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15:06 Uhr, 25.03.2022

DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2022 in Landsberg am Lech mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2022 in Landsberg am Lech mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

25.03.2022 / 15:06

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 / ISIN DE0007010803

Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
der RATIONAL Aktiengesellschaft

Auf einen Blick

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021 der RATIONAL Aktiengesellschaft

Tagesordnungspunkt 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

A1 Eindeutige Kennung 83a981d9b988ec11812b005056888925
A2 Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung (NEWM)
B1 ISIN DE0007010803
B2 Name des Emittenten RATIONAL Aktiengesellschaft
C1 Datum der Hauptversammlung 20220504
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung 08:00 Uhr UTC (10:00 Uhr MESZ)
C3 Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (GMET)
C4 Ort der Hauptversammlung www.rational-online.com/hauptversammlung
Ort der Hauptversammlung i. S. d. Aktiengesetzes: Celsiusstraße 6, 86899 Landsberg am Lech
C5 Aufzeichnungsdatum 20220412
C6 Uniform Resource Locator (URL) www.rational-online.com/hauptversammlung

Einladung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Mittwoch, 4. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ) (entspricht 08:00 Uhr UTC) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
Celsiusstraße 6, 86899 Landsberg am Lech.

InvestorPortal Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der RATIONAL Aktiengesellschaft
und ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal unter

www.rational-online.com/hauptversammlung live in Bild und Ton über das Internet übertragen
(vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Zur Verfolgung der Übertragung im Internet und zur Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Einzelheiten zu den Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sind dem Abschnitt 'Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahmebedingungen' zu entnehmen, der im Anschluss an die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen angegeben ist.

Die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung erfolgt am 4. Mai 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) nur für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über das InvestorPortal.

Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt durch Eingabe der hierfür dem Aktionär oder dessen Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung mitgeteilten erforderlichen Zugangsdaten, bestehend aus einer Anmeldebestätigungsnummer und dem Internet-Zugangscode (Passwort). Eine öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet findet nicht statt.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com/hauptversammlung

zugänglich. Dort werden die Unterlagen auch während der Hauptversammlung virtuell zugänglich sein. Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht, die Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen.

Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist ebenfalls im Internet verfügbar unter

https://www.rational-online.com/de_de/unternehmen/investor-relations/publikationen/

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 412.901.928,56 wie folgt zu verwenden:

a) Zahlung einer Dividende von Euro 7,50 und einer Sonderdividende von Euro 2,50 je dividendenberechtigter Aktie: Euro 113.700.000,00

b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung: Euro 299.201.928,56

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 9. Mai 2022 ausbezahlt werden.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021 der RATIONAL Aktiengesellschaft

§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Der Vergütungsbericht 2021 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht 2021 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist im Geschäftsbericht 2021 und im Internet unter

https://www.rational-online.com/de_de/unternehmen/investor-relations/publikationen/

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Vergütungsbericht 2021 der RATIONAL Aktiengesellschaft zu billigen.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahmebedingungen

I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

II. Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com/hauptversammlung

zugänglich. Dort werden die Unterlagen auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten u. a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung in diesem Jahr ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie dient diese Entscheidung dem Schutz der Gesundheit von Aktionären, Aktionärsvertretern, internen und externen Mitarbeitern sowie von Organmitgliedern und gewährleistet Planungssicherheit. Rechtsgrundlage dafür ist § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das zuletzt durch Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist (in seiner aktuellen Fassung nachfolgend 'C19-AuswBekG').

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Celsiusstraße 6, 86899 Landsberg am Lech, dem Ort der Hauptversammlung i.S.d. § 121 Abs. 3 AktG, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen. Dies führt zu einigen Besonderheiten bei der Ausübung der Aktionärsrechte und beim Ablauf der Hauptversammlung.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung über das InvestorPortal verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird eine Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Anmeldebestätigung enthält unter anderem die Zugangsdaten zum InvestorPortal, bestehend aus der Anmeldebestätigungsnummer und dem Internet-Zugangscode (Passwort), mit welchen die Aktionäre das unter oben genanntem Link zugängliche internetgestützte InvestorPortal der Gesellschaft nutzen können.

IV. InvestorPortal

Unter der oben genannten Internetadresse unterhält die Gesellschaft ein passwortgeschütztes InvestorPortal. Über das InvestorPortal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (oder ggf. deren Bevollmächtigte) ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das InvestorPortal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre dort mit ihrer Anmeldebestätigungsnummer und dem Internet-Zugangscode (Passwort) einloggen. Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und zu den Login- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung bzw. ebenfalls auf der oben genannten Internetseite.

Zu beachten sind auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

V. Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 13. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder ein Nachweis durch den Letztintermediär in Textform gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils 'Berechtigungsnachweis') aus. Der Berechtigungsnachweis hat sich auf den Nachweisstichtag zu beziehen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 27. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) entweder in Textform

› unter der Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
vertreten durch dwpbank, DPHVG
Landsberger Straße 187
80687 München
Deutschland
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

oder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG zugehen. Dabei ist zu beachten, dass es bei der Übermittlung durch Intermediäre gegenwärtig noch zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann, da die dafür erforderlichen elektronischen Systeme und Vorkehrungen noch nicht von allen Intermediären durchweg gewährleistet werden.

VI. Bedeutung des Nachweisstichtags

Für die Ausübung der Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung gilt als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben dagegen für die Berechtigung zur Ausübung von Rechten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

VII. Ausübung des Stimmrechts

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl), Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder über Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 C19-AuswBekG). Für alle Arten der Stimmrechtsausübung benötigen Aktionäre die Anmeldebestätigung, die ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt wird.

VIII. Verfahren für Briefwahl

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann entweder (i) per Post oder E-Mail, (ii) über das InvestorPortal der Gesellschaft im Internet oder (iii) unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre vorgenommen werden.

a) Für eine Briefwahl per Post oder E-Mail steht Aktionären oder ihren bereits mit der Anmeldung Bevollmächtigten vor der Hauptversammlung das mit der Anmeldebestätigung übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Durch Briefwahl per Post oder E-Mail abgegebene Stimmen müssen der Gesellschaft bis spätestens 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de

Dies gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen per Post oder E-Mail. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

b) Vor und während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung steht Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl auch das InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann die Möglichkeit zur Stimmabgabe endet.

c) Briefwahlstimmen können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), auch durch Intermediäre übermittelt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Briefwahlstimmen bei der Gesellschaft. Das gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen im Wege der Übermittlung durch Intermediäre. Dabei ist zu beachten, dass es bei der Übermittlung durch Intermediäre gegenwärtig noch zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann, da die dafür erforderlichen elektronischen Systeme und Vorkehrungen noch nicht von allen Intermediären durchweg gewährleistet werden.

Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung können bereits abgegebene Briefwahlstimmen im InvestorPortal der Gesellschaft im Internet geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht auch für fristgemäß per Post, E-Mail oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre abgegebene Briefwahlstimmen.

Wenn der Gesellschaft Erklärungen zur Abgabe, Änderung oder zum Widerruf von Briefwahlstimmen auf mehreren der möglichen Übermittlungswege (i) Post, (ii), E-Mail, (iii) InvestorPortal oder (iv) unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre zugehen, gilt die zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als verbindlich.

Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung geben, gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Stimmabgabe durch Briefwahl schließt eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte nicht aus. Die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte bzw. die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.

IX. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine ordnungsgemäße Anmeldung und Übermittlung des Berechtigungsnachweises erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Intermediär im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG noch eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z. B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder

a) gegenüber der Gesellschaft (i) in Textform unter der oben in Abschnitt VIII.a) für die Briefwahl per Post oder E-Mail angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse oder (ii) unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre, oder

b) unmittelbar in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall muss die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre nachgewiesen werden) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 Abs. 1 AktG oder einer anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht bis 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform unter der oben in Abschnitt VIII.a) für die Briefwahl per Post oder E-Mail angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre an die Gesellschaft übermitteln. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Aktionäre haben schließlich bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung auch die Möglichkeit, einen Dritten im InvestorPortal zu bevollmächtigen bzw. eine erteilte Vollmacht zu widerrufen.

Auch Bevollmächtigte können das Stimmrecht nur durch (elektronische) Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten über das InvestorPortal setzt jedoch, gleich auf welchen Wegen die Bevollmächtigung erfolgt ist, immer voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung verbundenen Zugangsdaten zum InvestorPortal erhält: Anmeldebestätigungsnummer und Internet-Zugangscode (Passwort).

X. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Übermittlung des Berechtigungsnachweises erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind zudem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bei fehlenden Weisungen zu einem Tagesordnungspunkt werden sich die Stimmrechtsvertreter enthalten. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Anmeldebestätigung übermittelt wird.

Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

a) Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Gesellschaft an die in Abschnitt VIII.a) für die Briefwahl per Post oder E-Mail angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen Fällen ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft entscheidend.

b) Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch über das InvestorPortal erteilt, geändert oder widerrufen werden.

c) Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis zum 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), auch im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass es bei der Übermittlung durch Intermediäre gegenwärtig noch zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann, da die dafür erforderlichen elektronischen Systeme und Vorkehrungen noch nicht von allen Intermediären durchweg gewährleistet werden.

Wenn Erklärungen über die Erteilung, die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auf mehreren der möglichen Übermittlungswege (i) Post, (ii) E-Mail, (iii) InvestorPortal und (iv) unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre zugehen, gilt die zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als verbindlich.

Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung geben, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine Stimmabgabe durch Briefwahl nicht aus. Die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Nähere Einzelheiten zur Ausübung von Rechten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar unter:

www.rational-online.com/hauptversammlung

XI. Rechte und Möglichkeiten der Aktionäre

1. Fragerecht der Aktionäre

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Das Fragerecht besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die der Gesellschaft fristgemäß den Berechtigungsnachweis übermittelt haben, sowie deren Bevollmächtigte. Der Vorstand kann zudem vorgeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG). Hiervon hat der Vorstand der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Etwaige Fragen sind bis zum Ablauf des 2. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über das InvestorPortal der Gesellschaft einzureichen.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Namen von Aktionären und Bevollmächtigten, die Fragen einreichen, im Rahmen der Beantwortung der Fragen in der virtuellen Hauptversammlung möglicherweise genannt werden, sofern sie der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Gesellschaft weist dazu auch auf die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung hin. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, einzelne oder wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

2. Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.

3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind, dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum 3. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Zugangs), schriftlich zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die nachfolgende Anschrift:

RATIONAL Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

4. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern sind

a) an die nachstehende Anschrift oder E-Mail-Adresse

zu richten,

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

E-Mail-Adresse
s.arnold@rational-online.com

b) oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG).

Die spätestens bis zum 19. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Zugangs), unter der genannten Anschrift bzw. E-Mail-Adresse oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zugegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, § 127 Satz 1 und Satz 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com/hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

XII. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und § 67e Abs. 1 AktG. Die RATIONAL Aktiengesellschaft überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei können die personenbezogenen Daten von Teilnehmern verarbeitet werden, die zuvor Anträge und Fragen eingereicht haben. Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO und § 67e AktG. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Personenbezogene Daten werden nicht außerhalb der EU/EWR übermittelt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt, wie dies für die zuvor genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten.

Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutzbeauftragter@rational-online.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

RATIONAL Aktiengesellschaft
Datenschutz
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

Zudem besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
- Datenschutzbeauftragter -
Siegfried-Meister-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

E-Mail-Adresse
datenschutzbeauftragter@rational-online.com

XIII. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des InvestorPortals benötigen Aktionäre eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Die Nutzung eines Computers zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung wird empfohlen. Es werden ein Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer benötigt. Für den Zugang zum InvestorPortal der Gesellschaft wird eine Anmeldebestätigung, welche nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet wird, benötigt. Auf dieser Anmeldebestätigung finden sich die Zugangsdaten, mit denen Aktionäre sich im InvestorPortal einloggen können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - das Stimmrecht bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Login- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Anmeldebestätigung bzw. im Internet unter:

www.rational-online.com/hauptversammlung

Landsberg am Lech, im März 2022

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand


25.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch

Unternehmen:

RATIONAL Aktiengesellschaft

Siegfried-Meister-Straße 1

86899 Landsberg am Lech

Deutschland

E-Mail:

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Internet:

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1312483 25.03.2022