DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.05.2017 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 11.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Berlin Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790 ISIN: DE0005767909 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin-Neukölln, stattfindenden ein. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis zum Ablauf des 13. Juni 2017 (hier und bei nachfolgenden Angaben zu Fristen und Terminen ist immer die Ortszeit am Sitz der Gesellschaft maßgeblich) unter folgender Adresse zugehen: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages ('Record Date') vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 30. Mai 2017, zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, müssen in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt. Dieses Formular ist außerdem im Internet unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abrufbar. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung, stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z. B. das zugesandte Eintritts- und Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei, beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 16. Juni 2017 bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Eine Übergabe der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ist auch noch während der Hauptversammlung möglich. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG; weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den genannten aktienrechtlichen Regelungen sind im Internet unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abrufbar. Erweiterung der Tagesordnung, Gegenanträge Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens 20. Mai 2017, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten. Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs an folgende Adresse zu richten: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens 5. Juni 2017, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge, Wahlvorschläge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Auskunftsrecht Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.980.000,00 EUR und ist eingeteilt in 2.300.000 Inhaber-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 2.300.000 Stimmrechte. Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich: 1. Der Inhalt dieser Einberufung zugänglich gemacht. Berlin, im Mai 2017 Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Der Vorstand |
Dienstag, dem 20. Juni 2017, um 10.00 Uhr |
ordentlichen Hauptversammlung |
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abrufbar. Die Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
5. |
Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Anteilseigner und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für die satzungsgemäße Amtszeit, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, folgende Herren zu wählen: Gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziff. 5.4.3 Satz 1) soll die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 |
www.fhw-neukoelln.de |
a) |
Gunther Müller, Jork Sprecher des Vorstands und Arbeitsdirektor der Vattenfall Europe Wärme AG, Berlin Herr Gunther Müller ist Mitglied des Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender Gesellschaft: Berliner Energieagentur GmbH, Berlin Lebenslauf Beruflicher Werdegang Herr Müller ist seit Januar 2009 Mitglied des Aufsichtsrats der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft und seit Dezember 2013 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Die Vattenfall Europe Wärme AG ist mit einem Anteilsbesitz von 80,80 % Hauptaktionärin der Gesellschaft. Im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat wird Herr Gunther Müller für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. |
b) |
Dr. Frank Rodloff, Berlin Rechtsanwalt und Notar Walter de Gruyter GmbH, Berlin Lebenslauf Beruflicher Werdegang Herr Dr. Rodloff ist seit Juni 1997 Mitglied des Aufsichtsrats der Fernheizwerk Neukölln AG und seit September 2016 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats. |
Jahrgang | 1958 |
Studium | Universitäten Frankfurt, Göttingen, London |
Abschluss | Diplom-Kaufmann BWL und 1. Staatsexamen Rechtswissenschaften |
1991-2008 | Hamburgische Elektrizitäts-Werke (HEW)/Vattenfall Europe Hamburg AG Leitungsfunktionen Unternehmensplanung/Controlling |
1995-2007 | Geschäftsführer der Kernkraftwerksgesellschaften KKB (Brunsbüttel), KKK (Krümmel) und der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH |
2008-2013 | Finanzvorstand der Vattenfall Europe Wärme AG |
seit 2014 | Head of Business Unit Heat Berlin und Sprecher des Vorstands der Vattenfall Europe Wärme AG |
Jahrgang | 1957 |
Studium | Freie Universität Berlin Jurastudium, Wahlfach Wirtschaftsrecht |
1982 | erste juristische Staatsprüfung in Berlin |
1985 | zweite juristische Staatsprüfung in Berlin |
1985-1987 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin in der Gemeinsamen Kommission der Fachbereiche Rechts- und Wirtschaftswissenschaft |
ab 1987 | Rechtsanwalt in Berlin, Rolema, Rechtsanwälte und Notare |
1993 | Promotion mit Dissertation zu einem aktienrechtlichen Thema |
1993 | Bestellung zum Notar |
seit 1998 | Fachanwalt für Steuerrecht anwaltliche Tätigkeit im Kapitalmarktrecht Tätigkeit als Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bis 1999, Mitgliedschaft in der DSW |
II. |
Teilnahmevoraussetzungen |
III. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung |
IV. |
Rechte der Aktionäre |
www.fhw-neukoelln.de |
www.fhw-neukoelln.de |
V. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
VI. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG |
www.fhw-neukoelln.de |
www.fhw-neukoelln.de |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft |
Weigandufer 49 | |
12059 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 30 6889040 |
Fax: | +49 30 6878043 |
E-Mail: | hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de |
Internet: | http://www.fhw-neukoelln.de |
ISIN: | DE0005767909 |
WKN: | 576790 |
Börsen: | Auslandsbörse(n) Berlin |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
572733 11.05.2017
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