DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2017 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: LEWAG Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2017 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.05.2017 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 11.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
LEWAG Holding Aktiengesellschaft Beverungen Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600 ISIN: DE 000 633 600 1 Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 21. Juni 2017, um 12.00 Uhr in der Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen, ein Tagesordnung Teilnahmevoraussetzungen: Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes LEWAG Holding AG Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform zugehen. Zum Nachweis für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) beziehen, dies ist Mittwoch, 31. Mai 2017 (0:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen. Stimmrechtsvertretung Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter www.lewag.de/Hauptversammlungzur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 19. Juni 2017 unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse; als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte E-Mail-Adresse zu übersenden. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 21. Mai 2017, 24.00 Uhr, unter der unten genannten Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über die Internetadresse www.lewag.de/Hauptversammlungzugänglich. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 6. Juni 2017 bei der Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse www.lewag.de/Hauptversammlungveröffentlicht soweit die Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nach § 127 AktG nicht begründet werden. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Veröffentlichungen im Internet zur Verfügung. Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse: LEWAG Holding AG Beverungen, im Mai 2017 LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen Der Vorstand |
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember 2016, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr. Diese Unterlagen sind im Internet unter zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG bereits gebilligt hat. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 11.787.471,64 wie folgt zu verwenden: |
3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. |
www.lewag.de |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je nennwertloser Stückaktie auf das Grundkapital von EUR 12.165.120,- |
EUR |
1.188.000,00 |
Ausschüttung einer Bonusdividende von EUR 0,15 je nennwertloser Stückaktie | EUR | 712.800,00 |
Vortrag auf neue Rechnung | EUR | 9.886.671,64 |
Bilanzgewinn | EUR | 11.787.471,64 |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | LEWAG Holding Aktiengesellschaft |
Industriestraße 21 | |
37688 Beverungen | |
Deutschland | |
E-Mail: | info@lewag.de |
Internet: | http://www.lewag.de |
ISIN: | DE0006336001 |
WKN: | 633600 |
Börsen: | Auslandsbörse(n) Berlin |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
572735 11.05.2017
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