Magna Steyr AG
2002 - 2005
Executive Vice-Chairman der Magna International Inc.
2005 - 2010
Chief Executive Officer (CEO) der Magna International Inc.
2010 - 2018
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Russian Machines Corporation
Auszeichnungen:
2002
Verleihung des Titels Ehrensenator der Technischen Universität Wien
2009
Verleihung der Ehrenprofessur der Technischen Universität Graz
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Continental AG, Hannover
Banque Eric Sturdza SA, Genf/Schweiz
MIBA AG, Laakirchen/Österreich
Mitterbauer Beteiligungs AG, Laakirchen/Österreich
SBERBANK Europe AG, Wien/Österreich (Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Tong Zhang
Direktor der Akademischen Kommission, Fachbereich der Fahrzeugtechnik an der Tongji Universität in Shanghai, Volksrepublik China
Persönliche Daten:
Jahrgang:
1960
Nationalität:
Deutsch
Ausbildung:
Studium der Fahrzeugtechnik an der Universität Berlin
Promotion am Institut für Fahrzeugtechnik der Technischen Universität Berlin (1991)
Beruflicher Werdegang:
1992 - 2006
Ford Werke GmbH, Köln
Entwicklungsingenieur, leitender Ingenieur, Gruppenleiter und technischer Leiter
2006 - 2010
Vizedirektor des Clean Energy Automotive Engineering Center der Tongji Universität, Shanghai/PRC
Geschäftsführer der Shanghai Fuel Cell Vehicle Powertrain Co., Ltd.
2011 - 2016
Direktor des Clean Energy Automotive Engineering Center der Tongji Universität, Shanghai/PRC
Direktor des National Fuel Cell Vehicle and Powertrain System Engineering Research Center
seit 2017
Direktor der Akademischen Kommission, Fachbereich Fahrzeugtechnik der Tongji Universität, Shanghai/PRC
Auszeichnungen:
2007
Shanghai Science and Technology Award
2008
China Science and Technology Award
2009
Gewinner des China 'Thousand Talent People' Program
2010
Shanghai Expo Contribution Award
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
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14.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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787739 14.03.2019