DGAP-HV: PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.08.2017 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: PARK & Bellheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.08.2017 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 10.07.2017 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 10.07.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
PARK & Bellheimer AG Pirmasens Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung WKN: 690200 ISIN: DE0006902000 Sehr geehrte Aktionärin, wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 17. August 2017, um 10.00 Uhr, in der Festhalle Pirmasens, Volksgartenstraße 12, 66953 Pirmasens, herzlich ein. Tagesordnung Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an: PARK & Bellheimer AG Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung: PARK & Bellheimer AG Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 27. Juli 2017 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 10. August 2017 zugehen. Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen. Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Pirmasens, im Juli 2017 PARK & Bellheimer AG - Der Vorstand - |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | PARK & Bellheimer AG |
Karl-Silbernagel-Str. 20-22 | |
76756 Bellheim | |
Deutschland | |
E-Mail: | roald.pauli@park-bellheimer.de |
Internet: | http://www.park-bellheimer.de |
ISIN: | DE0006902000 |
WKN: | 690200 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
591241 10.07.2017
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