DGAP-HV: Knaus Tabbert AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2022 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
DGAP-News: Knaus Tabbert AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.04.2022 / 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Knaus Tabbert AG Jandelsbrunn WKN: A2YN50
ISIN: DE000A2YN504
Berichtigung der am 11. April 2022 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2022
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 2022 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Knaus Tabbert AG als virtuelle Hauptversammlung einberufen für Mittwoch, den 25. Mai 2022, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ.
Durch ein Versehen ist in der vorgenannten Bekanntmachung der Beschlussvorschlag zur Tagesordnungspunkt 2 falsch angegeben. Richtig lautet der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 für die auf den 25. Mai 2022 einberufene ordentliche Hauptversammlung:
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 18.251.100,98 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie;
dies sind bei 10.377.259 dividendenberechtigten Stückaktien
EUR
15.565.888,50
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
EUR
2.685.212,48
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen ist die Anzahl der zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien (10.377.259) berücksichtigt. Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Betrag für die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen vorsieht.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten, auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 31. Mai 2022.
Im Übrigen verbleibt es unverändert bei der am 11. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.
Jandelsbrunn, im April 2022
Knaus Tabbert AG
- Der Vorstand -
13.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Knaus Tabbert AG
Helmut-Knaus-Str. 1
94118 Jandelsbrunn
Deutschland
E-Mail:
info@knaustabbert.de
Internet:
https://www.knaustabbert.de
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
1327683 13.04.2022